LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2046 27.02.2018 Datum des Originals: 27.03.2018/Ausgegeben: 02.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 756 vom 19. Januar 2018 des Abgeordneten Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1868 Stahl aus China Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut verschiedener Medienberichte, u.a. in der „WAZ“ 1 vom 09. Januar 2018, wird die A1- Rheinbrücke bei Leverkusen zum Großteil mit Stahl aus China gebaut. Zur Begründung für die Wahl des Anbieters verweist der zuständige Verkehrsminister auf das Vergaberecht für öffentliche Bauaufträge, welches EU-weit gelte und macht deutlich, dass die Landesregierung Protektionismus keinen Vorschub leisten kann. Neben der denkwürdigen Tatsache, dass die NRW-Stahlindustrie hier leer ausgeht, strapaziert allein die Vorstellung, dass für zwei baugleiche Brücken in NRW knapp 100.000,00 Tonnen Stahl von China nach Deutschland transportiert werden müssen, nicht nur das Umweltgewissen vieler Menschen bis aufs Äußerste. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 756 mit Schreiben vom 27. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Ist der Transport dieser 100.000 Tonnen Stahl von China nach Deutschland mit den Klimazielen der Landesregierung, insbesondere der Reduzierung der CO2- Emissionen, vereinbar? Die für den Neubau der A 1 Rheinbrücke Leverkusen benötigte Stahlmenge beträgt rd. 32.000 t, hiervon entfallen rd. 23.000 t auf chinesische Stahlproduzenten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2046 2 Der Transport von Produkten außerhalb Nordrhein-Westfalens belastet nicht die CO2-Bilanz des Landes. Die Systematik der Klimaziele der Landesregierung basiert auf der international üblichen, so genannten „Quellenbilanzierung“. D.h., bei der Bilanzierung der nordrheinwestfälischen CO2-Emissionen werden die Emissionen erfasst, die bei der Energieproduktion auf nordrhein-westfälischem Territorium entstehen. Der Transport von China nach Deutschland fällt nicht hierunter. Die durch den Transport innerhalb Nordrhein-Westfalens entstehende CO2-Belastung ist gemessen an der herausragenden Bedeutung der Wiederherstellung der Rheinbrücke vertretbar. 2. Was wird der Transport kosten? Die Transportkosten sind im Angebot enthalten und nicht separat ausgewiesen. Sie sind Angelegenheit des Bieters. 3. Kann die Landesregierung eine Einschätzung geben, warum die Stahlproduzenten vor Ort kein konkurrenzfähiges Angebot machen können? Nein. Das Land hat ein Brückenbauwerk ausgeschrieben. Die Stahllieferung ist Teil des Angebotes, Stahlproduzenten treten nicht als Bieter auf. Die Erstellung von wettbewerbsfähigen Angeboten für das Brückenbauwerk liegt in der Verantwortung der zum Bieterkreis gehörenden Bauunternehmen. 4. Wie verträgt sich nach Meinung der Landesregierung der Zuschlag für das chinesische Angebot mit dem Maßnahmenpaket für bessere Verbraucher- und Produktsicherheit der Europäischen Kommission? Es liegt kein Angebot eines chinesischen Bieters vor. Alle Anforderungen des europäischen und deutschen Normgebers wurden mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbart. 5. Wie grenzt die Landesregierung den vom zuständigen Minister abgelehnten Protektionismus von EU Strafzöllen für Billig-Stahl ab? Das Land schreibt Baumaßnahmen aus. Zölle auf Vorprodukte sind ebenso eingepreist wie Produktions-, Energie- oder Transportkosten. Es besteht deshalb kein Grund Anbieter vom Wettbewerb auszuschließen.