LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2061 01.03.2018 Datum des Originals: 28.02.2018/Ausgegeben: 06.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 768 vom 1. Februar 2018 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/1894 Wie geht es weiter mit dem Bau der L821n? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bau der L821n ist aus verschiedenen Gründen vor Ort hoch umstritten. Insbesondere die ursprüngliche Intention der gewünschten Entlastung für die Ortsdurchfahrten wird immer wieder angezweifelt, zuletzt öffentlich durch Straßen NRW (Hellweger Anzeiger vom 01.02.2018, Lokalteil Bergkamen). Vor dem Hintergrund eines ungünstigen Kosten-Nutzen- Verhältnisses wurde die Straße mehrfach hinten angestellt. Dennoch ist für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro im Landesstraßenausbauplan vorgesehen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 768 mit Schreiben vom 28. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch ist die aktuelle Einschätzung der Gesamtkosten der Maßnahme? Die nach Kostenfortschreibung mit Datum vom 29.10.2015 genehmigten Kosten betragen 14,475 Mio. €. 2. Wie stellt sich die aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Maßnahme dar? Das im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung als indisponibel eingestufte Projekt ist im gültigen, gesetzlichen Landesstraßenbedarfsplan in der höchsten Dringlichkeitsstufe ausgewiesen. Damit liegt ein verbindlicher Planungsauftrag für die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung vor. Ein aktuelles Nutzen-Kosten-Verhältnis wurde daher nicht ermittelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2061 2 3. Der Rat der Stadt Bergkamen hat die Durchführung der Maßnahme mit einem Ratsbeschluss vom 28.06.2017 an konkrete Bedingungen geknüpft. Darunter fallen die Herab-stufung der L821 zwischen K 16 und L654 zur Kreisstraße, sowie die Herabstufung der L664 zwischen Werner Straße (B23) und L654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße, die Bereitstellung der Fördermittel/Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße/Kampstraße/Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger unter Abstimmung der Umgestaltung mit der Stadt Bergkamen, sowie die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max.7,5 t) beider Ortsdurchfahrten. Wann genau ist vor diesem Hintergrund mit einem Baubeginn zu rechnen? Die Realisierung des Projektes L821n erfolgt entsprechend den Regelungen des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses. Die Straßenbauarbeiten beginnen im Jahr 2019. 4. Die ursprüngliche Intention der Straßenplanung war die Entlastung der vorhandenen Ortsdurchfahrten. Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden? Ziel des Neubaus der L821n ist die Entlastung der Ortsdurchfahrt Bergkamen-Oberaden (L821) und der Schulstraße (L664) in Bergkamen-Weddinghofen von hohen Durchgangsverkehren und damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen für die Verkehrssicherheit und die städteräumliche Entwicklung. Die Ortsumgehung L821n erhält keine Zufahrten und übernimmt keine Erschließungsfunktionen für die angrenzenden Grundstücke. An den Knotenpunkten L654/L821n, L821n/Pantenweg und L821n/K 16 werden statt lichtsignalgeregelter Kreuzungen Kreisverkehre hergestellt. Damit wird die zukünftige Ortsumgehung eine zügige Verbindung darstellen, Wartezeiten an Lichtsignalanlagen entfallen ebenso wie die den Verkehrsfluss behindernden Parksuchverkehre. Mit Hilfe der wegweisenden Beschilderung soll der Verkehr zielgerichtet gelenkt werden. Nach Abstufung der L821 in Bergkamen- Oberaden kann die Stadt Bergkamen außerdem Maßnahmen umsetzen, die Verkehrswiderstände erhöhen. 5. Wofür ist der oben genannte Betrag im Landesstraßenausbauplan in Höhe von 100.000 Euro in 2018 vorgesehen? Der Betrag ist im Wesentlichen für den Grunderwerb vorgesehen.