LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2066 01.03.2018 Datum des Originals: 01.03.2018/Ausgegeben: 06.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 772 vom 31. Januar 2018 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/1898 Langzeitstudenten in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen lehnt Studiengebühren für Langzeitstudenten grundsätzlich ab. Aktuelle Zahlen der Langzeitstudenten in NRW zeigen zumindest, dass diese Gruppe größer als angenommen zu sein scheint: „Im laufenden Wintersemester gebe es rund 42200 Studenten im Erststudium, die das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit überschreiten. Dazu kämen rund 46000 Langzeit- Studenten im Zweitstudium. Daten des Statistischen Landesamtes deuten eine insgesamt noch höhere Zahl von Langzeitstudenten an: Im Wintersemester 2016/17 habe es rund 74000 Studenten gegeben, die sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester und damit weit länger als das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit eingeschrieben sind“.1 Die Gründe für die Überschreitung der Regelstudienzeit sind sehr vielfältig, jedoch aufgrund fehlender Erhebungen kaum wissenschaftlich nachvollziehbar. So wird zum Beispiel die mögliche Korrelation zwischen Regelstudienzeitüberschreitung und der Herkunft aus einer sozialschwachen Familie vermutet. Ebenfalls werden Kindererziehung und Studienwechsel angeführt. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 772 mit Schreiben vom 1. März 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1 http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=20171106036|00000|00000 (29.11.2017; 08:12). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2066 2 1. Nach welchen Kriterien erhält ein Student die Zuschreibung der Bezeichnung Langzeitstudent? Der Landesregierung ist keine allgemein verbindliche Definition eines Langzeitstudierenden bekannt. 2. Wie viele der an den nordrhein-westfälischen Universitäten eingeschriebenen Langzeitstudenten überschreiten die Regelstudienzeit aufgrund eines Härtefalles oder eines Sondertatbestandes? Dazu liegen dem Ministerium keine Daten vor. Die nachgefragten Informationen sind nicht Teil der amtlichen Statistik. 3. Wie viele Studenten überschreiten die Regelstudienzeit jeweils im Bachelor- Studiengang und im Master-Studiengang um das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit? Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Studierenden an, deren aktuelle Fachsemesterzahl die Regelstudienzeit um das 1,5-fache überschreitet. Die Fachsemesterzählung bezieht sich auf Studiengänge. Bachelor/Master Studierende Gesamt Studierende über der 1,5-fachen Regelstudienzeit Bachelor 524 567 41 524 Master 141 031 20 951 Sonstige 102 755 14 215 Gesamtergebnis 768 353 76 690 Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik WS2016/17, eig. Berechnungen; Kopfzählung, alle Hochschulen 4. Wie viele Studenten sind derweil sogar im 20. oder einem noch höheren Hochschulsemester eingeschrieben? (Bitte machen Sie hierzu Angaben zu Bachelor- und Master-Studiengängen) Nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Studierenden an, deren Hochschulsemesterzahl 20. oder mehr Semester überschreiten. Die Hochschulsemesterzahl ist eine fortlaufende Zählung über die gesamte Verweildauer an Hochschulen im Bundesgebiet. Bachelor/Master Studierende mit 20 u. mehr Hochschulsemester Bachelor 36 100 Master 11 849 sonstige 26 178 Gesamtergebnis 74 127 Quelle: IT.NRW: Amtliche Hochschulstatistik WS2016/17; Kopfzählung, alle Hochschulen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2066 3 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Langzeitstudenten bei ihrem Studium zu unterstützen und somit eine Beschleunigung zu erzielen? (Falls keine Maßnahmen geplant sind, erläutern Sie bitte die Gründe dafür) Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Hochschulen selbst prüfen und entscheiden sollen, welche Maßnahmen sie zur Unterstützung von Langzeitstudierenden ergreifen möchten.