LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2098 06.03.2018 Datum des Originals: 06.03.2018/Ausgegeben: 09.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 795 vom 7. Februar 2018 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter und Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1925 Bleibt die digitale Modellregion mit der Leitkommune Paderborn eine Luftnummer? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Oktober 2017 hat das Wirtschaftsministerium NRW bekanntgegeben, dass Ostwestfalen- Lippe zur digitalen Modellregion werden soll, in der innovative Projekte im Bereich des E- Government und der digitalen Stadtentwicklung entwickelt und erprobt werden sollen. In der Modellregion OWL übernimmt die Stadt Paderborn die Rolle der Leitkommune und arbeitet eng mit dem Kreis Paderborn, der kreisangehörigen Stadt Delbrück, der kreisfreien Stadt Bielefeld und der Bezirksregierung Detmold zusammen. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit Aachen, Gelsenkirchen, Soest und Wuppertal vier weitere Kommunen benannt, die mit der Leitkommune Paderborn kooperieren sollen. Der Start in OWL sollte bereits Anfang 2018 erfolgen und für drei Jahre laufen. Wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Paderborn am 30.01.2018 von Verantwortlichen der Stadt bekannt gegeben wurde, wird sich der Beginn um weitere Monate verzögern. Dies liege nicht an der Leitkommune Paderborn. Allein für den Bereich „Digitalisierung der Stadtverwaltung“ hat die Durchführung von Workshops mehr als 150 Vorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur weiteren Digitalisierung von internen und externen Prozessen gegeben. Verantwortlich sei das Land als Geldgeber, bei dem noch Unklarheiten bei den Förderrichtlinien, der Experimentierklausel und der Höhe der Unterstützung für Personalkosten in den Kommunen herrsche. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 795 mit Schreiben vom 6. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2098 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die rasche Digitalisierung in den Regionen voran zu treiben und dafür Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, durch Kooperation und Bündelung der komplementären Interessen und Potentiale die Leistungsfähigkeit der Regionen zu steigern und so langfristige Wettbewerbsvorteile und eine führende Marktposition zu sichern. Die Auswahl der Digitalen Modellregion Ostwestfalen-Lippe (OWL) wurde am 10. Oktober 2017 getroffen. Die korrespondierenden Modellregionen in den anderen vier Regierungsbezirken wurden am 12. Januar 2018 bestimmt. Auf der Grundlage regionaler Digitalisierungskonzepte werden die Regionen und Kommunen, in enger Abstimmung mit den Regierungspräsidentinnen und Regierungspräsidenten sowie der Landesregierung, ihre Ziele und Perspektiven sowie Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition darstellen. Die Förderung und Abbildung des gesamten Verfahrens erfolgt über eine Förderrichtlinie. 1. Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Erstellung der Förderrichtlinien und der Experimentierklausel? (Bitte einzeln auflisten, für welche Projekte in den Bereichen E-Government und digitale Stadtentwicklung es Förderrichtlinien gibt und wo Probleme auftauchen. Gleiches bitte auch für die Experimentierklausel.) 3. Bis zu welchem Zeitpunkt plant das Ministerium, die Ursachen der Verzögerungen zu beheben, damit die Modellregion OWL mit der Auswahl und der Umsetzung der einzelnen Projekte beginnen kann? Die Fragen 1 und 3 werden zusammenfassend beantwortet. Zur Förderung der digitalen Modellregionen wird derzeit eine Förderrichtlinie erstellt, die eine einheitliche und transparente Handhabung der Förderung für alle Projekte der Modellregionen gewährleistet. Im Vordergrund steht eine möglichst zügige Projektumsetzung mit einem schlanken Förderverfahren. Schwierigkeiten sind bei der Erstellung bislang nicht aufgetreten. Der Prozess befindet sich im vorgesehenen Planungsrahmen. Bei Projekten der digitalen Modellregionen handelt es sich um Kooperationsprojekte mit verschiedenartigen interagierenden Akteuren. Projektbeteiligte können Kommunen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitären Bildungsund Forschungseinrichtungen oder unterstützende Organisationen wie z.B. Finanzierungsgesellschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sein. Es werden keine Verzögerungen gesehen, da bei einem so wichtigen Vorhaben eine gewisse Zeit zur sorgfältigen Erstellung der Arbeitsgrundlagen benötigt wird. Diese Zeit wurde von Beginn an eingeplant und kommuniziert, was auch dadurch sichtbar wird, dass im Landeshaushalt für 2018 zunächst ein Betrag von rd. 35 Prozent der jährlichen Fördersumme der Folgejahre vorgesehen wurde. Die Modellkommunen beginnen derzeit ihre regionalen Digitalisierungskonzepte, die Grundlage für die weiteren Förderverfahren sein werden, aufzustellen und die entsprechenden Kooperationspartner zu gewinnen. Auch dieses Vorgehen ist mit den Chief Digital Officers (CDOs) der Modellregionen abgestimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2098 3 2. Welchen Anteil der durch die Umsetzung der digitalen Modellregion OWL und der Referenzkommunen entstehenden Personalkosten wird das Land NRW übernehmen? (Bitte einzeln nach Modellregion OWL, Leitkommune Paderborn, der kreisangehörigen Stadt Delbrück, der kreisfreien Stadt Bielefeld, der Bezirksregierung Detmold und den Referenzkommunen sowie den zu erwartenden zusätzlichen Personalbedarf aufschlüsseln.) Welche Erstattungsmodelle für die Personalkosten festgelegt werden, wird sich an den jeweiligen Projekten und einer schnellen Umsetzungsmöglichkeit orientieren. Die Gespräche mit den beteiligten Stellen werden hierzu zurzeit geführt. 4. Verändert sich durch die Verzögerungen der Förderrahmen für die digitalen Modellregion OWL und die Referenzkommunen? (Bitte in der Antwort auf mögliche zeitliche sowie finanzielle Auswirkungen eingehen.) Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 1 und 3 dargestellt, ergeben sich weder Verzögerungen in zeitlicher noch in finanzieller Sicht. Der Finanzrahmen für das Projekt wurde von vornherein bis ins Haushaltsjahr 2021 eingeplant.