LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2065 01.03.2018 Datum des Originals: 01.03.2018/Ausgegeben: 06.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 742 vom 25. Januar 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/1843 Warum hat die Landesregierung den Flächen-Bonus für das Rheinische Revier bei der geplanten Veränderung des Landesentwicklungsplanes vergessen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 109 (Drucksache 17/379) vom 22.08.2017 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die „Sonderstellung“ des Rheinischen Reviers in der Flächenpolitik im Rahmen einer Gesamtstrategie entwickelt und fixiert werden soll, bevor sich der Landtag damit befasst. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags am 24.01.2018 stellte dann Digitalminister Prof. Pinkwart die geplanten Änderungen für diese Wahlperiode im Landesentwicklungsplan (LEP) vor. Mit Verwunderung musste zur Kenntnis genommen werden, dass der Themenkatalog für Änderungsvorhaben im LEP für diese Wahlperiode abschließend sein soll. Dies widerspricht dem Versprechen von CDU und FDP den Kommunen im Rheinischen Revier mit besagtem Flächen-Bonus bei der Ausweisung im Prozess des Strukturwandels helfen zu wollen. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es: „In der Landes- und Regionalplanung werden wir ihnen [gemeint sind die Kommunen im Rheinischen Revier] eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrieund Gewerbegebiete zuweisen.“ In der o.g. Wirtschaftsausschusssitzung entgegnete der Minister auf den Hinweis der SPD, dass die Sonderstellung nicht enthalten sei, dass er dies noch mal „mitnehmen“ wolle. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 742 mit Schreiben vom 1. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2065 2 1. Wann ist die von der Landesregierung in Drucksache 17/379 angekündigte „Befassung des Landtags mit der versprochenen Flächen-Sonderstellung“ für das Rheinische Revier, der im vorliegenden Änderungskatalog der Landesregierung zum LEP nicht berücksichtigt wurde, jetzt vorgesehen? 2. Mit welchen Normsetzungen ist es im Landesentwicklungsplan möglich die „Sonderstellung“ des Rheinischen Reviers im LEP zu fixieren? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Landesregierung wird – wie im Koalitionsvertrag angekündigt - dem Rheinischen Revier eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete einräumen. Dazu ist eine Änderung des Landesentwicklungsplans nicht zwingend erforderlich. Vielmehr beabsichtigt das Wirtschafts- und Digitalministerium per Erlass den Spielraum zur Ausweisung neuer Flächen deutlich zu erhöhen. Diese gewonnene Flexibilität können die Regionalräte bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf nutzen und in ihren Regionalplänen den begonnenen Strukturwandel räumlich gestalten. Unterstützt wird dies durch die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR), mit der sich die Region aktuell strukturpolitisch neu aufstellt. Parallel dazu wird die Landesregierung gegenüber dem Bund eine nachhaltige Entwicklungsoption für das Rheinische Revier in der geplanten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ einfordern. Über wichtige Zwischenergebnisse wird das Ministerium im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung berichten. 3. Welche zusätzlichen Flächen-Vorteile sollen aus Sicht der Landesregierung bei den Umsetzungen in den Regionalplänen für die Kommunen im Rheinischen Revier bei der Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten erreicht werden? 4. Wie groß soll der Flächen-Bonus aus Sicht der Landesregierung für das Rheinische Revier bei Gewerbe und Industrieflächen insgesamt werden? 5. Kann der Zweckverband terra nova nach der zu erwartenden Normierung der Sonderstellung sein Planungsgebiet in dem ehemaligen LEP VI Raum um beispielsweise 100 ha ausweiten, um den Anforderungen des Strukturwandels gerecht zu werden (von der Landesregierung bislang unbeantwortete Frage aus Drucksache 17/379)? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet: Für Aussagen zu konkreten Flächen-Vorteilen oder zu einem Flächen-Bonus sind die Diskussionen in den zuständigen regionalen Gremien und die entsprechenden regionalen Planverfahren abzuwarten. Insofern kann auf die Antwort zu den Fragen 1 und 5 aus der Kleinen Anfrage 109 (Drucksache 17/379) hingewiesen werden.