LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2060 01.03.2018 Datum des Originals: 28.02.2018/Ausgegeben: 06.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 775 vom 1. Februar 2018 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/1901 Hätten die Präventionsmaßnahmen vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) früher einsetzen müssen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa ist ein Alarmsignal für die nordrhein-westfälische Landwirtschaft. Durch den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Ost nach West ist eine Übertragung der ASP nur noch eine Frage der Zeit. Der mögliche finanzielle Schaden durch einen Ausbruch der ASP in Nordrhein-Westfalen wird auf 2 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Als Hauptübertragungsweg gilt die unsachgemäße Entsorgung von mit dem Virus kontaminierten, schweinefleischhaltigen Lebensmitteln, welche von Wildschweinen gefressen und so in die heimische Wildschweinpopulation übertragen werden. Sollte es zu Ausbrüchen in der heimischen Wildschweinpopulation kommen, so hätte dies verheerende wirtschaftliche Konsequenzen für den Schweinefleischmarkt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz hat zur Prävention daher die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben und subventioniert die Trichinenuntersuchung bei Frischlingen mit insgesamt 50.000 Euro1, sowie in 2018 mit insgesamt 2 Millionen Euro, um eine drastische Reduktion der Wildschweinpopulation und zügige Beseitigung von Kadavern zu gewährleisten. 1 https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrik anische-schweinepest-asp/faq-zur-afrikanischen-schweinepest-asp/#c10985 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2060 2 Zur Prävention und Bekämpfung der ASP plant die Landesregierung gemäß Bericht über die Bedrohung der Schweinehaltung durch die Afrikanische Schweinepest (Vorlage 17/472) die Einrichtung von Pufferzonen und Einzäunung von ASP-Hotspots nach tschechischem Vorbild. Die jetzige Verkleinerung der Wildschweinpopulation kommt allerdings viel zu spät. Bereits 2014 hatte der NABU in seiner Positionierung zur Landesjagdnovelle vor der seit Jahren steigenden Wildschweinpopulation dank hervorragender Lebensbedingungen, gewarnt. 2 Auch der Landesjagdverband hatte bereits 2011 vor einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest, bedingt durch die hohe Wildschweinpopulation gewarnt.3 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 775 mit Schreiben vom 28. Februar 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem Bericht über die Bedrohung der Schweinehaltung durch die Afrikanische Schweinepest (Vorlage 17/472) hat die Landesregierung den Landtag über die wahrscheinlichsten Einschleppungswege der Tierseuche, das vermutete Ausbruchsszenario bei Wildschweinen, die zu ergreifenden Maßnahmen sowie die Konsequenzen für die hiesige Schweinehaltung unterrichtet. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage ergibt sich im Wesentlichen aus diesem Bericht. 1. Wie steht die Landesregierung zur präventiven Einrichtung von Pufferzonen vor Ausbruch der ASP im Sinne der Vorlage 17/472 in den östlichen NRW-Kreisen, wo ein ASP-Ausbruch als erstes zu erwarten ist? 2. Hält die Landesregierung es für sinnvoll die drastische Reduktion des Wildschweinbestands auf die östlichen NRW-Kreise zu fokussieren? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Wie im Bericht dargelegt, muss der Mensch als wichtigster Vektor für die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest angesehen werden. Die Verbreitung bzw. Einschleppung dürfte am ehesten über achtlos entsorgte und mit dem Erreger kontaminierte Lebensmittel erfolgen. Wo diese Entsorgung innerhalb des Landes ggf. erfolgt, lässt sich nicht vorhersagen. Insofern wäre eine Fokussierung auf die östlichen Landesteile unlogisch. 3. Hält die Landesregierung die im Bericht über die Bedrohung der Schweinehaltung durch die Afrikanische Schweinepest (Vorlage 17/472) kalkulierten Kosten von 100.000 Euro pro Hotspot für übertragbar auf NRW? Die Kosten wurden für einen Ausbruch in NRW kalkuliert und beziehen sich auf einen um eine sog. Kernzone als „ASP-Hot-Spot“ zu errichtenden Zaun. 2 https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/weiteresaeugetiere /06816.html 3 http://www.wn.de/Archiv/2011/09/Population-steigt-an-Wildschweine-zum-Abschuss-freigegeben LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2060 3 4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit in Zukunft die Population der Wildschweine niedriger zu halten, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war? Die Landesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, dass durch eine intensivere Bejagung der anhaltend hohen Wildschwein-Bestände auch das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verringert werden kann. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die illegale Verbringung von Lebensmitteln, welche das Friedrich-Loeffler-Institut als hohes Risiko für die Verschleppung der ASP einstuft, zu verhindern? Auf die illegale Verbringung von Lebensmitteln über den Fahrzeugverkehr als Haupteintragsquelle an sich hat die Landesregierung keine Möglichkeit der Einflussnahme. Unabhängig davon ist die Landesregierung bestrebt, beispielsweise durch die Instandsetzung und Erneuerung der Wildschutzzäune sowie eine häufigere Entleerung der Müllbehälter an den bestehenden Rastanlagen insbesondere entlang der Hauptverkehrsachsen in Ost-West- Richtung die Zugangsmöglichkeiten von Wildschweinen zu potenziell kontaminierten Lebensmittelresten zu verringern.