LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2006 21.02.2018 Datum des Originals: 20.02.2018/Ausgegeben: 26.02.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 725 vom 18. Januar 2018 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/1812 Umzug Finanzamt Moers: Weitere Informationen, weitere Fragen! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der geplante Umzug des Finanzamtes von Moers nach Kamp-Lintfort beschäftigt die Stadt weiterhin. Aus neuen Informationen sind weitere Fragen entstanden. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 725 mit Schreiben vom 20. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Am 13.02.2018 hat ein Gespräch zwischen dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein -Westfalen und der Stadt Moers stattgefunden, an dem u.a. der Bürgermeister der Stadt Moers und der Staatssekretär des Ministeriums der Finanzen teilgenommen haben. Im Rahmen des Gesprächs wurden die Gründe, die zur Neuanmietung für das Finanzamt in Kamp- Lintfort geführt haben, erläutert und besprochen. Es wurde vereinbart, das Gespräch unter Beteiligung der Stadt, der Landesregierung und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW mit dem Ziel fortzusetzen, die Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung der Finanzamtsliegenschaft in Moers zu erörtern und entsprechende Prozesse möglichst frühzeitig zu starten. 1. Wer wies den Chef des Moerser Finanzamtes wann an, mit niemandem über die Umzugspläne zu sprechen? Die Umzugspläne des Finanzamts Moers wurden vor Weihnachten 2017 in einem Gespräch zwischen der Stadt Moers und dem Vorsteher des Finanzamtes Moers kommuniziert. Die internen Prozesse werden mit dem Ziel umgestellt, dass zukünftig eine möglichst frühzeitige Einbindung der Kommunen in vergleichbaren Fällen sichergestellt ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2006 2 2. Warum wurde das Gutachten, welches im Rahmen des Flächenbereitstellungsprozesses für das Pilotprojekt Finanzamt Moers in Auftrag gegeben wurde, nicht zu Ende geführt? Das Gutachten zur Sanierungsfähigkeit des Bestandsgebäudes in Moers wurde im Rahmen der Pilotierung des Flächenbereitstellungsprozesses fertiggestellt. 3. Wann wurde die Suche nach einem alternativen Standort oder einer Übergangslösung eingestellt und warum? Im Dezember 2017 hatte sich herausgestellt, dass die Anmietung eines Bestandsgebäudes wesentlich wirtschaftlicher als die Sanierung des bestehenden Gebäudes und als ein Neubau sein würde. Die zwischenzeitlich vorgenommene Recherche ergab, dass es im Finanzamtsbezirk nur ein geeignetes Angebot in Kamp-Lintfort gab. 4. Wann und von wem wurden die Kriterien (8.500qm Brutto-Grundfläche, 1000qm für die Akteneinlagerung, 200 Stellplätze) für ein alternatives Gebäude festgelegt? Die Kriterien basieren auf den vom Ministerium der Finanzen genehmigten Werten des gültigen Musterraumbedarfsplanes sowie den Vorgaben der Stellplatzverordnung unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten eines Bestandsgebäudes.