LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2036 27.02.2018 Datum des Originals: 27.02.2018/Ausgegeben: 02.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 736 vom 24. Januar 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/1836 Wird das Projekt Klimahülle Inka nach 10 Monaten Stillstand überhaupt noch von der Landesregierung verfolgt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Antwort zur Kleinen Anfrage 88 (Drucksache 17/324) zur Klimahülle Inka der FAKT AG für den interkommunalen Wissenschafts- und Gewerbe-Park vom 7. August 2017 ist die Landesregierung einer detaillierten Beantwortung der Fragen aus dem Weg gegangen und hat lediglich mitgeteilt, dass „Art und Umfang einer möglichen Förderung der Klimahülle derzeit mit allen Beteiligten geprüft wird“. Im Oktober konnte die Landesregierung gegenüber der kommunalen Ebene jedoch mitteilen, dass man das Vorhaben als „innovatives und zukunftsweisendes Projekt eingestuft“ habe. Die Landesregierung regt sogar an, dass die kommunale Seite einen Antrag für ein Zielabweichungsverfahren vor März 2018 für den Regionalplan stellen solle, da man landesseitig eine „Förderung dieses Projektes aus Mitteln des NRW-EU-Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen einer kriteriengestützten Einzelfallentscheidung“ plane. Ferner stellt die Landesregierung fest, dass eine „100%-Förderung aus EU- und Landesmittel, wie gewünscht, ausgeschlossen“ sei und ein Eigenanteil von bis zu 50% zu erbringen sei. Zudem verweist die Landesregierung auf Beihilfefragen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 736 mit Schreiben vom 27. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2036 2 1. Liegt der Bewilligungsbehörde ein prüffähiger Förderantrag bzw. der Planungsbehörde ein Antrag auf Zielabweichung für das Projekt vor? Anfang Januar 2018 ist ein Förderantrag im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie eingegangen. Der Antrag auf Zielabweichungsverfahren liegt der zuständigen Regionalplanungsbehörde, hier der Bezirksregierung Köln, ebenfalls vor. 2. Wer hat eine 100% Projektförderung gewünscht? Das Land hat der Region bereits 2017 mitgeteilt, dass im Falle einer Förderfähigkeit eine 100%-Förderung aus EU- und Landesmitteln ausgeschlossen sei. 3. Welche Gespräche hat die Landesregierung bzw. die Bezirksregierung seit Mai 2017 mit welchen Zwischenergebnissen zu diesem Projekt geführt? Bei allen Fördergesprächen mit der Landesregierung ist deutlich gemacht worden, dass es sich bei einer möglichen Förderung nur um einen Beitrag zu den innovativen, klimarelevanten Bauteilen bzw. den für diesen Zweck erforderlichen technischen Einrichtungen handeln kann. Eine Förderung des gewerblichen Teils war nicht vorgesehen und auch nicht gewünscht. 4. Wie wird die nachfrageseitige Belegung der Klimahülle Inka durch den Fördermittelgeber dauerhaft ausreichend gesichert? Auf Grundlage des nun vorliegenden Förderantrages werden Art und Umfang einer möglichen Förderung mit den Beteiligten geprüft. 5. Welche beihilferechtlichen Fragestellungen hat die Landesregierung mit welchen Ergebnissen im Rahmen dieses Projektes abgewogen? Die beihilferechtlichen Fragestellungen können erst im Rahmen der Antragsprüfung geklärt werden.