LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2062 01.03.2018 Datum des Originals: 28.02.2018/Ausgegeben: 06.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 782 vom 5. Februar 2018 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1909 Wie fördert die Landesregierung den Ökolandbau in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bioprodukte sind nicht nur schmackhaft und gesund, ihr Anbau hilft auch einen aktiven Umwelt-, Natur- und Tierschutz umzusetzen. Durch die naturnahe Bewirtschaftung, bei der beispielsweise keine Spritzmittel eingesetzt werden, leistet der Ökolandbau auch einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Ende 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen 1.978 landwirtschaftliche Betriebe mit 77.990 Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet, das entspricht 6,2 Prozent aller hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe. Laut Bericht des WDR haben Vertreter des Ministeriums auf der Konferenz der Ökoverbände am 31.01.2018 erklärt, dass der Anteil des Ökolandbaus an der landwirtschaftlichen Produktion auf 20 Prozent erhöht werden soll. Ein zeitnahes Erreichen dieser Quote ist wünschenswert aber auch ambitioniert und erfordert erhebliche Anstrengungen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 782 mit Schreiben vom 28. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welchem Zeitraum möchte die Landesregierung die genannte Zielquote von 20 Prozent Anteil des Ökolandanbaus an der landwirtschaftlichen Produktion erreichen? Die Landesregierung hält eine schrittweise Ausweitung der ökologischen Landwirtschaft entsprechend der wachsenden Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Biolebensmitteln für realistisch und sinnvoll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2062 2 2. Welche bereits in der Vergangenheit initiierten landespolitischen Maßnahmen werden fortgeführt, um diese Zielsetzung zu erreichen? Die Landesregierung fördert die Einführung und Beibehaltung des Ökologischen Landbaus mit den nachfolgend aufgeführten Flächenprämien: Ökologischer Landbau (Prämien in Euro je Hektar und Jahr) Einführung 1./2. Jahr 3./4./5.Jahr Acker 520 260 Dauergrünland 330 220 Gemüse/Zierpflanzen 1.440 400 Dauerkulturen / Baumschulflächen 2.160 940 Unterglasanbau 6.000 5.000 Beibehaltung ab 6. Jahr Acker 260 Dauergrünland 220 Gemüse/Zierpflanzen 400 Dauerkulturen / Baumschulflächen 940 Unterglasanbau 3.800 Kontrollkostenzuschuss: 50 Euro je ha, max. 600 Euro je Betrieb Die Landesregierung stellt gemäß dem „NRW-Programm Ländlicher Raum“ im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt 133 Mio. Euro an Landes-, Bundes- und EU-Mitteln für die Flächenförderung in umstellenden und bereits ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Verfügung. Die Prämiengewährung ist an eine 5-jährige Verpflichtung zur Bewirtschaftung als Öko-Betrieb gebunden. Die Landesregierung unterstützt außerdem Fördermaßnahmen und Projekte u.a. in den Bereichen Beratung, Marktstruktur-/ Absatzförderung, Stallbauinvestitionen, Forschung und Versuchswesen. 3. Welche neuen Maßnahmen zur Förderung des Ökolandbaus wird die aktuelle Landesregierung als Ergänzung zu den bereits bestehenden initiieren? Die Landesregierung steht in engem Kontakt mit den Landesverbänden des Ökologischen Landbaus, um weitere Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus in NRW zu erörtern und zu initiieren. Der Landtag wird rechtzeitig über die zukünftigen Planungen der Landesregierung informiert werden. 4. Im August 2017 machte die Ministerin mit ihrer Äußerung „regional ist das neue bio“ Schlagzeilen und ließ damit "regional" an die Stelle von "bio" treten. Wie passt diese Äußerung von August 2017 mit einem ambitionierten Ausbau des Ökolandbaus zusammen? Die Landesregierung strebt sowohl eine Ausweitung des Marktes für ökologische als auch für regional erzeugte Lebensmittel entsprechend der Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher an. Die Landesregierung bevorzugt nicht einseitig die eine oder andere Form der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2062 3 Landbewirtschaftung. Die Landesregierung hat aber das Ziel, möglichst viel Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen zu halten oder zu gewinnen. 5. Wie wird sich ein weiterer, deutlicher Ausbau des Ökolandbaus auf die zukünftige Verteilung von Fördermitteln auswirken? Die Landesregierung hat die Verteilung der Fördermittel in der Förderperiode 2014-2020 im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum“ klar geplant und sieht derzeit keine Notwendigkeit einer Umverteilung. Für die neue Aufteilung der Fördermittel im Förderzeitraum ab 2021 können mit Blick auf den GAP-Reformprozess derzeit noch keine Prognosen abgegeben werden; der Landtag wird rechtzeitig über die zukünftigen Planungen der Landesregierung informiert werden.