LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2130 08.03.2018 Datum des Originals: 07.03.2018/Ausgegeben: 13.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 784 vom 5. Februar 2018 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1911 Wie sieht die Entwicklung beim studentischen Wohnraum aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Wohnungsmarkt für Studierende, die außerhalb der elterlichen Wohnung leben, ist vor allem geprägt durch die Angebote der Studierendenwerke. Die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen bieten den weitaus größten Teil der speziell für Studierende ausgewiesenen Wohnplätze an. Daneben gibt es auch Angebote von privaten Anbietern. In einigen Städten des Landes haben die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarkts und ein starker Studierendenanstieg zu einem erhöhten Bedarf an zusätzlichem Wohnraum für Studierende geführt. Aktuelle Studienanfängerprognosen lassen den Schluss zu, dass der Bedarf über einen langen Zeitraum hoch bleiben wird. Daher ist auch ein Blick auf die künftige Entwicklung wichtig. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 784 mit Schreiben vom 7. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie viele Wohnplätze für Studierende haben die Studierendenwerke in Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2005-2017 jeweils zur Verfügung gehabt? Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 36.610 36.789 37.005 37.303 37.390 36.283 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2130 2 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 36.947 36.784 37.054 37.959 38.546 38.916 k. A. 2. Wie viele Wohnplätze für Studierende haben private Anbieter in Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2005-2017 jeweils angeboten? Es liegen Zahlen von privaten Anbietern vor, die mit öffentlichen Geldern Wohnraum für Studierende geschaffen haben, aber nicht für 2017. Zahlen von privaten Anbietern ohne öffentliche Förderung liegen nicht vor. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 11.110 11.110 11.110 10.547 11.726 12.966 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 12.448 12.190 12.393 12.523 13.705 11.720 k. A. 3. Wie viele Wohnplätze für Studierende planen die Studierendenwerke in Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2018-2025 jeweils zur Verfügung zu haben? Zum Stichtag 01.01.2017 befanden sich 953 Wohnheimplätze der Studierendenwerke NRW im Bau. Weitere 714 Wohnheimplätze befinden sich in der Planung. Informationen zum Stichtag 01.01.2018 liegen den Studierendenwerken noch nicht vor. 4. Wie viele Wohnplätze für Studierende planen private Anbieter in Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2018-2025 jeweils anzubieten? Planungszahlen von privaten Anbietern liegen nicht vor. 5. Wie unterstützt die Landesregierung die Studierendenwerke und private Anbieter beim Ausbau von Wohnplätzen für Studierende? Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung studentischen Wohnraum mit stark zinsverbilligten Darlehen und Tilgungsnachlässen. Neben Wohnungen für Studierende werden auch explizit Studierendenwohnheime gefördert. Die Darlehensförderung richtet sich an Studierendenwerke und private Anbieter. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2130 3 Grundlage für die Förderung von Studierendenwohnheimen sind die Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB), die jährlich fortgeschrieben werden. Gefördert wird hier an Standorten von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Nordrhein- Westfalen neben dem Neubau auch die Erweiterung (Aufstockung/Anbau) und der Umbau mit wesentlichem Bauaufwand von bestehenden Studierendenwohnheimen oder von Gebäuden, die bisher nicht Wohnzwecken dienen oder dienten. Für die Förderung von studentischem Wohnraum (Neubau und Bestandsertüchtigung) steht mit dem mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm im Zeitraum von 2018 bis 2022 ein Sonderkontingent in Höhe von jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung. Zudem wurden ab 2018 die Förderkonditionen für die Studierendenwohnheimförderung verbessert. So wurden die Förderpauschalen als auch die Mietobergrenzen angehoben. Für den Bau von Studierendenwohnheimen gewährt die Landesregierung im Rahmen der Objektförderung zusätzlich zur Darlehensförderung Tilgungsnachlässe zwischen 20 % und 30 %, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Durch die Erhöhung der Grundförderpauschalen steigt zusätzlich automatisch der jeweils anteilige Tilgungsnachlass. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung bietet begleitend allen Fördernehmern, die geförderten studentischen Wohnraum errichten wollen, Beratung im Rahmen der Projektentwicklung an. Außerdem ist vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ein intensiver Dialog mit den Studierendenwerken darüber begonnen worden, wie bestehende Umsetzungshindernisse beim Bau von Studierendenwohnraum beseitigt werden können, damit die bereit stehenden Fördermittel kontinuierlicher abfließen. Ziel all dieser Aktivitäten ist, gemeinsame Strategien zur Entspannung der studentischen Wohnungsmärkte zu entwickeln und umzusetzen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) fördert die Sanierung und Modernisierung von ausgewählten Studierendenwohnheimen der Studierendenwerke Bonn, Essen-Duisburg, Münster und Paderborn. In den Haushaltsjahren 2017 - 2019 werden insgesamt ca. 40 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt fließen, um stark sanierungsbedürftige Bausubstanz erhalten zu können und so den Abbau mehrerer Hundert Wohnheimplätze an diesen Studienorten zu verhindern. In diesem Rahmen werden den genannten Studierendenwerken 40 % der Gesamtbaukosten in Form einer Zuwendung vom MKW zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 60 % der Kosten müssen aus Eigenmitteln oder durch die Aufnahme eines Darlehens aufgebracht werden.