LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2037 27.02.2018 Datum des Originals: 27.02.2018/Ausgegeben: 02.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 740 vom 24. Januar 2018 des Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/1840 Förderprogramm Progress.NRW: Thermische Solaranlagen in Privathaushalten nur nach eingehender Prüfung der Lebensverhältnisse? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Förderprogramm Progress.NRW wurde im Dezember 2017 für die damalige Förderperiode beendet. Das Programm war bisher sehr aufwendig in der Beantragung und Dokumentation. Im Laufe der letzten Förderperiode hatten sich vor allem aus dem privaten Bereich Beschwerden über außerordentlich langwierige Antragsbearbeitung und komplizierte Antragsverfahren mit teils unerhörten Abfragen aus dem Privatleben der Antragsteller gehäuft. Insbesondere bei der Beantragung thermischer Solaranlagen wurde über große Hürden und Ärgernisse berichtet. So waren nach Angaben von Antragsstellern Fotos, Grundsteuerbescheide, originale Kontoauszüge und vieles weitere (zum Teil in doppelter Ausführung) erforderlich. Jeder einzelne Raum des Gebäudes musste demzufolge beispielsweise mit genauesten Abmessungen angegeben werden, sogar Kontobewegungen wurden überprüft. Auch gab es teilweise unverständliche oder unsinnige Auflagen, wie z.B. die Begrenzung von Kollektorfläche. Laut Internetseite der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg startet voraussichtlich ab Mitte Februar die neue Förderperiode mit veränderten Förderinhalten und Förderkonditionen. Der Umfang der Änderungen stehe bisher noch nicht fest. Antragsvordrucke würden dann auf der Internetseite zum Download zur Verfügung gestellt. Offensichtlich ist also keine Möglichkeit geplant, den Antrag durch Online-Eingabe zu stellen. Auf Bundesebene gibt es ähnliche Förderprogramme mit wesentlich bürgerfreundlicheren Bedingungen (wie z.B. Beantragungsmöglichkeit über ein Internetportal) und wesentlich schnellerer Bearbeitungsdauer. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2037 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 740 mit Schreiben vom 27. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Förderprogramm „progres.nrw – Programmbereich Markteinführung“ ist mit derzeit 14 verschiedenen Fördergegenständen und jährlich rund 6.000 Anträgen ein erfolgreiches Breitenprogramm. Das Förderprogramm ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt und seit Jahrzehnten fest etabliert. Beim bundesweiten Ländervergleich des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zum Ausbau der erneuerbaren Energien wird das Förderprogramm positiv hervorgehoben. Aufgrund seiner Hebelwirkung für Investitionen ist es auch ein Programm zur Wirtschaftsförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, da mit jedem Euro Förderung durchschnittlich eine Investition von sechs Euro ausgelöst wird. 1. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Anträge thermischer Solaranlagen in der vergangenen Förderperiode des Förderprogramms Progress.NRW? Nach Auskunft der für das Verfahren zuständigen Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen) beträgt die Bearbeitungszeit bis zur Erteilung eines Bescheids durchschnittlich rund zwei Wochen. Die Antragserfassung erfolgt unmittelbar nach Antragseingang. Mit der Erfassung wird eine Eingangsbestätigung automatisiert erstellt. Diese wird in der Regel am nächsten Werktag verschickt. Parallel dazu geht der Vorgang direkt zur Sachbearbeitung. Dort wird die Vollständigkeit des Antrags festgestellt und sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen wird der Bescheid erteilt. Ein Bescheid kann in der Regel sofort nach Vorlage bei der Sachbearbeitung erteilt werden. Für die Prüfung des Antrags für den Fördergegenstand „Thermische Solaranlagen“ werden folgende Angaben benötigt: a) Angaben zum Gebäude; b) Angaben zur Wohnfläche; c) Angaben, ob weitere öffentliche Mittel beantragt wurden sowie d) Angaben zur beantragten Kollektorfläche. In den Fällen, in denen ein Antrag nicht „prüffähig“ ist, werden Unterlagen nachverlangt. Dies führt dazu, dass sich bis zum Vorliegen vollständiger Unterlagen die Erteilung des Bescheides entsprechend verzögert. 2. Was wird sich an den Förderinhalten und Förderkonditionen des Förderprogramms Progress.NRW ab 2018 ändern? Der exakte Umfang der Änderungen steht bisher noch nicht abschließend fest. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2037 3 3. Inwieweit wird das Antragsverfahren des Förderprogramms Progress.NRW vereinfacht, beschleunigt, digitalisiert und bürgerfreundlicher gestaltet? Die Digitalisierung des Antragsverfahrens des Förderprogramms „progres.nrw – Markteinführung“ setzt eine umfangreiche Modernisierung des für Programmabwicklung verwendeten IT-Systems voraus. Im Rahmen einer zukünftigen Erneuerung des Hard- und Softwaresystems soll auch die Nutzerfreundlichkeit verbessert und der Antragsprozess einfacher und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Dabei sollen auch die Erfahrungen anderer Fördermittelgeber berücksichtigt werden. 4. Wie hoch wird das Fördervolumen in der nächsten Förderperiode des Förderprogramms Progress.NRW sein? Der am 18.01.2018 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 sieht im Einzelplan 14 bei Kapitel 14 300 TGr. 63 insgesamt einen Ansatz von 36.085.400 Euro vor. Circa die Hälfte der Mittel stehen voraussichtlich für das Förderprogramm "progres.nrw - Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen" zur Verfügung. 5. Inwieweit plant die Landesregierung weitere Förderprogramme, um die Verwendung von erneuerbare Energien in Privathäusern zu fördern? Um die Verwendung erneuerbarer Energien zu fördern, unterstützt das Förderprogramm progres.nrw – Markteinführung vielfältige Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen bereits heute neben der thermischen Solarenergie unter anderem auch Biomasseanlagen (wie Pelletkessel, Pelletöfen oder Holzhackschnitzelkessel), Bohrungen und Erdwärmekollektoren für die oberflächennahe Geothermienutzung sowie Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Ziel des Förderprogramms ist es, die breite Markteinführung neuer Energietechniken zu beschleunigen. Dazu werden die Programminhalte regelmäßig überprüft und an die technischen, energiewirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.