LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2078 05.03.2018 Datum des Originals: 02.03.2018/Ausgegeben: 08.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 808 vom 19. Februar 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1976 Flexibilisierung im Offenen Ganztag (OGS) – Ein hoffentlich gut durchdachtes und demnach überfälliges Signal zur Wahlfreiheit für Familien? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den letzten Monaten haben die Landesregierung und das zuständige Ministerium unter Landesministerin Gebauer angekündigt, kurzfristig eine Flexibilisierung der ‚Offenen Ganztagsschulen‘ in Nordrhein-Westfalen dergestalt herbeizuführen, daß die Teilnahme nicht mehr an allen fünf Werktagen zwangsweise vorgeschrieben sein wird. Für die Schüler soll so gewährleistet werden, daß sie „an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (etwa in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an familiären Ereignissen teilnehmen können.“, so die Ministerin im Iserlohner Kreisanzeiger am 10. Februar. Zur überfälligen Flexibilisierung auf dem Weg hin zu mehr Wahlfreiheit für die Familien ist es aus meiner Sicht vor allem notwendig, die Träger der Schulen seitens der Landesregierung sowohl organisatorisch als auch finanziell bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 808 mit Schreiben vom 2. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2078 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich drei Ziele für die Weiterentwicklung des Offenen Ganztags gesetzt: Ausbau der Plätze, Stärkung der Qualität und Flexibilisierung der Teilnahmeregelungen. Die Landesregierung hat mit den Trägern der OGS, den Kommunalen Spitzenverbänden und Verbänden der Eltern und Beschäftigten Gespräche aufgenommen, um die Qualität der Offenen Ganztagsschule nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Erlassergänzung vom 16. Februar 2018 ist ein wichtiger Schritt, um Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern, Schulen, Kommunen und Träger zu schaffen. 1. Im Iserlohner Kreisanzeiger vom 10.02.2018 ist die Rede von einem der Redaktion vorliegenden Entwurf zur angesprochenen Flexibilisierung. Mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten (organisatorischer bzw. finanzieller Art) möchte die Landesregierung das Vorhaben umsetzen? Der Erlass „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztagsund Bildungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“, RdErl. v. 23.12.2010 (BASS 12- 63 Nr. 2) wurde mit Wirkung vom 16.Februar 2018 geändert. Der Erlass enthält folgende Ergänzungen: „5.6.1 Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen stellen Schulen, Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an familiären Ereignissen teilnehmen können. In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleibt. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten gewährleistet und Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind. 5.6.2 Freistellungswünsche sind durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn. Die Entscheidungskompetenz über die Freistellung von der Teilnahme an der OGS wird in den Kooperationsverträgen gem. Nummer 6.8 dieses Erlasses geregelt. 5.6.3 Für andere flexible Betreuungsbedarfe, z.B. an einzelnen Tagen, sollen die im RdErl. d. MSJK vom 12.2.2003-BASS 11-02 Nr. 19, s. dort Nummer 5.4.6 beschriebenen anderen Betreuungsformen genutzt werden.“ 2. Werden den Schulträgern gemäß der vorliegenden Planungen zur Umsetzung der OGS-Flexibilisierung zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt? Am 1. August 2018 werden die Fördersätze für die Offene Ganztagsschule zusätzlich zur jährlichen Erhöhung um 3 Prozent um weitere 3 Prozent erhöht, insgesamt steigen die Fördersätze um 6 Prozent. „Der Grundfestbetrag beträgt ab dem 01.08.2018 812 Euro pro Schuljahr und Kind beziehungsweise 1.621 Euro für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Schuljahr. Somit steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um rund 26,7 Millionen Euro. Insgesamt stehen im Haushalt 2018 mehr als 480 Millionen Euro für die Offene Ganztagsschule bereit. Auch der Ausbau der Plätze wird LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2078 3 vorangebracht: Die Zahl der Plätze im offenen Ganztag steigt um weitere 8.000, sodass ab August insgesamt 315.600 Plätze zur Verfügung stehen. 3. Wurde die Möglichkeit der Einrichtung von „Teilzeitgruppen“ an den Schulen in die Überlegungen und Konzepte einbezogen, so dass ggfs. die bisherigen Ganztagsgruppen (in bislang üblicher Betreuungszeit) parallel dazu wie gewohnt weiterbetrieben werden können? Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule existieren keine „Teilzeitgruppen“. Für Eltern, die nur eine gelegentliche Teilnahme ihrer Kinder wünschen, gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Betreuung. Das MSB stellt den Schulträgern hierzu für jede Offene Ganztagsschule eine Betreuungspauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Grundschule und 8.500 Euro pro Förderschule zur Verfügung. Der Schulträger entscheidet über die bedarfsgerechte Ausgestaltung vor Ort. 4. Wenn Frage 3. positiv beantwortet wurde: Sind seitens der Landesregierung Maßnahmen vorgesehen, die für die Mitarbeiter der Ganztagsschulen / -betreuung Gleitzeitmodelle zur flexiblen Gestaltung des Alltags ermöglichen würde? Die Vertragsgestaltung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OGS obliegt den jeweiligen Anstellungsträgern. 5. Im Alltagsleben von Familien ändert sich z.B. durch Anforderungen des Arbeitsmarktes ein Bedarf zur Kinderbetreuung auch unterjährig. Hat das Ministerium in seinem Entwurf auch Möglichkeiten in Betracht gezogen, die für Eltern und Schüler auch während des Schuljahres einen Wechsel in die „Teilzeit- OGS“ ermöglichen würde? Siehe Antwort zu Frage 3.