LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2095 06.03.2018 Datum des Originals: 05.03.2018/Ausgegeben: 09.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 766 vom 29. Januar 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp, Sven Wolf und Dietmar Bell SPD Drucksache 17/1892 Die Förderung studentischen Wohnens ist dringend geboten! Warum handelt die Landesregierung nicht Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Studentischer Wohnraum in Nordrhein Westfalen ist knapp. Das gilt insbesondere für die Hochschulsandorte und deren Umland. Neben dem quantitativen Mangel besteht auch ein erheblicher Investitionsstau im Bestand, der aufgelöst werden muss. Ein moderner Hochschulstandort wie Nordrhein Westfalen muss nicht nur Angebote für die zukunftsorientierte Lehre machen, sondern seinen Studentinnen und Studenten aus Nordrhein Westfalen, Deutschland, Europa und der Welt auch ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 766 mit Schreiben vom 5. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Wann wurde die Förderung von studentischem Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen eingeführt? Das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen fördert seit 2009 den Neubau, sowie den Umbau und die Erweiterung von studentischem Wohnraum im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung. Ab 2013 mit Einführung der Studierendenwohnheimbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (SWB) erfolgte vorrangig die Förderung von Studierendenwohnheimen zu den Konditionen der Studierendenwohnheimbestimmungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2095 2 2. Welche Mittel wurden dafür zwischen 2013 und 2017 jeweils zur Verfügung gestellt? Für die Förderung von Wohnraum für Studierende (Wohnungen und Wohnheimplätze) wurden in den Jahren 2013 bis 2017 Mittel in Höhe von insgesamt 250 Mio. € (5 Jahre à 50 Mio. €/Jahr) zur Verfügung gestellt. 3. Wie war jeweils der Mittelabfluss in den einzelnen Jahren? Programmjahr Förderergebnis [Mio. €] 2013 12,850 2014 8,088 2015 34,944 2016 54,874 2017 20,718 Förderergebnis insgesamt 131,474 4. Warum wurde bei der Neufassung der Eckwerte für die Jahre 2018-2022 keine Erhöhung der Fördermittel für den studentischen Wohnraum vorgenommen? Eine Erhöhung der Fördermittel (Sonderkontingent) für den studentischen Wohnraum wird aufgrund der Entwicklung der Förderzahlen zunächst nicht für erforderlich erachtet, da bei erhöhtem Mittelbedarf auch für eine Förderung von studentischem Wohnraum auf das Gesamtmittelkontingent der öffentlichen Wohnraumförderung zurückgegriffen werden kann. 5. Welche anderweitige Förderung studentischen Wohnens erfolgt durch die Landesregierung aus welchen Ressorts, in welcher Höhe, mit welcher Resonanz? Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) fördert die Sanierung und Modernisierung von ausgewählten Studierendenwohnheimen der Studierendenwerke Bonn, Essen-Duisburg, Münster und Paderborn. In den Haushaltsjahren 2017 – 2019 werden insgesamt ca. 40 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt fließen, um stark sanierungsbedürftige Bausubstanz erhalten zu können und so den Abbau mehrerer Hundert Wohnheimplätze an diesen Studienorten zu verhindern. In diesem Rahmen werden den genannten Studierendenwerken 40 % der Gesamtbaukosten in Form einer Zuwendung vom MKW zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 60 % der Kosten müssen aus Eigenmitteln oder durch die Aufnahme eines Darlehens aufgebracht werden.