LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2083 05.03.2018 Datum des Originals: 05.03.2018/Ausgegeben: 08.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 781 vom 5. Februar 2018 der Abgeordneten Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1908 Was unternimmt die Landesregierung zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2016 sind weltweit rund 44,7 Millionen Tonnen Elektroschrott angefallen. Deutschland allein steuerte 1,9 Millionen Tonnen dazu bei, das sind rund 22,8 Kilogramm pro Einwohnerin und Einwohner. Der Anteil von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beläuft sich jährlich auf rund 250.000 Tonnen. Immer kürzere Nutzungszyklen der Geräte für deren Herstellung viel Energie und wertvolle Ressourcen verwendet werden — verursachen immer größere Mengen Elektroschrott. Insbesondere bei der Verwendung von Smartphones ist der Aspekt der Nachhaltigkeit heute immer noch die Ausnahme — zu diesem Schluss kommt die aktuelle Studie „Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen in der Informationsund Kommunikationstechnik“ der Deutschen Umwelthilfe. Im Fokus der einjährigen Untersuchungen standen das Produktdesign, das Vertragsangebot, die Geräteunterstützung, Entsorgungslösungen sowie Marketingstrategien von 25 Geräteherstellern. Die Ergebnisse zeigen, dass in der IKT-Branche nur einige wenige Anbieter beispielsweise eine Reparatur der Geräte ermöglichen, indem sie Originalersatzteile, kostenlose Reparaturanleitungen und Software-Updates zur Verfügung stellen. Die überwiegende Mehrheit der Hersteller erschwert diesen Prozess jedoch, indem sie keine Ersatzteile anbieten oder dies nur in Verbindung mit hohen Kosten und langen Lieferzeiten tun. Damit ausgediente Smartphones für eine erneute Nutzung recycelt werden können, ist ein funktionierendes Rücknahmesystem unerlässlich. Einige Hersteller nehmen eigene Geräte zurück, setzen sich aber nicht aktiv für die Sammlung ausgedienter Geräte ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2083 2 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 781 mit Schreiben vom 5. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der genannten Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe? Die Landesregierung stimmt mit den Aussagen aus der Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe überein, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer bzw. des Produktlebenszyklus von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sich positiv auf die Menge an anfallenden Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie den Energie- und Ressourcenverbrauch für die Herstellung von Neugeräten auswirkt ein längerer Produktnutzungszyklus durch eine verbesserte Produktunterstützung (z.B. Software-Updates) und die Möglichkeit, Produkte zu reparieren, gefördert werden kann das Ökodesign von IKT-Geräten, die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten und Leasingmodelle einen wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltigen Lebenszylus dieser Produkte leisten können und die Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten ins Marketing und seriöse Umweltlabels weitere positive Ansätze darstellen. 2. Die Deutsche Umwelthilfe schätzt, dass rund 120 Millionen ausgediente Handys bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ungenutzt in den Schubladen liegen. Ein Grund dafür ist der Mangel an einem flächendeckenden Rücknahmesystem für Altgeräte. Was tut die Landesregierung um eine effektive und verbraucherfreundliche Sammlung von Altgeräten zur Wiederverwertung umzusetzen? Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom Oktober 2015 wurde eine Rücknahmepflicht der größeren Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten für Elektro- und Elektronikaltgeräte eingeführt. Die Anzahl der Rückgabemöglichkeiten ist damit deutlich gestiegen. Die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Rückgabemöglichkeiten bei Vertreibern gewährleisten eine flächen-deckende Rücknahme für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Zudem führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) derzeit im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) Nordrhein-Westfalen eine Untersuchung an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch. Das Vorhaben hat das Ziel, den Stand der Umsetzung des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu untersuchen und soll Hinweise liefern, welche Herausforderungen durch den geänderten Anwendungsbereich ab dem 15.08.2018 und die Änderungen bei den Sammelgruppen ab dem 01.12.2018 auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zukommen. Die Untersuchung umfasst sowohl eine Bestandsaufnahme der Sammel- und Übergabestellen bei allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Nordrhein-Westfalen als auch eine Strategieentwicklung im Hinblick auf eine Qualitäts- und Mengensteigerung sowie die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2083 3 Die Ergebnisse des Vorhabens sollen als Arbeitshilfe zur Optimierung der Sammel-/ Übergabestellen dienen, damit durch den sachgerechten Umgang mit Elektroaltgeräten insbesondere die Wiederverwendung sowie die hochwertige Verwertung gesteigert werden können. 3. Einige Unternehmen bieten Leasingmodelle für Router an oder erheben Pfandabgaben für die Nutzungsdauer von Kleingeräten. Unterstützt die Landesregierung eine Übertragung derartiger Nutzmodelle auf Smartphones? Die Landesregierung befürwortet grundsätzlich eine Anwendung derartiger Nutzungsmodelle auch bei Smartphones. Dabei setzt die Landesregierung jedoch nicht auf Vorschriften und die Instrumente des Ordnungsrechts, sondern auf freiwillige Maßnahmen der Anbieter solcher Geräte. 4. Ein Ökodesign für Smartphones kann Produkteigenschaften wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und der Einsatz von Recyclingmaterialien auf dem Markt zur Regel machen. Beabsichtigt die Landesregierung sich auf Bundesebene für die Etablierung eines verbraucherfreundlichen und verbindlichen Ökodesigns einzusetzen? Die Landesregierung hält ein verbraucherfreundliches und verbindliches Ökodesign für wünschenswert. Reglungen zum Ökodesign sollten jedoch auf EU-Ebene etabliert werden, um einheitliche Standards auf dem EU-Binnenmarkt zu erreichen. 5. Welche Rolle spielt diese Fragestellung im Rahmen der Umweltwirtschaftsstrategie der Landesregierung? Die Umweltwirtschaft umfasst alle Unternehmen, die umweltschützende bzw. umweltfreundliche und ressourceneffiziente Produkte und Dienstleistungen anbieten. Im Marksegment Abfallbehandlung und -verwertung wird die fachgerechte Behandlung und Beseitigung von gefährlichen und ungefährlichen Abfällen erfasst. Hierzu gehören auch Aktivitäten von Anbietern zur stofflichen Verwertung im Rahmen der Rückgewinnung von Wertstoffen (z.B. Eisen, Aluminium, Kupfer, Papier). Im Marktsegment Technik für die Abfallwirtschaft werden u.a. Anbieter von Anlagentechnik für Instrumente zur Abfallbehandlung/ -analyse erfasst. Das vom Landesumweltministerium beauftragte und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Landeshaushaltsmitteln finanzierte Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW betreut alle acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft. Als zentraler Ansprechpartner und Netzwerkmanager steht das Kompetenznetzwerk Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Forschung, Verbänden und Wirtschaftsförderung zur Verfügung und unterstützt diese durch geeignete Maßnahmen in den Bereichen Innovationsförderung, internationale Märkte, Netzwerkaufbau sowie Kommunikation.