LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2089 05.03.2018 Datum des Originals: 02.03.2018/Ausgegeben: 08.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 755 vom 30. Januar 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1860 Eklatanter Lehrermangel an Förderschulen – Nachfrage zur Antwort DS17/1486 der Landesregierung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit meiner Anfrage (DS 17/623) vom 15. Dezember 2017 habe ich die Landesregierung um Auskunft und Stellungnahme zu der Situation der Förderschulen in Nordrhein-Westfalen gebeten. Mit der am 04. Januar 2018 erfolgten Antwort (DS17/1486) durch die Landesministerin für Schule und Bildung in NRW sind jedoch aus meiner Sicht nicht sämtliche Informationen gegeben worden, die sich eindeutig aus den Fragestellungen hätten ergeben müssen. So wurde z.B. die Antwort auf Frage 1) ohne die gewünschte Angabe von exakten Zahlen beantwortet und bietet für eine eindeutige Einschätzung der aktuellen Problematik bzw. Lage keinerlei Möglichkeiten. Die ursprüngliche Anfrage wurde zunächst mit folgendem Text eingeleitet: „Die WAZ berichtet in ihrer Ausgabe vom 11. Dezember 2017 davon, daß sich immer mehr Förderschulen in NRW über eklatanten Lehrermangel beklagen. In Duisburg räumte zuletzt sogar die zuständige Schulbehörde ein, daß zum aktuellen Zeitpunkt ein Viertel der Lehrerstellen unbesetzt seien. Besonders getroffen hat es die Förderschule „Am Rönsberghof“ in Duisburg-Beeck, in der mindestens ein Viertel der Lehrerstellen unbesetzt sind. Ein unhaltbarer Zustand, der seinen traurigen Höhepunkt darin abbildet, daß die Schulleitung sich gezwungen sah, an die Eltern von gleich fünf Klassen die Bitte heran zu tragen, ihre Kinder nicht zum Schulunterricht zu schicken. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2089 2 Darüber hinaus wird an besagter Ganztagsschule bereits an zwei Tagen der Woche der Unterricht gekürzt und endet somit vorzeitig. Diese Entwicklung ist besonders besorgniserregend vor dem Hintergrund, daß die Schülerzahlen stetig steigen. Der langjährige Schulpflegschaftsvorsitzende gibt an, dass Integration und angemessene Förderung schon lange nicht mehr gewährleistet seien. Auch äußert dieser bei gleichzeitig abnehmender Lehrerzahl erhebliche Sicherheitsbedenken im Hinblick auf die steigenden Klassengrößen. Eine schulpolitische Misere zeichnet sich ab, da es insbesondere die Kinder der Förderschulen sind, welche aufgrund ihrer jeweiligen Beeinträchtigungen besondere individuelle Förderung zur gesellschaftlich-sozialen Integration benötigen. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten, um diesen Menschen die angemessene Teilnahme an diesen speziellen Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen.“ Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 755 mit Schreiben vom 2. März 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Fragen der Kleinen Anfrage 623 ordnungsgemäß beantwortet wurden. Mit der Frage 1 wurden Zahlen zu unbesetzten Lehrerstellen für den Fall nachgefragt, dass die Entwicklung aus Duisburg beispielhaft für Nordrhein-Westfalen sein sollte. Dies wurde ausdrücklich verneint. Mit der Frage 1 der Kleinen Anfrage 755 werden erneut Zahlen zu unbesetzten Stellen an Förderschulen abgefragt, wenn die Entwicklung aus Duisburg beispielhaft für Nordrhein- Westfalen sein sollte. Obwohl die Situation in Duisburg weiterhin nicht beispielhaft für Nordrhein-Westfalen ist, wird das entsprechende Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt. Die Besetzungssituation für die Stadt Duisburg ist weiterhin herausfordernd. Für die Schulform Grundschule sind inzwischen die folgenden Maßnahmen erfolgreich umgesetzt worden: − Abordnung aus den umliegenden Schulamtsbezirken: 17 Lehrkräfte − Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern mit der Verpflichtung zur entsprechenden Qualifizierung: 10 Personen − Einstellung von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit der Verpflichtung zur Qualifizierung: 4 Lehrkräfte − intensive Anwendung des vorgezogenen Listenverfahrens zum Einstellungstermin 1.5.2018: 7 Lehrkräfte 1. Wenn diese Entwicklung aus Duisburg bespielhaft für NRW sein sollte: Wie viele Lehrerstellen sind in den vorhandenen Förderschulen Nordrhein-Westfalens unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulbezirk unter Angabe konkreter und nachvollziehbarer Zahlen) Die Lehrerversorgung in Duisburg ist nicht beispielhaft für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere nicht für die Schulformen Grundschule und Förderschule. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2089 3 Die Zahlen zu aktuell im Einstellungsverfahren nicht besetzten Stellen an Förderschulen nach Kreisen und kreisfreien Städten (alphabetisch sortiert) sind als Anlage 1 beigefügt. 2. Die Landesregierung antwortete auf meine zweite Frage, dass sie den in § 93 Abs. 2 Schulgesetz vorgegebenen Klassenrichtwertgröße für angemessen halte. In wie vielen Fällen werden diese Richtwerte überschritten und somit nicht eingehalten? (Bitte ebenso aufschlüsseln nach Schulbezirk unter Angabe konkreter und nachvollziehbarer Zahlen) Die für die Klassenbildung an Förderschulen maßgeblichen Klassenbildungswerte ergeben sich aus den in § 6 Abs. 9 Ziff. 2 VO zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz angegebenen Klassenfrequenzrichtwerten und Klassenfrequenzhöchstwerten. Eine Überschreitung der Vorgaben zur Klassenbildung ist hierbei nicht an den Klassenfrequenzrichtwerten, sondern an den Klassenfrequenzhöchstwerten festzumachen. Die Zahl der Förderschulklassen aller Förderschwerpunkte mit Überschreitung der entsprechenden Klassenfrequenzhöchstwerte kann, untergliedert nach Kreisen/kreisfreien Städten, der Anlage 2 entnommen werden. 3. Plant die Landesregierung additiv zu den bereits beschriebenen Maßnahmen weitere Anreize bzw. Förderungen, die dieser Entwicklung entgegenwirken sollen? Die Landesregierung bietet Lehrkräften mit einer Lehramtsbefähigung für andere Schulformen an, die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung berufsbegleitend zu erwerben. 1. Lehrkräften, die noch nicht in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis beschäftigt sind und nicht über das Lehramt für sonderpädagogische Förderung, sondern über eine allgemeine Lehramtsbefähigung verfügen, wird die Möglichkeit der Einstellung an einer Förderschule angeboten, wenn sie sich verpflichten, berufsbegleitend das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Mit Erwerb der Lehramtsbefähigung erfüllen sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Begründung eines Beamtenverhältnisses und erhalten Bezüge aus der Besoldungsgruppe A13. 2. Lehrkräften in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis wird ein Wechsel in die Schulform Förderschule ermöglicht, wenn sie sich verpflichten, berufsbegleitend die Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben. Nach Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erhalten sie Bezüge aus der Besoldungsgruppe A13. Die Qualifizierung nach der Verordnung über den berufsbegleitenden Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung vom 20. Dezember 2012 (VO-BASOF) wird bis einschließlich des Jahres 2018 angeboten. Die Landesregierung beabsichtigt die Verlängerung der Verordnung um weitere fünf Jahre. Über diese bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus, hat die Landesregierung mit den lehrerausbildenden Hochschulen die Schaffung von jährlich 250 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung vereinbart. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2089 4 Als weitere Maßnahme zur Steigerung der Absolventenzahlen mit einer Lehramtsbefähigung – auch für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung – wird eine Werbe-, Image- und Informationskampagne für den Lehrerberuf geplant. Anlage zur Kleinen Anfrage 755 Anlage 1 Kreis/kreisfreie Stadt gebundene und unbesetzteStellen Ennepe-Ruhr-Kreis 1 Erftkreis 1 Hochsauerlandkreis 6 Kreis Borken 3 Kreis Coesfeld - Kreis Düren 5 Kreis Euskirchen 1 Kreis Gütersloh 1 Kreis Heinsberg 1 Kreis Herford - Kreis Höxter - Kreis Kleve 7 Kreis Lippe 1 Kreis Mettmann 8 Kreis Minden-Lübbecke - Kreis Neuss 5 Kreis Olpe 2 Kreis Paderborn - Kreis Recklinghausen 9 Kreis Siegen-Wittgenstein 2 Kreis Soest 3 Kreis Steinfurt 1 Kreis Unna 3 Kreis Viersen 16 Kreis Warendorf 2 Kreis Wesel 5 Kreisfreie Stadt Bielefeld 2 Kreisfreie Stadt Bochum 5 Kreisfreie Stadt Bonn - Kreisfreie Stadt Bottrop 1 Kreisfreie Stadt Dortmund 2 Kreisfreie Stadt Duisburg 20 Kreisfreie Stadt Düsseldorf 10 Kreisfreie Stadt Essen 15 Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen 6 Kreisfreie Stadt Hagen 3 Kreisfreie Stadt Hamm 5 Kreisfreie Stadt Herne 3 Kreisfreie Stadt Köln - Kreisfreie Stadt Krefeld 12 Einstellungstermine vom 01.01.2018 bis zum 15.02.2018 Förderschule Seite 1 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage 755 Anlage 1 Kreis/kreisfreie Stadt gebundene und unbesetzteStellen Einstellungstermine vom 01.01.2018 bis zum 15.02.2018 Förderschule Kreisfreie Stadt Leverkusen - Kreisfreie Stadt Mönchengladbach 8 Kreisfreie Stadt Mülheim a.d. Ruhr 6 Kreisfreie Stadt Münster 2 Kreisfreie Stadt Oberhausen 15 Kreisfreie Stadt Remscheid 10 Kreisfreie Stadt Solingen 6 Kreisfreie Stadt Wuppertal 17 Märkischer Kreis 13 Oberbergischer Kreis 2 Rheinisch-Bergischer-Kreis - Rhein-Sieg-Kreis 2 Städteregion Aachen 16 Insgesamt 264 Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage 755 Anlage 2 Kreis / kreisfreie Stadt Klassen Ennepe-Ruhr-Kreis 1 Hochsauerlandkreis 3 Kreis Borken 1 Kreis Coesfeld 1 Kreis Düren 4 Kreis Euskirchen 6 Kreis Gütersloh 1 Kreis Heinsberg - Kreis Herford 4 Kreis Höxter 1 Kreis Kleve 2 Kreis Lippe 1 Kreis Mettmann 3 Kreis Minden-Lübbecke - Kreis Olpe - Kreis Paderborn 3 Kreis Recklinghausen 3 Kreis Siegen-Wittgenstein - Kreis Soest 3 Kreis Steinfurt 6 Kreis Unna 1 Kreis Viersen - Kreis Warendorf - Kreis Wesel 5 Krfr. Stadt Bielefeld 9 Krfr. Stadt Bochum 9 Krfr. Stadt Bonn 8 Krfr. Stadt Bottrop - Krfr. Stadt Dortmund 5 Krfr. Stadt Duisburg 12 Krfr. Stadt Düsseldorf 16 Krfr. Stadt Essen 11 Krfr. Stadt Gelsenkirchen 17 Krfr. Stadt Hagen - Krfr. Stadt Hamm 2 Krfr. Stadt Herne 2 Krfr. Stadt Köln 12 Krfr. Stadt Krefeld 6 Krfr. Stadt Leverkusen - Krfr. Stadt Mönchengladbach 1 Krfr. Stadt Mülheim an der Ruhr 7 Krfr. Stadt Münster 1 Krfr. Stadt Oberhausen 5 Krfr. Stadt Remscheid - Krfr. Stadt Solingen 2 Krfr. Stadt Wuppertal 2 Märkischer Kreis 3 Oberbergischer Kreis 3 Zahl der Förderschulklassen mit Überschreitung des Klassenfrequenzhöchstwertes Seite 1 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage 755 Anlage 2 Kreis / kreisfreie Stadt Klassen Zahl der Förderschulklassen mit Überschreitung des Klassenfrequenzhöchstwertes Rhein-Erft-Kreis 3 Rheinisch-Bergischer Kreis 3 Rhein-Kreis Neuss - Rhein-Sieg-Kreis 7 Städteregion Aachen 2 Insgesamt 197 Quelle : Amtliche Schuldaten 2017/18 Erläuterung : Ausgewiesen sind Klassen aller Förderschwerpunkte, deren Schülerzahl oberhalb der für den Hauptförderschwerpunkt der jeweiligen Schule maßgeblichen Klassenfrequenzhöchstwert liegt. Seite 2 von 2