LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2070 01.03.2018 Datum des Originals: 28.02.2018/Ausgegeben: 06.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 779 vom 5. Februar 2018 des Abgeordneten Hartmut Ganzke SPD Drucksache 17/1906 Beschaffung von Streifenwagen für die nordrhein-westfälische Polizei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zusammenhang mit der Beschaffung neuer Streifenwagen bei der nordrhein-westfälischen Polizei wird Innenminister Reul im Kölner Stadtanzeiger vom 27.01.2018 wie folgt zitiert: “Wenn man durch 27 Experten aus fünf Ländern so was prüfen lässt, statt ein paar Polizisten da reinzusetzen, kann so was eben passieren“. Damit erweckt der Innenminister den Eindruck, dass die Tauglichkeit des bisher verwendeten 3-er BMW nicht vorab von Polizisten und Polizistinnen geprüft wurde. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 779 mit Schreiben vom 28. Februar 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welcher Art und Weise wurde über die Beschaffung des 3 er BMW entschieden? Die Beschaffung des 3 er BMW ist das Ergebnis eines Vergabeverfahrens mit europaweiter Ausschreibung. In den „Technischen Anforderungen“ zum Leistungsverzeichnis, welches Teil der Ausschreibungsunterlage war, wurden über 100 Anforderungen an den neuen Funkstreifenkraftwagen gestellt (etwa für Bauart, Zuladung oder den Innenraum). Hierbei handelte es sich vollumfänglich um Ausschlusskriterien. Im Zuge des Vergabeverfahrens wurde überprüft, ob die angebotenen Fahrzeuge den Ausschlusskriterien genügen. Der 3 er BMW erfüllte die beschriebenen Anforderungen und durch die BMW AG wurde, unter Berücksichtigung der Gesamtkosten des Produktes, das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2070 2 2. Trifft die Behauptung von Innenminister Reul zu, dass an der Entscheidung über die Beschaffung keine Polizisten beteiligt waren? Erst nach Zuschlagserteilung erfolgten damals einzelne Sitzversuche und diverse Testfahrten, u.a. auch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des LZPD NRW, zur Überprüfung der Fahreigenschaften. Ein vollumfänglicher Test in der polizeilichen Praxis konnte nicht durchgeführt werden, weil das an die Polizei ausgelieferte Fahrzeug nach dem Zuschlag einer Feinkonfiguration unterzogen werden muss. Hierfür wurde vom Hersteller ein Musterfahrzeug aufgebaut und der Polizei NRW zur Konfiguration einzelner polizeispezifischer Komponenten sowie zur endgültigen technischen Abnahme zur Verfügung gestellt. Aktuell wurden abweichend vom bisherigen Verfahren zunächst fünf verschiedene Fahrzeugmodelle durch die Polizei NRW beschafft. Diese werden im Vorfeld einer zukünftigen Ausschreibung fünf Wochen lang von Polizeibeamtinnen und -beamten in fünf verschiedenen Polizeibehörden auf ihre Praxistauglichkeit getestet; deren Erfahrungen fließen in die Ausschreibung ein. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens erfolgt vor Zuschlagserteilung erneut eine Beteiligung von Beamtinnen und Beamten vor Ort. Eine derartige Form der Nutzerbeteiligung findet erstmalig statt. 3. Bei wem handelt es sich um die vom Innenminister erwähnten „27 Experten aus 5 Ländern“? Ich bitte um eine namentliche Auflistung unter Nennung der Herkunftsländer. Die in der Frage zitierte Äußerung lässt im Gesamtkontext erkennen, dass es sich bei ihr um eine Redewendung handelt, um die Wichtigkeit der Beteiligung der späteren Nutzergruppen zu unterstreichen. 4. Beabsichtigt Innenminister Reul von dem rechtlich vorgegebenen Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung abzuweichen? Nein. 5. Schließt der Innenminister bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge vorab bestimmte Hersteller aus? Nein.