LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 05.03.2018 Datum des Originals: 02.03.2018/Ausgegeben: 08.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 761 vom 30. Januar 2018 der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD Drucksache 17/1887 Vereinsamung – Was weiß die Landesregierung darüber? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Großbritannien hat Premierministerin May eine „Ministerin zur Vereinsamung“ berufen. Die Ministerin wird künftig die Aufgabe haben, der zunehmenden Vereinsamung in der Gesellschaft in Großbritannien entgegenzuwirken. Grund dafür ist, dass laut Angaben des Roten Kreuzes sich mehr als neun Millionen Brit*innen immer oder häufig einsam fühlen. Etwa 200.000 Senior*innen hätten höchstens einmal im Monat ein Gespräch mit einem Freund oder Verwandten. Die „Vereinsamung“ im Alter betrifft aber nicht nur Großbritannien – auch in Deutschland müssen wir uns aufgrund der alternden Gesellschaft die Frage stellen, wie viele Personen von Vereinsamung betroffen sind und sein werden. Aufgrund sozialer, partnerschaftlicher und gesundheitlicher Faktoren steigt mit zunehmenden Alter das Risiko ein Leben in Isolation führen zu müssen. In Nordrhein-Westfalen hat die rot-grüne Landesregierung 2016 einen ersten Bericht zur Lage älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen und ihrer Angehörigen veröffentlicht, um ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von älteren und alten Menschen legen zu können. Eine altengerechte Politik sollte nicht ohne Teilhabe stattfinden und neben den Zielen eines selbstbestimmtes und partnerschaftlichen Miteinanders, den Aspekt der Vereinsamung evaluieren, um konkrete Maßnahmen dagegen einleiten zu können. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 761 mit Schreiben vom 2. Mär 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 2 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die „Vereinsamung“ bei Menschen in NRW? Im Rahmen des 1. Berichts zur Lage älterer und alter Menschen in Nordrhein-Westfalen (Information 16/411) wurden insbesondere im Kapitel 7.1. „Zentrale empirische Befunde aus Wissenschaft und Forschung“ in der Analyse von zwei speziell für Nordrhein-Westfalen vorgenommenen Sonderauswertungen (Daten des Deutschen Alters-surveys und der Generali-Altersstudie) deutlich, dass insbesondere ältere, alleinstehende Menschen häufiger mit Vereinsamung und Isolation konfrontiert sind als jüngere Menschen: „Soziale Netzwerke sind im höheren Alter am kleinsten“ (S. 115). Insbesondere ältere Frauen leben überdurchschnittlich oft allein. Gründe hier sind beispielsweise die höhere Lebenserwartung von Frauen oder der Tod des Lebensgefährten (vgl. IT NRW, Statistik kompakt 11/2017, Alleinlebende in Nordrhein-Westfalen, Ergebnisse des Mikrozensus). 2. Setzt die Landesregierung den Bericht „Alt werden in Nordrhein-Westfalen“ fort? Nach § 20 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen besteht die Verpflichtung, für jede Wahlperiode einen Altenbericht vorzulegen. Die Landesregierung hält sich an die geltende Rechtslage. 3. Es existiert ein weitergehender Forschungsbedarf um die Lebenssituation von älteren und alten Menschen zu erfassen. Wird die Landesregierung die Forschungen um den Faktor „Verein-samung“ erweitern? Der Themenkomplex wird im Gesamtkontext der Erstellung des 2. Altenberichts bewertet und geprüft werden. 4. Welche Projekte sind der Landesregierung bereits bekannt, die sich mit dem Thema “Vereinsamung“ auseinander-setzen? Mit der am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO) wird in Nordrhein-Westfalen ein weiterer Beitrag zur Verbes-serung und zum Ausbau von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen geleistet, die Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen, die Pflege-verantwortung übernehmen, in der häuslichen Versorgung zugute-kommen sollen. Ehrenamtliche (nachbarschaftliche) Hilfen in Kombination mit geregelten und kommunal organisierten Unterstützungsangeboten können präventiv Pflegebedürftigkeit verschieben und sozialer Vereinsamung entgegenwirken. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros, die von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gefördert wird, widmet sich 2018 im Schwerpunkt dem Thema „Isolation im Alter“. Das Thema beschäftigt die Seniorenbüros vor Ort bereits seit längerem. Im Rahmen dieses Schwerpunktthemas sollen die Seniorenbüros gezielt unterstützt werden, um für die Problematik Lösungsansätze zu entwickeln. Darüber hinaus wird das LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2077 3 Schwerpunktthema auch im Rahmen der Jahresfach-tagung behandelt. Außerdem werden spezielle Qualifizierungen und Broschüren zum Thema erarbeitet. 5. Altengerechte Politik setzt starke Akteure voraus. Was unternimmt die Landesregierung, um diese zu stärken? Der Koalitionsvertrag hebt die Landesseniorenvertretung ausdrücklich als „starke Stimme der älteren Menschen in unserer Gesellschaft“ hervor (S. 103) und versichert, dass ihr Rat und ihre Expertise zur besseren gesellschaftlichen Teilhabe von Seniorinnen und Senioren einbezogen werde. Die Landesseniorenvertretung wird institutionell vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gefördert (198.900 € für 2018). Zudem gab es zu Einzel- Projekten, wie z.B. zum Thema Alters-armut projektbezogene Zuschüsse. Daneben gibt es aber noch andere wichtige Akteure im Themenbereich Alter, die mit Mitteln des Landes gefördert werden. Derzeit wird der Landesförderplan Alter und Pflege (LfpAP) erarbeitet, der die Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in den Bereichen Alter und Pflege für die 17. Wahlperiode abbildet. Dabei werden die alten- und pflegepolitischen Akteurinnen/Akteure und Institutionen gemäß Alten- und Pflegegesetz (§ 19 Abs. 3 Satz 1 APG NRW) eingebunden. Vor der Veröffentlichung wird dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen gemäß § 19 Abs. 3 Satz 3 APG NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.