LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2033 27.02.2018 Datum des Originals: 26.02.2018/Ausgegeben: 02.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 739 vom 19. Januar 2018 der Abgeordneten Dietmar Bell, Andreas Bialas und Josef Neumann SPD Drucksache 17/1839 Hält ein neuer Kommunikationsstil der Landesregierung bei der Bestimmung von Forensik-Standorten Einzug? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/1397 vom 15.01.2019 teilte Innenminister Reul mit, dass das Gelände an der Parkstraße in Wuppertal Ronsdorf als Fläche für die Ansiedlung einer Forensik in Betracht kommen könnte. Überraschend nahmen wir aus der Beantwortung zur Kenntnis, dass sowohl vom bisherigen Planungsstand, als auch von der bisherigen Kommunikation abgewichen wurde und ein neuer Standort nicht zunächst in Gesprächen mit der Stadt thematisiert, sondern in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt wurde. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 739 mit Schreiben vom 26. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. 1. Seit wann plant die Landesregierung eine Ansiedlung der Forensik an der Parkstraße? Im Rahmen der Standortprüfungen für eine Forensik in Wuppertal wurde bislang davon ausgegangen, dass die Fläche an der Parkstraße für eine solche Einrichtung nicht verfügbar ist. Ob die Fläche für den Bau einer Forensik grundsätzlich geeignet ist, prüft der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug derzeit. Solange aber die Bedarfsprüfungen der Polizei nicht abgeschlossen sind, wird es für den Neubau einer Forensik keine Planungen oder Festlegungen für andere als die bekannten Standortalternativen an der Müngstener Straße und auf der Kleinen Höhe geben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2033 2 2. Wann und wie wurden die Verantwortlichen in der Stadt Wuppertal davon in Kenntnis gesetzt? Herr Oberbürgermeister Andreas Mucke wurde am 15. Januar 2018 telefonisch durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales darüber informiert, dass der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug prüft, ob die Fläche an der Parkstraße grundsätzlich für den Neubau einer Forensik geeignet ist, und dass diese Prüfung vor dem Hintergrund der sich möglicherweise auch auf die Standortauswahl auswirkenden geänderten Anforderungen der Polizei erfolgt. 3. Liegen überhaupt die Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Forensik auf dem landeseigenen Gelände an der Parkstraße in Wuppertal Ronsdorf gemäß aktueller Richtlinien vor? Die Eignung der Fläche an der Parkstraße wird derzeit, wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, vom Landesbeauftragten geprüft. 4. Werden auch weitere Gelände im Landgerichtsbezirk neu betrachtet und geprüft? Nein. Derzeit ist nicht absehbar, dass es erforderlich werden könnte, auch weitere Flächen im Landgerichtsbezirk Wuppertal neu zu betrachten und zu prüfen. 5. Ist die Arbeitsgruppe Maßregelvollzug beim Gesundheitsministerium im Landtag mit der Neuausrichtung bezüglich der Änderung des geplanten Standortes bereits befasst gewesen? Nein. Es gibt derzeit lediglich eine Prüfung der Fläche an der Park-straße. Die Runde der Obleute für den Maßregelvollzug im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist daher im Vorfeld nicht über die sich möglicherweise auf die Standortauswahl für die Forensik auswirkenden geänderten Bedarfe und Entwicklungen bei der Polizei informiert worden. Ein Termin zur Information der Obleute über den aktuellen Sachstand ist in Vorbereitung.