LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 08.03.2018 Datum des Originals: 07.03.2018/Ausgegeben: 13.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 783 vom 5. Februar 2018 der Abgeordneten Wibke Brems, Mehrdad Mostofizadeh und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1910 Wird eine ortsnahe und lebensweltorientierte ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei der Förderung der seelischen Gesundheit durch den Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen unmöglich gemacht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat entschieden, dass die Ambulanzen der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen in Gütersloh geschlossen werden müssen. Diese ambulanten Leistungen sollen zukünftig von der LWL-Klinik in Hamm übernommen werden. Der Kreis und die Stadt Gütersloh haben sich in einem Schreiben an den Leiter der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der LWL-Universitätsklinik Hamm deutlich gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen ausgesprochen. Danach dürfen die Tagesklinik in Rheda-Wiedenbrück wie auch die Familienambulanz am LWL-Klinikum in Gütersloh keine ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung mehr anbieten und die bestehenden Angebote vor Ort müssen eingestellt werden. Stattdessen soll das ambulante Angebot von der LWL-Uniklinik in Hamm übernommen werden. Eine solche ambulante Versorgung wäre weder bedarfsgerecht, noch ortsnah, noch für viele Betroffene leicht erreichbar. Diese Entscheidung hat vor Ort für viel Unverständnis gesorgt. Neben der hierdurch stattfindenden Reduzierung des Angebotes vor Ort, würde diese Entscheidung auch die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Jugendhilfe und mit denen der Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen wie Familie, Kita und Schule erschweren oder gar unmöglich machen. Die Bedarfsplanung für die fachärztliche und psychotherapeutische Behandlung ist nicht originär Sache der Länder, sondern Aufgabe der Selbstverwaltung der Ärzte/Ärztinnen und Kassen. Allerdings gibt es auch ein öffentliches Interesse an einer guten ortsnahen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 2 Versorgung und zunehmend auch an einer sektorübergreifenden Planung und Behandlung. Dies gilt besonders bei der Sicherung und Unterstützung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Eine Patientenorientierung in der Behandlung muss im Vordergrund stehen. Aus der Sicht der Kommunen ist eine wohnortnahe ambulante Versorgung in den kinder- und jugendpsychiatrischen ambulanten Einrichtungen neben den Angeboten von niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychiaterinnen sowie Kinder- und Jugendpsychologinnen und -psychologen unverzichtbar. Die 19. Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat ihrerseits zum Thema psychiatrische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in einer Entschließung auf die notwendige Zusammenarbeit des Gesundheits-, Sozial-, Jugend-, Familien-, Bildungs- und Umweltbereichs abgehoben. Dabei erfordern die vielfältigen Ursachen psychischer Störungen einen ganzheitlichen Ansatz in Prävention und Gesundheitsförderung, die sich eng an der jeweiligen Lebensphase und -situation orientiert. Die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist somit eine Querschnittsaufgabe von Erziehung und Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen. Dies erfordert ein enges Zusammenwirken der Akteure des Gesundheitssystems, des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Jugendhilfe. Die LGK fordert deshalb, die Leistungen der einzelnen Akteure wie Krankenkassen, Familienund Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, Pädiatrie aufeinander abzustimmen und auch die jeweiligen Settings Familie, Kindergarten sowie Schule einzubeziehen. Zudem soll neben einer hinreichenden Vernetzung der Hilfesysteme auch eine familiennahe und interdisziplinär ausgerichtete Behandlungsstrategie sowie gut erreichbare Versorgungsangebote sowohl in den großstädtischen Ballungsräumen als auch den strukturschwachen ländlichen Regionen aufgebaut werden. Der aktuelle Landespsychiatrieplan NRW (2016) der Landesregierung fordert seinerseits eine patientenorientierte Ausrichtung der Angebote und bei der Behandlung eine Überwindung der Sektoren (ambulant/stationär). Dies gilt insbesondere bei der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Hier ist eine integrierte Behandlung und Rehabilitation angezeigt. Dies alles spricht für ortsnahe ambulante und tagesklinische Angebote in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die oben genannte Entscheidung des Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen steht im krassen Widerspruch zu den Handlungsempfehlungen und Vereinbarungen der Landesgesundheitskonferenz zur ortsnahen Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wie auch zu den Aussagen und Zielorientierung des Landespsychiatrieplanes NRW für eine integrierte Behandlung und Rehabilitation zur Sicherung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 783 mit Schreiben vom 7. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse und auch der Beschwerdeausschüsse - als Widerspruchsinstanz - sind Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das Land ist dabei nicht einge-bunden und kann auf diese Entscheidungen keinen Einfluss nehmen. Die Ausschüsse unterliegen auch nicht der Rechtsaufsicht des Landes. Daher können ablehnende LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 3 Entscheidungen - wie in dem in der Kleinen Anfrage geschilderten Fall - nur im Wege von Widerspruch und Klage überprüft werden. Nach Kenntnis der Landesregierung hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im geschilderten Fall von diesen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht. 1. Was unternimmt die Landesregierung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur ortsnahen Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und diesem Ziel zuwiderlaufende Entscheidungen der Selbstverwaltung? Die ortsnahe Umsetzung der ambulanten fachärztlichen und psycho-therapeutischen Versorgung liegt in der Verantwortung der Selbstverwaltung. Das Land setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte und ortsnahe Versorgung ein, etwa durch die Verankerung einer wohnortnahen und sektorübergreifenden Versorgung als qualitative Vorgaben im Krankenhausplan oder die Wahrnehmung des Mitberatungsrechts bei Fragen der Bedarfsplanung im Gemeinsamen Bundesausschuss. Darüber hinaus steht das Land in kontinuierlichem Dialog mit Vertretungen der Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen. 2. Wie sieht die ortsnahe Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den einzelnen Versorgungsgebieten und runter-gebrochen in den kreisfreien Städten und Kreisen aus? Bitte dargestellt für die einzelnen Gebietskörperschaften. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen an 25 Standorten stationäre und an 58 Standorten teilstationäre Versorgungsangebote (Fachkrankenhäuser und Allgemeinkrankhäuser mit Fachabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie/- psychotherapie) vorgehalten. Eine Übersicht über die regionale Verteilung der Standorte (Karten und Tabellen mit Zuordnungen zu Versorgungsgebieten) findet sich im Bericht zu der beteiligungsorientierten Phase im Rahmen der Erstellung des Landespsychiatrieplans NRW (Vorlage 17/19). Eine Aufstellung über die Vertragsärzteschaft im Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie (nach Raumordnungsregionen) kann der Anlage 1 entnommen werden; zur Zahl der Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten wird auf die o.g. Vorlage 17/19 verwiesen. Eine aktuellere bzw. tiefer aufgeschlüsselte Übersicht liegt der Landesregierung nicht vor und kann nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand innerhalb des Beantwortungszeitraums dieser Kleinen Anfrage vorgelegt werden. 3. Welche Vereinbarungen wurden seitens der Akteure und Leistungsanbieter im Gesundheitswesen getroffen, um die Handlungsempfehlungen der 19. LGK zur psychiatrischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen umsetzen zu können? 4. Welche Auswirkungen hat dies bisher für die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Praxis insbesondere in Bezug auf die ortsnahe Versorgung und bei der Zusammen-arbeit mit den anderen Akteuren in den Lebenswelten (Familie, Kita, Schule, Ausbildung, Jugendhilfe etc.) der Kinder und Jugendlichen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2134 4 Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet: Für die Vereinbarungen und Maßnahmen der Akteurinnen und Akteure der Landesgesundheitskonferenz (LGK) zur Umsetzung der 19. Entschließung wird auf den Monitoringbericht 2012 (Anlage 2) verwiesen. Einen zentralen Stellenwert in der 19. LGK-Entschließung nahm die Gründung der Landesinitiative „Starke Seelen - Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ ein. Innerhalb der Landesinitiative „Starke Seelen“ werden innovative Projekte zur Gesundheitsförderung und Primärprävention oder zur besseren Versorgung zum Schutz vor einer Wieder- oder Folgeerkrankung unterstützt. Sie beschäftigt sich insbesondere mit dem Aufbau von Netzen oder Kooperationsketten zwischen dem Gesundheitswesen, der Jugendhilfe und Lebenswelten. Seit 2013 wurden 18 innovative Projekte mit insgesamt ca. 4,1 Mio. € in die Förderung aufgenommen. 5. Welche weiteren Schritte verfolgt die Landesregierung gemeinsam mit den zuständigen und beteiligten Akteuren, um in allen Regionen eine ortsnahe und lebensweltorientierte psychosoziale und psychiatrische Versorgung zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen anbieten zu können? Eine Weiterentwicklung der Landesinitiative „Starke Seelen“ mit den Förderschwerpunkten „Vernetzung und integrierte Hilfeplanung“ sowie „Krisenprävention“ ist vorgesehen; dazu sollen in einem ersten Schritt im Rahmen einer Tagung die bisherigen Ergebnisse in die Fläche vermittelt und weitere Perspektiven erörtert werden. Hometreatment-Ansätze (Behandlung im häuslichen Umfeld) einschließlich stationsäquivalenter Leistungen sollen gefördert werden. Zur Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie ist eine Ko-operationskonferenz auf Landesebene in Vorbereitung. ,;- -· (1) Q) :::,;; C" a. C: .., C: )>: (1) N Q. C/l . -, 3 < (1) (1) ~ -· < ::::J .., .., Q): Q) c- ;;:i et> 1 @ C/l (C N Ql ~ ;;o C/l 3 (1) C/l - ::::J ::r ~ et> et 3 Q) (1) -· "'O C" ;:i. 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Landesgesundheitskonferenz NRW. „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein- Westfalen" Stand der Umsetzung November 2012 www.mgepa.nrw.de Inhalt 1. Einleitung 1 2. Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen - . Ergebnisse aus Befragungssurveys, Schuleingangsuntersuchungen und der Analyse von Routinedaten des Gesundheitswesens 2 2.1 Lebenszufriedenheit, psychische Belastung und riskante Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen 2 2.2 Beschr~ibung relevanter Befunde der Schuleingangsuntersuchungen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfa len 3 2.3 Ambulante Behandlungsfälle im Zusammenhang mit psychischen und Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen 6 2.4 Stationäre Behandlungsfälle im Zusammenhang mit psychischen und Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen 8 2.5 Zwischenfazit 10 3. Handlungsfeld: Prävention 11 3.1 Präventions- und Interventionsmaßnahmen zur Verhinderung von psychischen Fehlentwicklungen müssen bereits im frühen Kindesalter ansetzen und das soziale Umfeld einbeziehen (LGK-Entschließung) 11 3.2 Grad der Umsetzung 13 A) Veranstaltung/Fachinformation 13 B) Projekte/Programme 14 C) Beratung/Angebot 15 D) Kooperation/Netzwerk 16 E) Versorgungsaspekte 17 F) Qualifizierung 17 3.3 Genderaspekte, Reichweite, Evaluation , hemmende und förderliche Faktoren 18 4. Handlungsfeld: Versorgung 19 4.1 Die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Beratungs- und Versorgungsangebote müssen erhalten und entsprechend weiterentwickelt werden (LGK-Entschließung) 19 4.2 Grad der Umsetzung 20 A) Veranstaltung/Fachinformation 20 B) Projekte/Programme 21 C) Beratung/Angebot 22 D) Kooperation/Netzwerk 22 E) Versorgungsaspekte 23 F) Qualifizierung 24 4.3 Genderaspekte, Reichweite, Evaluation, hemmende und förderliche Faktoren 25 5. Handlungsfeld: Kooperation und Vernetzung 26 5.1 Die sektorenübergreifende Vernetzung ist zu intensivieren und verbindlich umzusetzen (LGK-Entschließung) 26 5.2 Grad der Umsetzung 27 A) Veranstaltung/Fachinformation 27 B) Projekte/Programme 28 C) Kooperation/Netzwerk/Versorgungsaspekte 29 5.3 Genderaspekte, Reichweite, Evaluation, hemmende und förderliche Faktoren 30 6. Beitrag der Landesinitiative „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in NRW' 31 6.1 Auftrag und Schwerpunkte 6.2 Bisherige Ergebnisse (Stand August 2012) 7. Diskussion und Ausblick Literatur Anhang Anhang 1: Auflistung der meldenden Institutionen/Organisationen Anhang 2: Beschreibung der Kategorien Anhang 3: Abbildungsverzeichnis Anhang 4: Tabellenverzeichnis 31 31 33 35 36 36 38 39 40 1. Einleitung Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein hohes Gut, das es in besonderem Maße zu fördern und zu schützen gilt. Sie nimmt maßgeblichen Einfluss auf jegliche Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen und stellt bereits im frühen Alter die Weichen für den individuellen Bi ldungserwerb, den Aufbau sozialer Beziehungen, die Fähigkeit gesellschaftliche Normen zu erlernen und zu achten sowie die spätere berufliche Leistungsfähigkeit zu stärken und zu erhalten (vgl. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen [MGEPA NRW] 2010). Die Chancen auf die Herausbildung von psychischer Gesundheit sind in der heutigen Gesellschaft unterschiedlich verteilt. Ob sich die psychische Gesundheit eines Kindes optimal entwickeln kann, hängt von diversen Gesichtspunkten wie dem sozialen Umfeld, den allgemeinen Lebensumständen sowie den individuellen und geschlechtsspezifischen Aspekten ab. Wesentlich für die Herausbildung von psychischer Gesundheit ist ein aktivierendes und gesundheitsförderliches Umfeld. Dies ist jedoch nicht für al le Kinder gegeben. In einigen Familien können soziale und materielle Grundbedürfnisse nicht erfüllt werden. Darüber hinaus haben gesellschaftl icher und sozialer Wandel Auswirkungen auf familiäre Strukturen und deren Zusammenleben gehabt. Das klassische Familiensystem ist in der heutigen Zeit nicht mehr ausschließlich vorzufinden und Kinder wachsen häufig in Ein-Eltern-Familien auf und/oder haben die Trennung der Eltern miterlebt. Besonders Kinder und Jugendliche aus sozial belasteten Familien laufen Gefahr, psychische Beeinträchtigungen zu entwickeln. Die steigende Anzahl an psychischen Störungen unter Kindern und Jugendlichen führt zu dringendem Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen hat diesem gesundheitlichen Problem bereits seit längerem große Aufmerksamkeit geschenkt und in der Entschließung der 18. Landesgesundheitskonferenz (LGK) den Fokus in Land und Kommunen auf ein gesundes Aufwachsen und die psychische Gesundheit gerichtet. In der 19. Landesgesundheitskonferenz wurde dieser Handlungsbedarf vertiefend aufgegriffen und die Entschließung „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen" am 9. Dezember 2010 gemeinsam verabschiedet. Diese zielt auf verstärkte Aktivitäten in den Handlungsfeldern „Prävention", ,,Versorgung" sowie „Kooperation und Vernetzung" (vgl. MGEPA NRW, 2010). Der Schwerpunkt der Initiative liegt in der Umsetzung des Präventions- und Hilfekettenansatzes im gesundheitlichen Bereich. Sie ist somit ein weiterer eigenständiger Baustein bereits laufender Projekte und Maßnahmen aus anderen Politikfeldern, die einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für das Modellvorhaben von Landesregierung und Bertelsmann-Stiftung „Kein Kind zurücklassen - Kommunen beugen vor", das auf eine Unterstützung der Kommunen bei Entwicklung und Umsetzung von Ansätzen und Strukturen zur sozialraumorientierten Prävention ausgerichtet ist. In der Entschließung wurde darüber hinaus vereinbart, dass eine Erfolgskontrolle bis Ende 2012 durchgeführt sein soll. Diesem Entschluss ist das MGEPA NRW nachgekommen. Anfang des Jahres 2012 wurden die Mitglieder des Vorbereitenden Ausschusses zum aktuellen Stand der Umsetzung der Entschließung befragt. Das vorliegende Monitoring berichtet über erste Ergebnisse der Befragung zur Umsetzung der Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz (LGK-Entschließung) innerhalb des Landes und trägt auf diese Weise wesentlich zur Qualitätsentwicklung und -sicherung bei. Zu Beginn erfolgt eine Datenanalyse relevanter Indikatoren der nordrhein-westfälischen Gesundheitsberichterstattung (Kapitel 2). Diese gibt einen Überblick zum Stand der psychischen Gesundheit von nordrhein-westfälischen Kindern und Jugendlichen. In einem zweiten Teil erfolgt die Beschreibung der Ergebnisse der Befragung zu den drei zentralen Handlungsfeldern der Entschließung (Kapitel 3-5) . In dieser Ergebnisdarstellung wird des Weiteren auf zukünftig geplante Maßnahmen, Aktivitäten in der Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein- Westfalen" sowie auf Geschlechtersensibilität, Maßnahmenerfolg und für die Umsetzung der Entschließung hemmende bzw. fördernde Faktoren näher eingegangen. Für eine bessere Übersicht wurden für jedes Handlungsfeld spezifische Kategorien gebildet und die Maßnahmen entsprechend zugeordnet. Daran ansch ließend wird die neue Landesinitiative „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen" beschrieben (Kapitel Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 1 6), indem auf deren Hintergrund und den aktuellen Stand der Umsetzung eingegangen wird. Das Monitoring findet mit einer Diskussion und einem Ausblick seinen Abschluss (Kapitel 7). Bei der vorliegenden Umfrage handelt es sich um eine „Momentaufnahme", die erwartungsgemäß nur ein erstes Ergebnis liefern kann. Die Umsetzung der LGK-Entschließung sollte weiterhin verstärkt verfolgt werden. Die Darstellung der Ergebnisse beruht auf den Rückmeldungen von 52 Institutionen, darunter 21 kommunale öffentliche Gesundheitsdienste. Es ist jedoch davon auszugehen, dass weit mehr Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, die in diesem Bericht aber noch keinen Niederschlag gefunden haben. 2. Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen - Ergebnisse aus Befragungssurveys, Schuleingangsuntersuchungen und der Analyse von Routinedaten des Gesundheitswesens Die Darstellung der Prävalenz von psychischen Störungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Zunächst kann die Definition des Krankheitswertes dieser Gesundheitsstörungen nicht unabhängig von gesellschaftlichen und wissenschaftstheoretischen Werturteilen sein. Davon wird auch die Konstruktion diagnostischer Instrumente und die Festlegung von Grenzwerten für die Behandlungsbedürftigkeit (cut-offs) beeinflusst. Daneben gibt es in diesem Bereich die gleichen methodischen Probleme wie auch bei anderen epidemiologischen Fragestellungen: Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt von der Stichprobengröße, dem Studiendesign, der Validität der Untersuchungsinstrumente und der Umsetzung weiterer Gütekriterien ab. Eine besondere Schwierigkeit liegt hier allerdings in der Erfassung „weicher" Merkmale (häufig durch Selbst- bzw. Elternangabe) über ein großes Spektrum verschiedener Störungen. Nach einer vergleichenden Überblicksstudie (Meta-Analyse) von Barkmann und Schulte- Markwort (2012) liegt die durchschnittlich ermittelte Prävalenz von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland bei 17,6 %. In die Analyse sind 34 Studien aus den Jahren 1953 - 2007 eingeflossen. Unter den hier berücksichtigten Studien wiesen diejenigen mit höheren Prävalenzraten eine geringere Validität auf. Der Durchschnittswert von 17,6 % ist verg leichbar mit Ergebnissen aus internationalen Studien. Eine gute aktuelle Übersicht über die Häufigkeit von psychischen und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter in Nordrhein-Westfalen liefern die Daten der ambulanten und stationä- . ren Behandlungsfälle sowie der Schuleingangsuntersuchungen. Alle Daten sind Vollerhebungen, es handelt sich also nicht um Stichprobenuntersuchungen. Sie liegen zudem als längere Zeitreihen vor und erlauben daher die Analyse von Entwicklungstrends. Einschränkend muss beachtet werden, dass bisher nicht erkannte oder behandelte Erkrankungsfälle nicht erfasst werden. 2. 1 Lebenszufriedenheit, psychische Belastung und riskante Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen In diesem Jahr veröffentlichte Zahlen für Nordrhein-Westfalen aus dem HBSC-Survey (Health Behaviour in School-aged Children) belegen eine insgesamt mittlere bis hohe Lebenszufriedenheit bei 82,5 % der Mädchen und 87,4 % der Jungen im Alter von 11 bis 15 Jahren. Andererseits fühlen sich 22,6 % der Mädchen und 24,6 % der Jungen in dieser Altersgruppe durch schulische Anforderungen einigermaßen bis sehr stark belastet. Belastungen in diesem Bereich können neben schulischen Anforderungen auch damit zusammenhängen, dass sich 8, 7 % der Mädchen und 10,8 % der Jungen häufig von Mitschülerinnen oder Mitschülern schikan iert fühlen . Ein etwa gleich großer Prozentsatz an Kindern und Jugendlichen gibt an, dass sie sich selbst mehrmals im Monat an Mobbingaktivitäten beteiligen. Bis zum Alter von 15 Jahren steigt der Antei l an Mobbingtätern bei Jungen auf 20,5 %. Bei Mädchen ist der Anteil an Mobbingtäterinnen mit 13,4 % im Alter von 13 Jahren am höchsten. Riskante Verhaltensweisen bzw. Verhaltensauffälligkeiten, die auch als Ausdruck schulischer und familiärer Belastungen verstanden werden können, nehmen in dieser Altersgruppe von Jahr zu Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 2 Jahr deutlich zu. Dazu gehören der Konsum von Tabak, Alkohol und illegalen Drogen. Nach eigenen Angaben (HBSC-Team Deutschland, 2012) rauchen ca. 4 % der 13-Jährigen und ca. 14 % der 15-Jährigen (13,4 % der Mädchen und 16,3 % der Jungen) mindestens ein Mal pro Woche. 6 % der Mädchen und 9,7 % der Jungen im Alter von 11 -15 Jahren trinken mindestens ein Mal pro Woche Alkohol und fast ein Drittel der 15-Jährigen gibt an , schon bei zwei oder mehr Gelegenheiten betrunken gewesen zu sein. Die Lebenszeitprävalenz der 15-Jährigen für mindestens einmaligen Konsum von Cannabis, Marihua·na oder Haschisch liegt bei 10,4 % (Mädchen) bzw. 15 % (Jungen). Die beschriebenen Belastungen und Verhaltensauffälligkeiten sind bei Kindern und Jugendlichen einkommensschwacher Familien stärker ausgeprägt. Dies triftt weitgehend auch auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu. Allerdings wirkt sich ein beidseitiger Migrationshintergrund eher protektiv im Hinblick auf den Konsum von Tabak und Alkohol aus. Illegale Drogen werden am häufigsten von Jungen aus Familien der höchsten und von Mädchen der niedrigsten Wohlstandskategorie konsum iert. 2. 2 Beschreibung relevanter Befunde der Schuleingangsuntersuchungen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen werden alle Kinder vor der Einschulung von der Schulärztin/vom Schularzt des Gesundheitsamtes untersucht. Die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen geben ein gutes Gesundheitsbild der 5 bis 6-jährigen Kinder. Im Durchschnitt waren die Kinder bei den schulärztlichen Untersuchungen zur Einschulung im Jahr 2010 etwa 70 Monate alt. Bei den Untersuchungen zur Einschulung wird für die verschiedenen Befunde festgehalten, ob das Kind unter einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die: ~ eine weitere Abklärung durch eine(n) niedergelassene(n) Ärztin/Arzt oder eine Ärztin bzw. einen Arzt des ÖGD erfordert und dessen Abklärung durch die Schulärztin/den Schularzt veranlasst wird, da es zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht hinreichend ärztlich versorgt wurde, ~ ärztl ich gut versorgt ist, ~ eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Leistungsbeeinträchtigung für das Kind im Sinne des§ 2 Absatz (1) Satz 1 SGB I bedeutet, ~ derzeit keine weitere Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt erfordert. Es erfolgt eine schulärztliche Beratung. Der Merkmalsbereich „Verdacht auf Verhaltensstörung" orientiert sich dabei an dem ICD10 F90- F98, wobei Störungen des Sprechens hier nicht erfasst werden. Ergebnisse des Monito rings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 3 Angaben in% 4,5 ,------------------------------, 4,0 +------------------------ 3,5 +---------------------- 3,0 +---------------------- 2,5 +----------------- 2,0 +------------------ 1,5 +--------------1".'n---~!!- 1,0 0,5 0,0 +-...... --.. ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ 8 0 ~ 8 g 8 8 ~ ~ ~ 00~ m m m m m m m m o o o o o o o o o o N N N N N N N N N N N • Kinder in Behandlung • ärztlich nicht hinreichend 1.ersorgte Kinder Abbildung 1: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW - Verdacht auf Verhaltensauffälligkeit 1992-2010; N= ca. 86.000 Kinder/Jahr; Quelle: LZG.NRW, 2012a Abbildung 1 zeigt, dass die Behandlungshäufigkeit im Bereich „Verhalten" bei den Einschülerinnen und Einschülern in den letzten 19 Jahren fast kontinuierlich angestiegen ist. Waren zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchungen im Jahr 1992 lediglich 0,8 % der Kinder wegen einer Verhaltensstörung in Behandlung, so sind es bei den Einschulungsuntersuchungen 2010 bereits 2,6 %. Dies entspricht einer Zunahme um das 3,25-fache. Bei den Einschulungsuntersuchungen 1992 stellte die Schulärztin bzw. der Schularzt bei 0,4 % der Einschülerinnen/Einschüler eine relevante Verhaltensstörung fest und initiierte eine Diagnostik bzw. Nachuntersuchung bei der/dem behandelnden Ärztin/Arzt oder einer/einem Ärztin/Arzt des ÖGD. Im Jahr 2010 war dies bei 1,3 % der Kinder der Fall - auch dieser Wert lag um das 3,25- fache höher als der Wert 19 Jahre zuvor. Angaben in% -+- Jungen --- Mädchen Abbildung 2: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW- Screeningprävalenz Verhaltensauffälligkeit 1992-2010; N= ca. 86.000 Kinder/Jahr; Quelle: LZG.NRW, 2012a Bei einem Vergleich von Jungen und Mädchen wird deutlich, dass die Steigerung der Screeningprävalenz - also Kinder in Behandlung plus Kinder die ärztlich nicht hinreichend versorgt sind - Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 4 bei den Jungen deutlich höher ist als bei den Mädchen. Bei Jungen stieg die Screeningprävalenz in den letzten 19 Jahren um das 3,5-fache, bei Mädchen lediglich um das 2,8-fache (s. Abbildung 2). Jedoch finden sich in der Literatur Hinweise, dass die Prävalenz weniger dramatisch ansteigt (Schlack, Thyen und von Kries, 2009, S. 346 ff.) . Angaben in% 4,00 3,69 3,50 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 Jungen Mädchen 111 ärztlich nicht hinreichend 1.ersorgte Kinder Eli in Behandlung Abbildung 3: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW - Verdacht auf Verhaltensauffäl ligkeit 201 O; N= 86.000 Kinder; Quelle: LZG.NRW, 2012a Abbildung 3 zeigt die Unterschiede bei den schulärztlichen Untersuchungen zur Einschulung 2010. Jungen sind mehr als doppelt so häufig wegen Verhaltensstörungen in Behandlung als Mädchen. Den Schulärztinnen und Schulärzten fallen bei ihren Untersuchungen Jungen, die nicht ärztlich versorgt sind, häufiger auf. Einflussfaktoren Die Entstehung von psychischen Störungen bei Kindern wird beeinflusst durch die im Kind angelegten Ressourcen auf der einen Seite und die emotionale Verletzlichkeit auf der anderen Seite. Die Lebenswelt der Kinder hat dabei einen moderierenden Einfluss auf die Entwicklung der Kinder. Beispielsweise können sich psychische Probleme, andere Konflikte oder Belastungssituationen im Familiensystem negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken. Dies gilt insbesondere , wenn keine Hilfe für Konfliktlösungen erfahren wird (Schlack, Thyen und von Kries, 2009, S. 342 ff.) . Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 5 Angaben in% 9.---------------------------------, 8+-------------------------- 7+-------------------------- 6-1------ 5-1------ 4 3 2 0 • Kinder in Behandlung • ärztlich nicht hinreichend 1.ersorgte Kinder Abbildung 4: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW - Verdacht auf Verhaltensauffälligkeit 1992-201 O; N= 86.000 Kinder; Quelle: LZG.NRW, 2012a Abbildung 4 zeigt den Einfluss sozialdemografischer Faktoren auf die Prävalenz des Merkmals „Verdacht auf Verhaltenstörung" bei den schulärztlichen Untersuchungen zur Einschulung im Jahr 2010. Deutlich wird, dass der Migrationshintergrund - erfasst durch die Familiensprache - nur einen geringen Einfluss auf die Häufigkeit von Verhaltensstörungen bei den schu lärztlichen Untersuchungen hat. Es kann gezeigt werden, dass Merkmale wie „Bildungsferne" oder soziale Belastungen wie die Arbeitslosigkeit von Vater oder Mutter zu einer erhöhten Prävalenz führen . Insbesondere zeigt sich , dass der Anteil der Kinder, die zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung nicht adäquat medizinisch versorgt sind , in sozial belasteten Familien steigt. Aus den Analysen der schulärztlichen Untersuchungen ist bekannt, dass auch andere Entwicklungsstörungen mit diesen Variablen ähnlich stark korrelieren. Die Prävalenzen werden hier nicht dargestellt. Fazit Die Prävalenz der Verhaltensauffälligkeiten ist in den letzten Jahren stark angestiegen sowie der Anteil der Kinder, die zum Schulbeginn nicht adäquat versorgt sind. Kinder aus Familien mit einer hohen sozialen Belastung sind häufiger von Verhaltensstörungen betroffen. Bei Kindern aus Familien mit einer hohen sozialen Belastung muss die Schulärztin/der Schularzt häufiger eine ärztliche Nachuntersuchung initiieren. Mädchen scheinen weniger häufig betroffen zu sein als Jungen. Im Zuge der Weiterentwicklung der schulärztlichen Untersuchungen wird das LZG.NRW in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten die Untersuchung und Dokumentation des Merkmals „Verhalten" aktualisieren. Ziel ist die frühzeitige Versorgung und Unterstützung aller Einschülerinnen und Einschüler sowie Eltern - noch vor Schulbeginn. 2.3 Ambulante Behandlungsfälle im Zusammenhang mit psychischen und Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen Ambulante Diagnosedaten der Kassenärztlichen Vereinigungen stehen in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005 für Auswertungen zur Verfügung. Die folgenden Ergebnisse beschränken sich auf Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 14 Jahren, da die Altersgruppe der 15- bis 19- Jährigen als Gesamtheit bereits nicht mehr repräsentativ für das Krankheitsgeschehen im Kindes- und Jugendalter ist. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 6 Zwischen den Jahren 2005 und 2010 hat die ambulante Behandlungsrate wegen psychischer und Verhaltensstörungen (ICD-1 O FOO-F99) bei den unter 15-Jährigen um 31 % zugenommen (zum Vergleich: Die Behandlungsrate in der Gesamtbevölkerung nahm im gleichen Zeitraum „nur" um 26 % zu). Der jährliche Zuwachs der Behandlungsraten (Fälle je 100.000 der Altersgruppe) betrug 4,4 % bei den Mädchen und 4,8 % bei den Jungen. Der weitaus überwiegende Teil der Behandlungsfälle im Bereich der psychischen Erkrankungen und Verhaltens- bzw. Entwicklungsstörungen findet sich bei Kindern und Jugendlichen in zwei Untergruppen der ICD-10 Systematik: ,, Entwicklungsstörungen (F80-F89)" sowie „Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-F98)". Beide Erkrankungsgruppen haben in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Beobachtungszeitraum zwischen 2005 und 2010 erheblich zugenommen (F80-F89: +36 %, F90-F98: +37 %). Insgesamt Mädchen Jungen Rang Diagnose Anzahl % Anzahl Rang Anzah l Rang 1 Sprachentwicklungsstörungen (F80) 241 .643 24 ,6 95.269 1 146.374 1 2 Hyp.erkinetische Störungen, ADHS (F90) 95.938 9,8 23.124 4 72.814 2 3 Motorische Entwicklungsstörungen (F82) 91 .519 9,3 30.977 2 60.542 3 - Andere Verhaltens- und emotionale Störungen 4 mit Beginn in der Kindheit und Jugend 79.069 . 8, 1 27.501 3 51.568 4 (Einnässen, Stottern u.a.) (F98) 5 Emotionale Störungen des Kindesalters (F93) 47.951 4,9 20.557 5 27.394 7 -- - - -· 6 Kombinierte umschriebene 45.914 4,7 15.146 9 30.768 5 Entwicklungsstörungen (F83) - ·" 7 Nicht näher bezeichnete Entwicklungsstörung 43.707 4,5 15.979 8 27.728 6 (F89) 8 Reaktionen auf schwere Belastungen und 40.399 4,1 18.356 6 22.043 10 Anpassungsstörungen (F43) 9 Umschriebene Entwicklungsstörungen 39.245 4,0 13.909 10 25.336 8 schulischer Fertigkeiten (F81 ) 10 Störungen des Sozialverhaltens (F91) 34.343 3,5 10.923 11 23.420 9 11 Somatoforme Störungen (F45) 31 .895 3,3 17.474 7 14.421 11 Tabelle 1: Die häufigsten ambulanten Behandlungsdiagnosen der Gruppe „Psychische und Verhaltensstorungen" bei unter 15- Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2010; Quelle: LZG.NRW, 2012b Tabelle 1 zeigt die Häufigkeitsverteilung der wichtigsten ambulanten Behandlungsdiagnosen in der Gruppe der Kinder und Jugendlichen. Es gibt gravierende Unterschiede zwischen den Geschlechtern ; bei den meisten aufgeführten Diagnosen beträgt die Fallzahl der Jungen das Doppelte bis Dreifache (ADHS) der Mädchen. Ebenso gibt es deutliche Unterschiede in der Rangfolge der Diagnosen zwischen beiden Geschlechtern. Rund ein Drittel al ler ambulanten Behandlungsdiagnosen der Gruppe „Psychische und Verhaltensstörungen" entfallen auf die motorischen und sprachlichen Entwicklungsstörungen (F80, F82) . Häufig verm indern sich diese Störungen mit dem Älterwerden der Kinder zunehmend; sie können jedoch vor allem durch sekundäre Folgen wie Minderungen des Selbstwertgefühls und der sozialen Anerkennung und Integration durchaus krankheitsrelevant werden. Auffällig ist der hohe Stellenwert und vor allem der steile Anstieg der Behandlungszahlen bei den Hyperkinetischen Störungen (ADHS, F90), die sowoh l bei den ambulanten wie bei den stationären Behandlungen zur Zeit die zweithäufigste Diagnose bei den unter 15-Jährigen bilden. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 7 Die Zunahme der Behandlungsraten im ambulanten Bereich zwischen 2005 und 2010 beträgt hierbei 66 %, dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von 9 %. Bei dieser Störung, die durch die Kombination von Unaufmerksamkeit, Überaktivität und Impulsivität gekennzeichnet ist, überwiegen mit rund drei Viertel der Betroffenen eindeutig die Jungen. Fast 100.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren waren 2010 in NRW wegen dieser Diagnose in ambulanter ärztlicher Behandlung. Da im Datensatz der ambulanten Behandlungen die Privatversicherten (ca. 11 % der Bevölkerung) nicht enthalten sind, kann man annehmen, dass die ..tatsächlichen " Zahlen eher etwas höher liegen, als hier angegeben. S rachentwicklun Jungen Insgesamt Alter Anzahl in % der Altersgruppe Anzahl in% der Anzahl in% der Altersgruppe Altersgruppe 1 - 4 45.598 15,5 65.863 21 ,3 111.461 18,5 5 - 9 40.021 10,1 63.500 15,2 103.521 12,7 10 - 14 9.540 2,1 16.881 3,6 26.421 2,8 H erkinetische Störun en, ADHS F90 Mädchen Jungen Insgesamt Alter Anzahl in % der Altersgruppe Anzahl in% der Anzahl in% der Altersgruppe Altersgruppe 1 - 4 1.575 0,5 4.345 1.4 5.920 1,0 5 - 9 10.643 2,7 31.418 7,5 42.061 5,2 10 -14 10.852 2.4 36.989 7,8 47.841 5,2 Tabelle 2: Die beiden häufigsten ambulanten Behandlungsdiagnosen der Gruppe „Psychische und Verhaltensstörungen" bei unter 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2010; Quelle: LZG.NRW, 2012b Tabelle 2 zeigt für die beiden häufigsten ambulanten Behandlungsdiagnosen „Sprachentwicklungsstörungen " und „Hyperkinetische Störungen" die Behandlungshäufigkeit in den einzelnen Altersgruppen. In der Altersgruppe der 5 bis 9-Jährigen und der 10 bis 14-Jährigen sind demnach 7,5 % bzw. 7,8 % aller Jungen wegen einer hyperkinetischen Störung in Behandlung (vermutlich sogar noch mehr, siehe o. g. Einschränkung). Die Krankheit kann einen erheblichen Einfluss auf die Schulleistungen der betroffenen Kinder haben. Häufigkeit und kontinuierliche Zunahme der hyperkinetischen Störungen erfordern vermehrte Anstrengungen bei der Ursachenforschung und bei der frühzeitigen Erkennung der oft verspätet diagnostizierten Erkrankung sowie die Sicherstellung einer kompetenten fachärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung. Die leitliniengerechte kompetente Behandlung sollte nur '--- auf dem Boden einer ebensolchen Diagnostik erfolgen. Nur so kann erreicht werden , dass eine gesicherte Indikation für die Therapie mit Methylphenidat besteht. 2.4 Stationäre Behandlungsfälle im Zusammenhang mit psychischen und Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen Im Vergleich zu den ambulanten Behandlungsdaten bilden die Krankenhausbehandlungen nur einen relativ geringen Anteil der Erkrankungsfälle wegen psychischer Erkrankungen ab, die durch besonders schwerwiegende Verläufe gekennzeichnet sind. Die häufigste Einweisungsdiagnose aus der Gruppe der psychischen und Verhaltensstörungen ist bei den unter 15-Jährigen die „Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen (F92)" , vgl. Tabelle 3. Die Diagnose nimmt eine Sonderstellung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ein, da bei vielen betroffenen Kindern zu Beginn der Krankheit häufig noch keine eindeutige Diagnosestellung möglich ist. Um eine frühzeitige Festlegung , evtl. auch Stigmatisierung zu vermeiden, verwendet man die relativ offene Diagnose F92 als „Einstiegsdiagnose", die im weiteren Verlauf der Erkrankung konkretisiert werden kann. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 8 Insgesamt Mädchen Jungen Rang Diagnose Anzahl % Anzahl Rang Anzahl Rang 1 Kombinierte Störung des Sozialverhaltens und 1.694 13,7 580 1 1.114 der Emotionen (F92) 2 Hyperkinetische Störungen, ADHS (F90) 1.155 9,3 196 10 959 3 Psychische und Verhaltensstörungen durch 972 7,9 545 3 427 Alkohol (F10) 4 Emotionale Störungen des Kindesalters (F93) 877 7, 1 352 6 525 5 Depressive Episode (F32) 839 6,8 555 2 284 6 Reaktionen auf schwere Belastungen und 830 6,7 514 4 316 Anpassungsstörungen (F43) 7 Kombinierte umschriebene 806 6,5 260 8 546 Entwicklungsstörungen (F83) . .. . 8 Somatoforme Störungen (F45) 758 6, 1 499 5 259 Andere Verhaltens- u. emotionale Störungen mit 9 Beginn i. d. Kindheit u. Jugend (Einnässen, 580 4,7 226 9 354 Stottern u.a.) (F9?) . 10 Störungen des Sozialverhaltens (F91) 426 3,4 137 11 289 .. .. . . 11 Essstörungen (F50) 384 3, 1 327 7 57 Tabelle 3: D1e häufigsten stationären Behandlungsdiagnosen der Gruppe „Psychische und Verhaltensstörungen" bei unter 15- Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2010; Quelle: LZG.NRW, 2012b An zweiter Stelle liegen, wie auch im ambulanten Bereich, die „Hyperkinetischen Störungen (F90)"; allerdings beträgt die Zah l der Krankenhausbehandlungen nur etwa 1 % der ambulanten Behandlungsfälle in dieser Altersgruppe. Bei ADHS, wie auch bei einigen anderen Diagnosen, zeigen sich im Geschlechtervergleich erhebliche Unterschiede in der Rangfolge. Essstörungen, die bei Mädchen an siebter Stelle liegen, führen bei Jungen nur sehr selten zu stationären Aufnahmen (Platz 20). An dritter Stelle in der Häufigkeit stationärer Behandlungen (und bei der erweiterten Altersgruppe „unter 20-Jährige" bereits an erster Stel le) folgen die „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10)" . In erster Linie handelt es sich hier um die akuten, notfallmäßig behandelten Alkoholvergiftungen (vgl. Tabel le 3). Über die aktuellen Entwicklungen zu dieser Problematik (Stichwort „Koma-Saufen") wurde in der Presse regelmäßig berichtet. Während sich im Jahr 2010 eine abnehmende Trendwende abzeichnete, lassen soeben publizierte Zahlen für 2011 einen erneuten Anstieg der Behandlungsfälle erkennen. In der Altersgruppe der unter 15-Jährigen sind die Mädchen weiterhin führend (s. Abbildung 5) . Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 9 1 2 5 4 9 7 3 11 6 8 20 60 Fälle ·e 100 000 der Alters ru e -0-Mädchen -0-Jungen 50 40 30 20 10 0-+------~----~.------~----~-----~-~ 2000 2002 2004 2006 2008 2010 Abbildung 5: Krankenhausfälle wegen Alkohol (F10) bei unter 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2000 - 2011 ; Quelle: LZG.NRW, 2012a Im Jahr 2010 gab es in Nordrhein-Westfalen in der Altersgruppe unter 15 Jahren insgesamt 12.378 Krankenhausbehandlungen wegen „Psychischer und Verhaltensstörungen", 5.399 Mädchen (44 %) und 6.979 Jungen (56 %). Zwischen 2005 und 2010 sind die Behandlungsraten bei den Jungen um 21 % und bei den Mädchen um 33 % angestiegen (in der Gesamtbevölkerung um 12 %). Der jährliche Zuwachs bei den stationären Behandlungsraten in dieser Altersgruppe entspricht weitgehend dem der ambulanten Behandlungen (+3,9 % stationär vs. +4,6 % ambulant), so dass man davon ausgehen kann, dass es sich hier nicht nur um einen isolierten Trend bei den besonders schweren Fällen handelt, die eine stationäre Behandlung erfordern. 2. 5 Zwischenfazit Die kontinuierliche Zunahme von psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren ist besorgniserregend. Der Trend lässt sich für die meisten der in dieser Altersgruppe bedeutsamen Diagnosen sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich nachweisen, ebenso bei den Daten der Schuleingangsuntersuchungen. Zwar nehmen die Erkrankungsfälle dieser Gruppe auch in der Gesamtbevölkerung zu, doch der Anstieg bei den Kindern und Jugendlichen fällt erkennbar steiler aus. In dieser Altersgruppe überwiegen bei fast allen Diagnosen die betroffenen Jungen, im Erwachsenenalter sind dann zumindest im ambulanten Behandlungssektor Frauen deutlich häufiger betroffen. In jedem Fall ist bei dieser Krankheitsgruppe zu berücksichtigen, dass es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer von nicht erkannten Fällen gibt. Weitergehende Analysen und verstärkte Ursachenforschung sind dringend geboten. Bei keiner anderen Krankheitsgruppe hat das gesellschaftliche und soziale Umfeld einen ähnlich gravierenden Einfluss auf die Krankheitsentstehung und den Krankheitsverlauf wie bei den psychischen und Verhaltensstörungen. Daher müssen neben dem Gesundheitswesen auch die Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bi ldung, Familie und Soziales für die Auseinandersetzung mit der hier beschriebenen Entwicklung gewonnen werden. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 1 O 3. Handlungsfeld: Prävention 3. 1 Präventions- und Interventionsmaßnahmen zur Verhinderung von psychischen Fehlentwicklungen müssen bereits im frühen Kindesalter ansetzen und das soziale Umfeld einbeziehen (L GK-Entschließung) Begründung: Die komplexen Anforderungen an Kinder und Jugendliche in unserer heutigen Gesellschaft und die vielfältigen Ursachen psychischer Störungen erfordern einen ganzheitlichen Ansatz in Prävention und Gesundheitsförderung, der im Sinne der Verhaltens- und Verhältn isprävention sowohl individuelle als auch strukturelle Maßnahmen umfasst und sich eng an der jeweiligen Lebensphase und -situation orientiert. Maßnahmen zur Sicherstellung eines intakten Lebensumfeldes verbunden mit der Vermittlung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils sind umso wirksamer, je früher sie ansetzen. Hierbei kommt den Eltern und anderen nahen Bezugspersonen eine Schlüsselrolle zu. Der Fokus von Prävention ist gleichermaßen auf die Stärkung von Schutzfaktoren und die Minderung von gesundheitlichen Belastungen und Risiken zu richten. Ausgeprägte persönliche und soziale, im Besonderen familiäre Ressourcen stellen einen wesentlichen Schutz für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar und erhöhen die Chancen für ein psychisch gesundes Aufwachsen. Die Ergebnisse des KiGGS und der BELLA-Studie unterstreichen die Notwendigkeit, ein besonderes Augenmerk auf die Förderung dieser Schutzfaktoren gerade bei besonders stark gefährdeten Gruppen zu richten. Präventionsmaßnahmen müssen stets den geschlechtsspezifischen Belangen und Gender- Aspekten Rechnung tragen, da sie Entwicklung und Verlauf von psychischen Störungen maßgeblich beeinflussen. Prävention und Gesundheitsförderung im frühen Lebensalter zielen auf die Stärkung der Persönlichkeit durch Förderung von Eigenverantwortung, Konfliktfähigkeit und sozialer Kompetenz. Die Konzepte müssen dort ansetzen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten (sog. Settingansatz der Ottawa-Charta). Sie richten sich nicht nur an einzelne Kinder und Jugendliche. Um Stigmatisierungen zu vermeiden, richten sich die Angebote an Gruppen in spezifischen Settings. Geeignete Settings sind neben dem unmittelbaren Lebensumfeld (insbesondere der Familie) Kindertagesstätten, Schulen und Freizeiteinrichtungen vor allem in Stadtteilen mit besonderer sozialer Problemdichte. Neben der Familie sind Kindertagestätte (Kita) und Schule besonders prägende Lebensräume für Kinder und Jugendliche. Sie haben einen erheblichen Einfluss auf ihre emotionale, kognitive sowie physische und . soziale Entwicklung. Hier bietet sich die Chance, Kinder und Jugendliche unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft gemeinsam zu erreichen. Dieser Leitidee folgt u.a. das Landesprogramm „Bildung· und Gesundheit". Es fördert gesundheitsbewusstes Verhalten der Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen vor allem in den Bereichen Bewegung, psychische und soziale Gesundheit, Ernährung und Sicherheit. In Kitas sind Maßnahmen zur · Prävention und Gesundheitsförderung besonders Erfolg versprechend, weil sie hier frühzeitig einsetzen und einen niedrigschwelligen Zugang unabhängig von sozialer Schicht und kulturellem Hintergrund ermöglichen. Durch den engen Kontakt zu Kindern und ihren Eltern können Erzieherinnen und Erzieher nicht nur einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder nehmen, sondern auch den Eltern Hilfestellung leisten. Gleiches gilt im Grundsatz für den Bereich Schule. So können beispielsweise durch geeignete Präventionsmaßnahmen sowie über den Einsatz von Schulpsychologinnen und -psychologen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern gleichermaßen gezielt unterstützt und dadurch der Entwicklung psychischer Störungen entgegengewirkt werden. Neben Prävention und Gesundheitsförderung bildet die Qualitätsentwicklung in beiden Settings einen dritten integralen Baustein des Landesprogramms. Für alle Bereiche ist eine ausreichende Qualifikation der Lehr- und Erziehungskräfte unabdingbare Voraussetzung. Ziel der Aktivitäten ist „die gute, gesunde Kita und Schule". Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention sind wichtig, auch wenn sich psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Kindern und Jugendlichen gelegentlich nur als vorübergehende Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 11 Beeinträchtigungen in einer bestimmten Lebens- und Entwicklungsphase erweisen und keiner speziellen Behandlung bedürfen. Um eine „Pathologisierurig" des Verhaltens mit gravierenden Konsequenzen für die betroffenen Kinder in der Adoleszenz zu vermeiden, bedarf es stets einer fachkompetenten Diagnostik. Eine höhere Sensibilität im Elem_entar- und schulischen Bereich für Anzeichen psychischer Störungen setzt darüber hinaus auf berufsgruppenübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen für lehrende und Erziehende mit dem Ziel der Vermittlung spezifischer Kompetenzen, vor allem im Erkennen von Verhaltensauffälligkeiten. Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung können grundsätzlich nur wirksam werden, · wenn zusätzlich Anstrengungen zur Verbesserung der allgemeinen · sozialen Rahmenbedingungen und Lebensverhältnisse unternommen werden. Hierzu gehören z.B. aufsuchende Unterstützungsangebote für Alleinerziehende, Angebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und Maßnahmen der Stadtteilentwicklung. Auch die gezielte Bekämpfung von Vernachlässigung und häuslicher Gewalt ist für eine gute psychische Kindesentwicklung unabdingbar. Vor diesem Hintergrund plädiert die LGK für die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission „Kinderschutz Nordrhein-Westfalen" vom 27. Januar 2010. Die Verbesserung der allgemeinen Lebensverhältnisse kommt besonders Kindern und Jugendlichen aus schwierigen Familienverhältnissen zugute. Bei ihnen treten schulische Leistungs- und Integrationsdefizite sowie psychosoziale Probleme oftmals gleichzeitig auf. Damit befinden sie sich häufig im Grenzbereich und an den Schnittstellen zwischen Pädiatrie, Kinderund Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Jugendhilfe sowie Kindergarten und Schule. Damit die im Einzelfall notwendigen pädagogischen, . psychiatrischen und psychotherapeutischen als auch Familien unterstützenden Hilfen geleistet werden können, ist ein enges Zusammenwirken der unterschiedlichen Hilfesysteme erforderlich. Familien mit sozialen und gesundheitlichen Risiken für die kindliche Entwicklung müssen frühzeitig erkannt werden, um ihnen zeitnah begleitende ,Hilfen zur Verfügung stellen zu können. Durch rechtzeitige Maßnahmen können zudem psychische Auffälligkeiten bei Kindern festgestellt und gezielt familienzentrierte Strategien zur Bewältigung entsprechender Problemlagen ergriffen werden. Bei der Früherkennung kommen den Pädiatern und Hausärzten sowie dem kinder- und jugendärztlichen Dienst bzw. dem kinder- und jugendpsychiatrischen Beratungsdienst der unteren Gesundheitsbehörden eine besondere Bedeutung.zu. Die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine Querschnittsaufgabe von Erziehung und Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen. Prävention und Früherkennung erfordern somit eine enge Kooperation dieser Bereiche und die Umsetzung berufsgruppen- und institutionsübergreifender Ansätze. Gleiches gilt für die erfolgreiche Realisierung sozialer Frühinterventionsangebote, die neben einer hohen professionellen Qualifikation ein enges Zusammenwirken der Akteure des Gesundheitssystems, des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Jugendhilfe voraussetzt. Die Anforderungen sind im Handlungsfeld ,,Kooperation und Vernetzung" näher dargestellt. Umsetzungsempfehlungen: Die LGK vereinbart: Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird als weiterer Themenschwerpunkt in das Landespräventionskonzept aufgenommen. Die Handlungsstrategien werden um eine Initiative zur Prävention von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen erweitert. Hierbei werden evidenzbasierte Präventionsprogramme berücksichtigt, die sich nachweislich als geeignet erwiesen haben, Risikofaktoren günstig zu beeinflussen bzw. Schutzfaktoren zu stärken. Auch in den vorhandenen „Landesinitiativen" zur Kindergesundheit ist der Aspekt der psychischen Gesundheit künftig verstärkt zu berücksichtigen. Die neu zu etablierende Landesinitiative hat insbesondere folgende Aufgaben zu berücksichtigen: ~ Voraussetzung für eine zielgerichtete Weiterentwicklung von Präventionsangeboten ist eine Bestandsaufnahme präventiver Maßnahmen zur psychischen Gesundheit im frühen Kindesalter in Nordrhein-Westfalen, die die Leistungen aller Akteure (z.B. Krankenkassen, Familien- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, _Kinder- und Jugendlichen- Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 12 psychotherapie, Pädiatrie) unter Berücksichtigung des jeweiligen Settings (Familie, Kindergarten, Schule) erfasst. · }> Die bereits vorhandenen Präventionsangebote und -strukturen sind unter dem Aspekt der Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu prüfen und ggf. um neue evidenzbasierte Ansätze zu ergänzen. Ein Schwerpunkt muss auf der Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Sorgeberechtigten liegen. }> Die Angebote und Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention bei psychischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten (,,soziale Frühwarnsysteme") sind unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsdifferenzierter Ansätze weiterzuentwickeln und flächendeckend zu implementieren. » Die Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen (Landeskampagne „Sucht hat immer eine Geschichte") sind in das Gesamtkonzept zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kin_dern und Jugendlichen einzubeziehen. » Für Kinder und Jugendliche aus sozial belasteten Familien (insbesondere mit niedrigem sozioökonomischem Status sowie mit Migrationshintergrund und unzureichender Integration ) sind spezielle zielgruppenspezifische Präventionsangebote zu entwickeln. Um den Zugang zu den Angeboten zu erleichtern und die Akzeptanz der Eltern bzw. Sorgeberechtigten für solche Maßnahmen zu erhöhen, sind bestehende soziale und kulturspezifische Hilfen und Netzwerke in die präventiven Strategien einzubeziehen. » Die kommunalen Gesundheitskonferenzen und der Regionale Knoten zur Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten am LZG.NRW (vormals LIGA.NRW) sind eine geeignete Plattform für gemeinsame Planung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen . }> Bei Schuleingangsuntersuchungen sind Hinweise auf das Vorliegen psychischer Störungen verstärkt in den Blick zu nehmen. }> Der Gemeinsame Bundesausschuss ist zu bitten, bei" der inhaltlichen Überarbeitung der Früherkennungsuntersuchungen nach § 26 SGB V Hinweise auf psychische Auffälligkeiten und Belastungsfaktoren (Gewalteinwirkung bzw. Vernachlässigung des Kindes) stärker zu berücksichtigen. 3.2 Grad der Umsetzung Für das Handlungsfeld „Prävention" wurden Maßnahmen in den Themenfeldern: Veranstaltung/Fachinformation, Projekte/Programme, Beratung/Angebot, Kooperation/Netzwerk, Versorgungsaspekte sowie Qualifizierung identifiziert. A) Veranstaltung/Fachinformation : >, Durchführen der Vortragsveranstaltung „AD(H)S" durch die AOK Rheinland/Hamburg. >, Realisierung zahlreicher Informationsveranstaltungen und Fachtagungen zu verschiedenen Themen u. a. ,,Gesunde Entwicklung", .. Förderung der seelischen Gesundheit", ,, Depression bei Kindern und Jugendlichen", ,,AD(H)S bei Kindern" , ,,Kinder als Angehörige psychisch kranker und/oder suchtkranker Eltern" in diversen Städten und Kommunen. >, Ausbau von Vorträgen und Schulungen im Bereich „Frühe Hilfen" für dessen Akteurinnen und Akteure in Köln. >, Aufbereitung spezifischer Themen im Internet z. B. zu „kindlichen Zwangsstörungen " sowie die Verbreitung von Informationen zur LGK-Entschließung im Rhein ischen Ärzteblatt durch die Ärztekammer Nordrhein. >, Durchführung von Fachtagungen u. a. zu den Schwerpunktthemen „Kinder von psychisch belasteten Eltern" sowie „psychisch kranke Kinder" bei versch iedenen Caritasverbänden. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein -Westfalen 13 }'> Erstellung altersgerechter Informationsmaterialien zu Kinderrechten und Anlaufstellen in Not sowie Empfehlungen zu Prävention, Partizipation und Intervention bei sexuellem Missbrauch durch den Caritasverband Essen. }'> Ausrichtung des Jahreskongresses Psychotherapie „WissenschaftPraxis" in Bochum u. a. in 2011 mit verschiedenen Workshopthemen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und in 2012 mit dem Hauptthema „Psychotherapie bei Eltern und Kindern: Wirkungen und Nebenwirkungen" durch die Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) in Kooperation mit dem Hochschulverbund Psychotherapie NRW. }'> Durchführung der Informationskampagne „Prävention seelischer Störungen durch Vermeidung frühkindlich-chronischer Stressbelastung in der Tagesbetreuung mit begleitender Implementation entwicklungspsychologischer Beratung" durch das Sozialpädiatrische Zentrum am Evangelischen Krankenhaus Bielefeld. }'> Erweiterung des Leitfadens „Gewalt gegen Kinder" um das Modul "Cybermobbing" durch die Techniker Krankenkasse (TK). }'> Veröffentlichung von „Weißbuch Prävention 2010/2011 - Gesund jung?" sowie die Verleihung des Innovationspreises 2011 und Prämierung innovativer Projekte zur Prävention psychischer Erkrankungen durch die KKH Allianz. }'> Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern sowie die Bereitstellung eines Medienkoffers mit Unterrichts- und Praxismaterial zur Prävention von Online-Sucht an weiterführenden Schulen durch die AOK Rheinland/Hamburg. Geplante Maßnahmen: Vereinzelt sind weitere Maßnahmen geplant, die in ihrer Spezifik von einer allgemeinen Erweiterung des Angebots bis hin zu der Erstellung von Flyern reichen. Darüber hinaus sind vereinzelt Aktivitäten zur Stärkung der Resilienz von Kindern aus chronisch belasteten Familien sowie Veranstaltungen geplant, wie bspw. die Fortführung des Jahreskongresses Psychotherapie ,,WissenschaftPraxis" . Mehrheitlich wurden zu diesem Aspekt jedoch keine Angaben getätigt. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Für drei der genannten Maßnahmen wurde ein Aufnahmeantrag in die Landesin itiative gestellt. B) Projekte/Programme: }'> Vereinbarung zur Umsetzung des Landesprogramms „Buddy" durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. }'> Durchführung der Projekte „Drachenflieger" und „Flumi" in Solingen. }'> Umsetzung verschiedener Settingprojekte u. a. mit dem Ziel der Förderung der seelischen Gesundheit in Kindergärten und an Schulen in diversen Städten und Kreisen. }'> Organisation des Alkoholpräventionsprojektes „Halt - Hart am Limit" in Euskirchen. }'> Entfristung der als Projekte gestarteten „Clearingstelle" sowie „jusch - jung und schwanger" in Köln. }'> Ausrichtung der Veranstaltung zur Zwischenbilanz des Projektes ,,KinderZukunftNRW' am 12.11.2011 durch die Ärztekammer Nordrhein. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 14 » Durchführung des Bundesprojektes „Frühe Hilfen in der Caritas" in verschiedenen nordrhein-westfälischen Reg ionen sowie diverse weitere Projekte wie u. a. zum Kinderschutz, ,, Kurlotse", ,,Faustlos" und „Kinder von psychisch kranken Eltern" durch zahlreiche Caritasverbände. » Durchführung von verschiedenen landesweiten Initiativen , wie „Bauchgefühl - Prävention von Essstörungen im Kindes- und Jugendalter" und „Fit von klein auf' durch die Betriebskrankenkassen und den BKK-Landesverband NORDWEST. » Aktivitäten gegen Kindesmisshandlung , u. a. Mitarbeit im Programm "Zukunft für Kinder in Düss~ldorf' sowie die Durchführung des Projektes „Nepomuk" im Kreis Heinsberg durch das Krankenhaus Maria Hilf, Gangelt. ~ Weiterentwicklung der landesweiten Projekte „MindMatters" durch die Entwicklung neuer Materialien für die Primarstufe in 2010 und 2011 sowie von „Papilio" durch die Barmer GEK. ~ Durchführung diverser Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Lebenskompetenzen und seelische Gesundheit im Schulalltag fördern" (gefördert über das MGEPA NRW) durch das Kölner Bündnis für gesunde Lebenswelten. ~ Engagement im Programm „SAFE® - Sichere Ausbildung für Eltern" und im Projekt „Gesund macht Schule" sowie Betei ligung an dem Modellprojekt „KipE Rheinland - Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern" durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). ~ . Weiterentwicklung des Programms „MindMatters" um das Modul zum sozial-emotionalen Lernen in der Grundschule durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Geplante Maßnahmen: Neue Maßnahmen sind nicht vorgesehen, vielmehr sollen die bisher eingeleiteten Aktivitäten weitergeführt und partiell ausgebaut werden. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Sieben der aufgeführten Maßnahmen haben einen Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. Davon wurden fünf in die Landesinitiative aufgenommen. C) Beratung/Angebot: ~ Planungsarbeiten zur Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern im Rheinland durch die AOK Rheinland/Hamburg. }> Angebote zu verschiedenen niedrigschwelligen, aufsuchenden Beratungsangeboten z. B. im Bereich „Frühe Hilfen", Elternberatung und spezifische Sprechstunden für Kinder und Jugendliche in den Settings Famil ie, Kindergarten und Schule in diversen Städten und Kommunen. ~ Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche psychisch und/oder suchtkranker Eltern und Fokussierung von Konzepten zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Erziehungshilfe durch verschiedene Caritasverbände. ~ Veranstaltung des landesweiten Präventionskurses „Bleib locker" durch die TK. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 15 ~ Unterstützung der bke1- Eltern- und Jugendberatung durch die KKH-Allianz. Geplante Maßnahmen: Ungefähr für die Hälfte an Maßnahmen ist eine Weiterführung und/oder ein Ausbau vorgesehen. Für die übrigen Aktivitäten liegen keine Angaben vor. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Von den genannten Maßnahmen wurde in zwei Fällen ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt, darunter ist bislang eine aufgenommen worden. Mehrheitlich liegen hierzu allerdings keine Angaben vor. D) Kooperation/Netzwerk: ~ Durchführung verschiedener Arbeitskreise und Kooperationen sowie Netzwerke u. a. mit den Themenschwerpunkten Sucht, Essstörungen und psychische Erkrankung in diversen Städten und Kreisen. ~ Unterstützung diverser Initiativen und Arbeitsgruppen zu den Themen „Frühe Hilfen", „Gesund durchs Leben" und „seelische Gesundheit" bei Kindern und Jugendlichen in zahlreichen Städten und Kreisen. ~ Gründung der Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendgesundheit" in der kommunalen Gesundheitskonferenz in Paderborn. ~ Organisation der Task-Force & Trauma Psychische und psychiatrische Versorgung durch den Caritasverband Münster. ~ Errichtung eines Partizipationsmanagements sowie von Kinder- und Jugendparlamenten durch den Caritasverband Essen. ~ Finanzielle Unterstützung der Stiftung für seelische Gesundheit durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). ~ Unterstützung der Online-Befragung und der Kursteilnahme zum E-Learning-Curricu lum ,, Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch" der Universität Ulm sowie der Online- Befragung bei Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in NRW zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern" der Universität Bochum durch die PTK NRW. Geplante Maßnahmen: Größtenteils liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Angaben vor. Vereinzelt werden jedoch die Fortführung der eingeleiteten Maßnahmen sowie deren breiterer Ausbau genannt. Im Rahmen einer Maßnahme soll das Themenspektrum um Kinderschutz, frühe Hilfen und soziales Frühwarnsystem erweitert werden. Hierfür wird eine Kooperation mit verschiedenen Institutionen anstrebt. 1 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 16 Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": In diesem Themenfeld wurde für keine der benannten Maßnahmen ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. E) Versorgungsaspekte: > Einrichtung einer ärztlichen Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung sowie einer medizinischen Kinderschutzambulanz durch den Caritasverband Münster in Datteln. > Organisation therapeutischer Begleitung von Eltern und Kindern sowie die Errichtung u. a. von Therapiegruppen, Kinderschutzgruppen, Tagesgruppen für entwicklungsauffällige Kinder und Jugendliche sowie eines Sozialpädiatrischen Zentrums durch verschiedene Träger u. a. den Caritasverbänden. > Modifizierung des Moduls „psychische Gesundheit" der Schuleingangsuntersuchungen durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW), einer Arbeitsgruppe aus KJGD-leitenden Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten aus NRW und der Städteregion Aachen auf landesweiter Ebene. > Durchführung diverser Präventionsmaßnahmen (§ 20 SGB V) zum Handlungsfeld Stressprävention durch alle Gesetzlichen Krankenkassen. Geplante Maßnahmen: Zukünftig sind vereinzelt die Fortführung und/oder die Ausweitung der Maßnahmen geplant. Beispielhaft wurde hier eine Weiterentwicklung in niedrigschwellige Angebote erwähnt. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Von den aufgeführten Maßnahmen wurde für eine ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. F) Qualifizierung: > Durchführung verschiedener Fortbildungen , u. a. mit den Titeln „Kinder alkoholkranker Eltern" , ,,Angststörungen im Kindes- und Jugendalter" sowie „psychisch kranke Eltern - wer hilft den Kindern" durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe. > Organisation von spezifischen Ärztefortbildungen und Elternabenden in Dortmund. > Ausrichtung der kleinen Elternschule, von spezifischen Trainings für Eltern sowie sozialen Kompetenztrainings für Kinder mit spezifischen Verhaltensauffälligkeiten durch den Caritasverband Aachen. > Durchführung von Fortbildungen u. a. zur „Sachverständigentätigkeit im Bereich Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe" und zu „Psychologische Erste Hilfe bei Kindern und Jugendlichen" durch die PTK NRW. > Einrichtung eines Fachseminars an der Universität Wuppertal „Aufwachsen mit psychiatrischen Krankheiten" durch das Sana Klinikum Remscheid GmbH. > Durchführung vön Qualifizierungsmaßnahmen zu den Themen „Psychische Gesundheit", „Mobbing", ,,Gewaltprävention" und „Soziales Lernen" für Lehrkräfte, Sozia lpädagoginnen Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 1 7 und -pädagogen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Psychologinnen und Psychologen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen durch die Unfallkasse NRW. Geplante Maßnahmen: Hinsichtlich zukünftiger Maßnahmen wurden überwiegend keine Angaben getätigt. Lediglich eine Rückmeldung betont die Fortführung von Fortbildungsveranstaltungen in 2012 und 2013. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": In diesem Themenfeld wurde für keine der benannten Maßnahmen ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. 3.3 Genderaspekte, Reichweite, Evaluation, hemmende und förderliche Faktoren Die im Kontext der 19. LGK-Entschließung eingeführten Maßnahmen sind mehrheitlich geschlechtersensibel ausgerichtet. Darunter richten sich die meisten Aktivitäten an Mädchen und Jungen. Vereinzelt werden Frauen und Männer sowie einzelne Berufssparten geschlechtsspezifisch adressiert wie bspw. Lehrerinnen und Lehrer. Bei einigen Rückmeldungen (ca. ein Viertel) wurde zu diesem Punkt keine Angabe gemacht. Sehr wenige gaben an, nicht geschlechtersensibel vorzugehen. Sofern zurückgemeldet wurde, geben die Daten keinen Aufschluss darüber, ob die Maßnahmen generell für beide Geschlechter zugäng lich sind oder ob es sich tatsächlich um Angebote handelt, die geschlechtersensibel konzipiert wurden. Die Reichweite der Maßnahmen fällt sehr unterschiedlich aus. Je nach Maßnahmenart und Zielgruppe sind partiell beträchtliche Zahlen zu verzeichnen. Großangelegte Projekte und Studien bewegen sich in einer Reichweite von 5.500 bis 28.000 Personen. Darüber hinaus wurden durch Beratung und Betreuung, Hausbesuche und medizinische Untersuchungen, Qualifizierungen und Informationsveranstaltungen sowie Publikationen ca. 27 bis 1.000 Einzelpersonen und Familien in einer Spannbreite von 41 bis 1217 erreicht. Bei einzelnen Institutionen wurden ebenfalls beträchtliche Erfolge erzielt. So wurden in die Maßnahmen bis zu 400 Schulen und 500 Kindertagesstätten einbezogen. In einigen Fällen konnten keine genauen Angaben zur Reichweite getätigt werden, wenn es sich z. B. um bundesweite Aktivitäten handelte oder eine Maßnahme sich auf ganze Stadtgebiete und Kreise bezog. In diesen Fällen wurden jedoch überwiegend gute Erfolge und eine hohe Akzeptanz gemeldet. Im Handlungsfeld „Prävention" sind die Aktivitäten zu Dokumentationen und Evaluationen in etwa gleich. Bei den Evaluationen ist in einigen Fällen eine externe wissenschaftliche Begleitung erfolgt. In einer gleichen Größenordnung belaufen sich die Angaben, dass weder eine Evaluation noch eine Dokumentation geplant sei oder vorliegt. Eine eindeutige Einschätzung kann an dieser Stelle jedoch nicht getätigt werden, weil ein erheblicher Anteil zu dieser Frage keine Angaben machte. Zu den hemmenden und fördernden Faktoren enthielten sich die meisten einer Antwort. Dennoch zeichnen sich unter den vergleichsweise wenigen Antworten Tendenzen ab, die nachfolgend anhand der drei häufigsten Antworten dargestellt werden. Für die Umsetzung der Entschließung als hemmend gelten demnach unsichere und mangelnde Finanzen, zu wenig Personal und eine unzureichend ausgebaute Struktur an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fü r Kinder und Jugendliche. Aspekte wie Motivation der Beteiligten und Kooperationsbereitschaft, Vernetzungsaktivitäten , eine interdisziplinäre Ausrichtung sowie eine geeignete Infrastruktur gelten hingegen als fördernde Faktoren. Die Rückmeldungen zum Handlungsfeld „Prävention" lassen eine beträchtliche Bandbreite an Maßnahmen erkennen. Ein erheblicher Anteil verfolgt in Fachveranstaltungen und Publikationen die zielgerichtete Sensibilisierung und Aufklärung gegenüber psychischen Störungen im Kindes- Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 18 und Jugendalter. Darüber hinaus wird Prävention von psychischen Störungen durch zahlreiche niedrigschwellige Beratungs- und Hilfsangebote in Kitas und Schulen sowie durch aufsuchende Elternberatung fokussiert. Weiterhin sind zahlreiche Vernetzungs- und Kooperationsaktivitäten zu erkennen , die einen gewichtigen Beitrag zur Umsetzung der Entschließung der Landesgesundheitskonferenz leisten können. Aktivitäten , die im Zuge der Entschließung der 19. LGK zukünftig eingeleitet werden sollen, beziehen sich überwiegend auf einen Ausbau bzw. die Verstetigung der bisherigen Maßnahmen. Diese Angaben lassen die Vermutung zu, dass die Entschließung in implementierten und bewährten Strukturen weiter umgesetzt wird. 4. Handlungsfeld: Versorgung 4. 1 Die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Beratungs- und Versorgungsangebote müssen erhalten und entsprechend weiterentwickelt werden (LGK-Entschließung) Begründung: Für die Versorgung von psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen steht heute insbesondere in den großen Städten ein differenziertes Versorgungsangebot zur Verfügung. Grundlegende Leitprinzipien der Versorgung sollten neben einer hinreichenden Vernetzung der Hilfesysteme eine familiennahe und interdisziplinär ausgerichtete Behandlungsstrategie sowie gut erreichbare Versorgungsangebote sowohl in den großstädtischen Ballungsräumen als auch den strukturschwachen ländlichen Regionen sein. Diese Neuausrichtung ist vor dem Hintergrund einer in den letzten Jahren zunehmenden Inanspruchnahme des Versorgungssystems erforderlich. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Neben der steigenden Zahl von psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen sind hier insbesondere zu nennen: }> Verbesserungen in der Versorgungsstruktur und Transparenz der Versorgungsangebote, }> gesellschaftlicher Wandel mit zunehmender Enttabuisierung und Entstigmatisierung der Diagnostik- und Behandlungsangebote, }> stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter, }> vermehrte Berücksichtigung von psychischen Auffälligkeiten durch die pädagogischen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Kindergarten und Schule. Die zunehmende Zah l und Bedeutung behandlungsbedürftiger psychischer und psychosomatischer Störungsbilder im Kindes- und Jugendalter erfordern eine Stärkung der sektorenübergreifenden Kooperation und der interdisziplinären bzw. berufsgruppenübergreifenden Koordination . Dazu bedarf es einer bedarfsgerechten Anpassung und Weiterentwicklung der Versorgungsangebote. Notwendig ist eine stärkere Einbindung der pädiatrischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in das übrige gesundheitliche und psychosoziale Hilfesystem. Die Zusammenarbeit mit E;rziehungs- und Familienbe'ratung, Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Bildungssystem (Schule und Ausbildung) ist vor dem Hintergrund der vielfältigen Schnittstellen in de·r Beratung und Betreuung der betroffenen Kinder bzw. Jugendlichen und ihrer Familien zu intensivieren. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen gilt der allgemein anerkannte Grundsatz: ,,ambulant vor stationär" und „teilstationär vor vollstationär'' in besonderer Weise. Dabei kommt den Kinderärzten und vielfach auch den Hausärzten eine Schlüsselfunktion zu. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechter wohnortnaher Ausbau des ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungssystems erforderlich. Die Hilfen sollen möglichst niedrigschwellig zugänglich sein und auch aufsuchende Angebote umfassen. In den vergangenen Jahren hat vor allem die Nachfrage nach teil- und vollstationären Behandlungsangeboten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie deutlich zugenommen und zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeiten auf notwendige Behandlungsmaßnahmen geführt. Das im vergangenen Jahr begonnene Sofortprogramm des Landes zur Verbesserung der kinderund . jugendpsychiatrischen Versorgung soll die Versorgungskapazitäten für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie im tagesklinischen und vollstationären Bereich bedarfsgerecht erweitern. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein -Westfalen 19 Umsetzungsempfehlungen: Die LGK vereinbart: ~ Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung ist die Zahl niedergelassener Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und der niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten insbesondere außerhalb der städtischen Ballungsgebiete bedarfsgerecht anzupassen. Hierzu bedarf es auch eines Ausbaus von Weiterbildungsangeboten. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist zu bitten, die Bedarfsplanungs-Richtlinie im Hinblick auf notwendige Regelungen für eine bedarfsgerechte Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in strukturschwachen Regionen zu überprüfen. ~ Bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen ist auf wohnortnahe und vernetzte Hilfen hinzuwirken. ~ Integrierte Versorgungsansätze sind auf ihren Beitrag zur Problemlösung zu prüfen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. ~ Die örtlichen Frühwarn- sowie Interventionsangebote bei psychischen Krisen von Kindern und Jugendlichen bedürfen einer engen Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe, Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie dem schulpsychologischen Dienst. ~ Niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsangebote der Erziehungs- und Familienberatung sowie der Kinder- und Jugendhilfe sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. ~ Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass in allen Versorgungsbereichen den geschlechtsspezifischen Anforderungen sowohl strukturell als auch fachl ich-inhaltlich Rechnung getragen wird. ~ Der bedarfsgerechte Auf- bzw. Ausbau möglichst wohnortnaher tagesklinischer und vollstationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgungsangebote ist weiterhin zügig umzusetzen und um örtlich geeignete Maßnahmen zur Förderung kommunaler Vernetzungsstrukturen zu erweitern. ~ Der Zugang zu den bestehenden Hilfeangeboten für sozial benachteiligte Familien und entsprechende Familien mit Migrationshintergrund ist durch Schaffung niedrigschwelliger sowie kultursensibler Angebote zu verbessern. ~ Zur Erleichterung der Implementierung sektorenübergreifender integrativer Hilfeansätze sind berufsgruppenübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen für alle in diesem Bereich tätigen Fachkräfte durchzuführen. 4.2 Grad der Umsetzung Für das Handlungsfeld „Versorgung" wurden und werden in den Bereichen Veranstaltung/Fachinformation, Projekte/Prag ramme, Beratung/ Angebot, Qualifizierung, Kooperation/Netzwerk sowie im Bereich Versorgungsaspekte diverse Maßnahmen durchgeführt. Nachfolgend werden diese näher erläutert. A) Veranstaltung/Fachinformation: ~ Organisation von Informationsreihen zum Thema „Förderung der seelischen Gesundheit" in Duisburg sowie Vorträge und Schulungen im Bereich „Frühe Hilfen" in verschiedenen Städten und Kreisen. ~ Regelmäßige Berichterstattung zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie die Veröffentlichung themenspezifischer Wegweiser: ,,Hilfen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen im Kreis Minden-Lübbecke" und „AD(H)S- Diagnostik und -Therapie im Kreis Minden-Lübbecke". };>- Veröffentlichung von Informationen zur LGK-Entsch ließung im Rheinischen Ärzteblatt und Durchführung von Veranstaltungen mit dem Themenschwerpunkt „soziogene Entwick- Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 20 lungsstörungen mit dem Ziel der berufsübergreifenden Vernetzung" durch die Ärztekammer Nordrhein. >. Ausrichtung des Jahreskongresses Psychotherapie „WissenschaftPraxis" in Bochum u. a. in 2011 mit verschiedenen Workshopthemen zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und in 2012 mit dem Hauptthema „Psychotherapie bei Eltern und Kindern: Wirkungen und Nebenwirkungen" durch die PTK NRW in Kooperation mit dem Hochschulverbund Psychotherapie NRW. Geplante Maßnahmen: In diesem Themenfeld sind zukünftig diverse Maßnahmen geplant. Vereinzelt wird die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz bei Kindern aus chron isch belasteten Familien angestrebt. Weiterhin sind Veranstaltungen sowie Folgeveranstaltungen für das Jahr 2013 geplant wie bspw. der Jahreskongress Psychotherapie „WissenschaftsPraxis". Die Datenlage zeigt außerdem, dass das bereits bestehende Angebot vereinzelt fortgeführt werden soll. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": In diesem Themenfeld wurde für keine der benannten Maßnahmen ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. B) Projekte/Programme: > Etablierung eines Modellprojektes zum Thema „Sicherung der Teilhabe psychisch kranker Kinder mit langem stationären Aufenthalt, ohne Entlassmöglichkeit (aufgrund familiärer Verhältnisse)" durch die AOK Rheinland/Hamburg. > Finanzielle Förderung des Modellprojektes „Infotelefon für Psychotherapie" durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in Paderborn. > Beteiligung am Multicenterprojekt „Kinderzukunft NRW' durch diverse Städte und Kreise sowie Ausrichtung der Veranstaltung zu dessen Zwischenbilanz am 12.11 .2011 durch die Ärztekammer Nordrhein. > Gründung eines Arbeitskreises der KGK zur Kooperation und Netzwerkentwicklung im Rahmen des Projektes „Kinder psychisch kranker Eltern" in Mülheim an der Ruhr. > Durchführung verschiedener Settingprojekte, sowie Projekte für spezifische Zielgruppen (z. B. werdende Eltern) in diversen Städten und Kreisen. > Entfristung der als Projekt gestarteten „KJP-Beratungsstelle", der „Clearingstelle" sowie ,,jusch - jung und schwanger" in Köln . > Durchführung der Projekte „Nepomuk", ,, Entwicklungsdiagnostik bei Säuglingen und Kleinkindern aus lnobhutnahme/Bereitschaftspflege" und. ,,Tiergestützte Diagnostikgruppe für Kinder und Jugendliche mit Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS)" durch das Krankenhaus Maria Hilf, Gangelt. > Organisation des Projektes „Be kuhl - Gruppentherapieprogramm für Kinder mit aggressiven Verhalten" durch den LVR in Kleve und Wesel. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 21 Geplante Maßnahmen: Die Angaben über zukünftige Maßnahmen sind voneinander sehr abweichend . überwiegend sind Fortführungen und Ausweitungen der bisherigen Aktivitäten geplant. Darauf sich beziehende weitere Ausführungen fehlen in diesen Angaben allerdings. Vereinzelt liegen spezifische Beschreibungen vor, wie z. B. die Gründung sozialraumorientierter interdisziplinärer Teams, der Ausbau von regelmäßigen Schulsprechstunden an Haupt- und Grundschulen oder der Aufbau nachsorgender Hilfen im Anschluss einer stationären KJPP2- Behandlung. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Zwei der gemeldeten Projekte wurden in die Landesiriitiative aufgenommen. Größtenteils wurde jedoch angeben, dass hier keine Anträge auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt wurden. C) Beratung/Angebot: }> Organisation von niedrigschwelligen, aufsuchenden Beratungsangeboten, z. B. Schulsprechstunden , Elternberatungen (mit Dolmetscherinnen) oder im Bereich „Frühe Hilfen" in diversen Städten und Kommunen. }> Ausrichtung der „ADHS-Elterngruppe" sowie der Gruppe „Gleichgewicht" für Familien mit psychisch erkrankten Angehörigen durch den LVR in verschiedenen Städten und Kreisen. Geplante Maßnahmen: Mehrheitlich blieb diese Frage unbeantwortet. Lediglich für eine Maßnahme wurde die Aussage getroffen, dass das bisherige Angebot weitergeführt werden soll. Eine Aussage zu geplanten Maßnahmen kann folglich nicht getroffen werden. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Laut eigener Angaben wurde eine der gemeldeten Maßnahmen in die Landesinitiative aufgenommen. Für die übrigen Maßnahmen wurden keine Anträge gestellt. D) Kooperation/Netzwerk: }> Organisation von verschiedenen sozialräumlichen Netzwerken u. a. ,,Hilfen für Kinder alkoholkranker Eltern" in diversen Städten und Kreisen. }> Unterstützung der Onl ine-Befragung bei Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in NRW zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern" der Universität Bochum durch die PTK NRW. Geplante Maßnahmen: In Zukunft sind in diesem Themenbereich weitere -Aktivitäten geplant, wie z. B. die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz bei Kindern aus chronisch belasteten Familien oder die Einrichtung einer Selbsth ilfegruppe für jugendliche Heimbewohnerinnen und - bewohner sowie deren Eltern. 2 Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 22 Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": In diesem Themenfeld wurde für keine der benannten Maßnahmen ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. E) Versorgungsaspekte: > Erweiterung um 20 stationäre Plätze für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und Psychosomatik in einer Klinik in Warendorf. · > Mitwirkung an einer verbesserten Versorgung bei AD(H)S durch die AOK Rheinland/Hamburg. > Abschluss eines Versorgungsvertrags zu ADHS mit dem Schwerpunkt auf einen qualitätsgesicherten Untersuchungsablauf, eine koordinierte Behandlung und einen streng kontrollierten Medikamenteneinsatz bei Patientinnen und Patienten im Alter von sechs bis 17 Jahren durch die AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Hamburg. > Einrichtung verschiedener Ambulanzen wie bspw. die Kinderschutzambulanz, die OEG3- und Traumaambulanz und familienmedizinische Sprechstunden mit dem Schwerpunkt auf Prävention und Behandlung psychischer Störungen in zahlreichen Städten und Kreisen. > Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die SPFH4 „Psychisch erkrankte Eltern" sowie die Errichtung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für junge Volljährige durch den Caritasverband Duisburg. > Verschiedene therapeutische Angebote, u. a. Selbstbehauptungstrainings, Therapie für von psychischer Erkrankung bedrohte Kinder und Familiengespräche in Duisburg. > Gewährleistung der Basisversorgung nicht krankenversicherter Kinder durch regelmäßige kinderärztliche Sprechstunden in Dortmund. > Verbesserung der Strukturen der Regelversorgung und Weiterentwicklung der Präventions- und Versorgungsangebote mit dem Fokus auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch spezifische Versorgungsverträge mit den nordrheinischen Krankenkassen durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. > Realisierung von Neuzulassungen von Therapeutinnen und Therapeuten die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. > Fokussierung von Aktivitäten im Bereich "Psychische Gesundheit von Einschulungskindern " (z. B. kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen, die Schaffun~ (sekundärer) Präventionsangebote, die Initiierung zielgenauer Angebote für expansive oder regressive Störungen6 in Aachen. > Verabschiedung des landesweit greifenden Vertrags zur integrierten Versorgung ,, Netzwerk Psychische Gesundheit" durch die TK. > Durchführung einer dezentralisierten kinder- und jugendpsychiatrischen Sprechstunde, Einrichtung von Spezialsprechstunden, einer Trauma-Opfer-Ambulanz und einer Spezialambulanz „Leuchtturm" in diversen Kliniken des LVR. 3 Opferentschädigungsgesetz 4 Sozialpädagogische Familienhilfe 5 z. B. AD(H)S 6 z . B. Ängste Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 23 >" Abschluss der Sozialpsychiatrischen Vereinbarung im Bereich ambulanter vertragsärztlicher Versorgung durch die AOK Rheinland/Hamburg. >" Auswertung von Routinedaten hinsichtlich regionaler Unterschiede in der ambulanten Versorgung von Kindern mit Hyperkinetischer Störung durch die AOK Rheinland/Hamburg. >" Mitwirkung bei einem Versorgungsforschungsgutachten für die Landesregierung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. >" Vergabe eines Versorgungsforschungsgutachtens „Kinder- und Jugendpsychiatrie Nordrhein-Westfalen" (differenzierte Analyse zur Entwicklung psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter sowie zu Bestand und Entwicklung der medizinischen und psychosozialen Versorgungsstrukturen und -angebote) durch das LZG.NRW. Geplante Maßnahmen: In Zukunft sind in diesem Themenbereich diverse Aktivitäten beabsichtigt, wie die Beantragung der Kassenzulassung seitens einer privaten Klinik oder eine regionale Umsetzung eines Versorgungskonzepts zur Therapie von Essstörungen. Darüber hinaus ist die Entwicklung der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geplant. Weiterhin werden beispielhaft die Fortführung und Ausweitung der jeweiligen Maßnahme bis hin zu niedrigschwelligen Angeboten angestrebt sowie die regionale Umsetzung eines Versorgungskonzepts zur Therapie von Essstörungen aus der ,,Vertragswerkstatt" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fokussiert. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": In diesem Themenfeld wurden für zwei der benannten Maßnahmen Anträge auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. Für die Mehrheit wurden jedoch keine Anträge eingereicht. F) Qualifizierung: >" Durchführung von Fortbildungen u. a. zur „Sachverständigentätigkeit im Bereich Familienrecht und Kinder- und Jugendhilfe" und zu „Psychologische Erste Hilfe bei Kindern und Jugendlichen" durch die PTK NRW. >" Angebot von Wohn-/Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch den Träger des Sozialpsychiatrischen Zentrums im Rheinisch-Bergischen Kreis. >" Ausrichtung des Kompetenztrainings „Eigentlich bin ich ganz anders" durch den LVR in Kleve und Wesel. Geplante Maßnahmen: Zukünftig werden weitere Fortbildungen stattfinden, deren Termine für 2012 bereits feststehen und im Jahr 2013 fortgeführt werden sollen. Darüber hinaus soll eine der genannten Maßnahmen weiterentwickelt werden. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": In diesem Themenfeld wurde für keine der benannten Maßnahmen ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 24 4.3 Genderaspekte, Reichweite, Evaluation, hemmende und förderliche Faktoren In diesem Handlungsfeld sind die Maßnahmen überwiegend geschlechtersensibel ausgerichtet. Darunter gaben die meisten an, sich an beide Geschlechter, gleichermaßen an Frauen und Männer sowie an Mädchen und Jungen zu richten . Vereinzelt wurde zum Ausdruck gebracht, dass sich die Maßnahmen ausschließl ich auf Mädchen und Jungen beziehen. In wenigen Fällen wird eine Berücksichtigung des Geschlechts ausgeschlossen. Zu berücksichtigen ist, dass eine beträchtliche Anzahl (rund ein Drittel) diese Frage unbeantwortet ließen, sodass eine eindeutige Bewertung der Geschlechtersensibil ität nicht erfolgen kann. Sofern zurückgemeldet wurde, geben die Daten keinen Aufschluss darüber, ob die Maßnahmen generell für beide Geschlechter zugänglich sind oder ob es sich tatsächlich um Angebote handelt, die geschlechtersensibel konzipiert wurden. Die Maßnahmen im Handlungsfeld ,,Versorgung" zeigen eine recht unterschiedliche Reichweite auf. Bezogen auf Angebote in vereinzelten Regionen wurden 13 bis 41 Familien , sieben bis 300 Einzelpersonen erreicht und es fanden Beratungen in einem Umfang von 552 bis 744 statt. landesweite Maßnahmen zeigen eine höhere Reichweite von z.B. 1.217 Telefonaten und 6.000 angeschriebene Personen auf. Vereinzelt wurden auch Angaben zum Erreichungsgrad bestimmter Zielgruppen getätigt. So konnten 30 bis 300 Patienten, 1.822 Versicherte, 209 Kinderund Jugendärzte, 28 bis nahezu 800 Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten, 199 Frauen (durch Beratungen) und 30 Frauen (durch Hausbesuche) erreicht werden. Eine beträchtliche Anzahl wurde durch Workshops für das Thema sensibilisiert und ein Großteil neu ausgeschriebener Stellen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten konnten besetzt werden. Darüber hinaus konnten zehn teilstationäre Behandlungsplätze neu geschaffen werden. Ein geringer Anteil konnte keine Angaben zur Reichweite und dem Erfolg tätigen, da diese entweder nicht zu schätzen seien oder die Maßnahme zum Befragungszeitpunkt noch nicht lang genug andauerte. Die Rückmeldungen zu Evaluation und Dokumentation zeigen auf, dass diese in ungefähr gleicher Quantität stattfinden. Insgesamt sind 14 Evaluationen geplant oder liegen vor und 11 Dokumentationen wurden erstellt. Zu betonen ist, dass ca. ein Drittel keine Angaben machte, was eine realitätsnahe Einschätzung erschwert. Aufgrund einer beträchtlichen Anzahl an fehlenden Angaben können Aussagen über die hemmenden und fördernden Faktoren zur Umsetzung der Entschließung nur sehr eingeschränkt getätigt werden. Dennoch sollen die jeweils drei häufigsten Antworten an dieser Stelle beschrieben werden. Als pnmar hemmende Faktoren gelten eine unsichere Finanzierungsgrundlage und ein Mangel an personellen Ressourcen. Darüber hinaus wurde der Ausschluss der KVen von maßgeblichen innovativen Vertrags- und Versorgungsformen genannt. In Bezug auf fördernde Aspekte wurden Motivation und Kooperation, eine hohe Vernetzungsbereitschaft und das Verfolgen eines interdisziplinären Ansatzes geäußert. Die Analyse der Daten zeigt, dass sich in diesem Handlungsfeld die meisten Maßnahmen in den Themenbereichen „Versorgungsaspekte" sowie „Projekte/Programme" bündeln. Darüber hinaus wird deutlich, dass gegenwärtig diverse Maßnahmen durchgeführt werden, die in hohem Maße zur Umsetzung der Entschließung der Landesgesundheitskonferenz beitragen. Der Vereinbarung über eine verbesserte Versorgung im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte in mancher Hinsicht nachgekommen werden. In diesem Zusammenhang sind diverse integrierte Versorgungsverträge abgeschlossen worden, neue stationäre Plätze wurden geschaffen und beantragt und eine hohe Anzahl an Neuzulassungen von Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten konnte realisiert werden. Weiterhin wurden niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsangebote im ambulanten und stationären Bereich sowie in verschiedenen Institutionen u. a. Schulen und Kliniken geschaffen. Die exemplarische Aufzählung zeigt, dass viele der angestrebten Ziele der Landesgesundheitskonferenz bereits nach einem vergleichsweise kurzen Zeitraum von zwei Jahren erfolgversprechend umgesetzt werden. Ergebnisse des Monitorings zur Entschl ießUng der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 25 5. Handlungsfeld: Kooperation und Vernetzung 5. 1 Die sektorenübergreifende Vernetzung ist zu intensivieren und verbindlich umzusetzen (LGK-Entsch/ießung) Begründung: Wesentliche Voraussetzung für die nachhaltige Verbesserung von Maßnahmen zur Prävention, Früherkennung, Frühintervention und Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen ist das sektorenübergreifende Zusammenwirken des gesundheitlichen und psychosozialen Hilfesystems einschließlich des schulischen und außerschulischen Bildungsbereichs im Sinne eines Hilfeverbundsystems. Die Komplexität von psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen erfordert eine enge Kooperation und wechselseitige Abstimmung zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen. Insbesondere bedarf es hier der Entwicklung von Konzepten für eine bessere Vernetzung der vollstationären und teilstationären Angebote der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit den Angeboten der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, der Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, der kinder- und jugendpsychiatrisch-psychotherapeutischen Institutsambulanzen sowie der Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Entwicklung von dauerhaften und verlässlichen Strukturen, Verfahren und Arbeitsweisen. Eine tragfähige Kooperation und Koordination zwischen den einzelnen Präventions- und Hilfesegmenten setzt damit insbesondere verbindliche Vereinbarungen mit der Festlegung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen voraus, die die zuständigkeitsübergreifende Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten regeln. Eine effiziente Netzwerkarbeit erfordert eine kontinuierliche Steuerung der gemeinsamen Aktivitäten. Sie bedarf der Transparenz von Zuständigkeiten und Entscheidungsprozessen sowie die gegenseitige fachliche Akzeptanz der Angebote, um die Kooperationsstrukturen nachhaltig zu stärken, die gemeinsam gesetzten Ziele zu erreichen und unnötige Konkurrenzen zu vermeiden. Diese steuernde Funktion sollte auf der örtlichen Ebene ein Vernetzungsgremium mit projektbezogener Entscheidungskompetenz wahrnehmen. Bei der Koordination von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung (z.B. Hilfen für psychisch kranke Menschen) kommt den unteren Gesundheitsbehörden nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst eine Schlüsselfunktion zu. Über den sozialpsychiatrischen Dienst bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsdienst wurden mit der Bildung von psychosozialen Arbeitsgemeinschaften unter Federführung der unteren Gesundheitsbehörden sowie im Rahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen bereits Kooperationsstrukturen aufgebaut, die weiterentwickelt und laufend an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse angepasst werden. Auf kommunaler Ebene gibt es ferner Kooperationsstrukturen zwischen Jugendamt und unterer Gesundheitsbehörde im Rahmen des Jugendhilfeplanverfahrens. Auch beim Auf- und Ausbau früher Hilfen und sozialer „Frühwarnsysteme" zur Verbesserung des Kinderschutzes in den Kommunen sind systemübergreifende Kooperationsstrukturen und soziale Netzwerke entwickelt worden, um auf spezielle Problemlagen von Kindern und Jugendlichen frühzeitig reagieren und geeignete Hilfen einleiten zu können. Gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe und dem öffentl ichen Gesundheitsdienst sind neue Formen · aufsuchender sozialpädagogischer Arbeit etabliert worden, die durch die Familiendienste gestärkt werden. In Einzelfällen sind auch die Beratungs- und Betreuungsangebote des schulischen und außerschulischen Bildungsbereichs in den Vernetzungsprozess einbezogen worden. Das Land unterstützt die Entwicklung von Kooperationsstrukturen im Rahmen der Krankenhausplanung durch das in Umsetzung begriffene Konzept zur Kinder- und Jugendpsychiatrie, das neben einer kurzfristigen Verbesserung der teil~ und vollstationären Versorgungsangebote vor allem auch eine Weiterentwicklung und Vernetzung der beteiligten gesundheitlichen und sozialen Hilfesysteme zum Ziel hat. Auch in dem vom Land geförderten Modellprojekt zur Verbesserung der Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern sollen neben speziellen Hilfeangeboten insbesondere auch Konzepte zur besseren Vernetzung der verschiedenen Hilfesysteme landesweit implementiert werden. Ergebnisse des Monitori ngs zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 26 Trotz der in vielen Bereichen bereits gut ausgebildeten Vernetzungsstrukturen bestehen weiterhin Defizite. So finden die Bedarfslagen der Kinder und Familien und ihrer jeweiligen Lebenswelt nicht immer die adäquate Entsprechung in den Präventions- und Hilfeangeboten. Grundsätzlich handeln die Hilfesysteme noch zu oft nebeneinander, anstatt sich zu ergänzen und ihre Aktivitäten aufeinander abzustimmen. Eine integrativ und ganzheitlich ausgerichtete Versorgung wird nicht zuletzt auch durch die unterschiedlichen Finanzierungssysteme erschwert. Insgesamt bedarf der bereits laufende Prozess der Entwicklung von flächendeckenden Kooperations- und Vernetzungsstrukturen weiterhin der nachhaltigen Unterstützung durch alle Akteure. Umsetzungsempfehlungen: Die LGK vereinbart: ~ Zur Sicherstellung möglichst frühzeitiger ganzheitlich ausgerichteter Präventions- und Hilfemaßnahmen bedarf es der Entwicklung von sektorenübergreifenden Präventionsund Hilfeverbundsystemen. In diesem Zusammenhang sind verbindliche Standards und Verfahren der Zusammenarbeit zu entwickeln. Das im Bereich der Suchthilfe modellhaft erprobte Konzept für ein netzwerkbezogenes Qual itätsmanagement (NBQM, LVR, 2007) sollte hierbei genutzt werden. ~ Auf örtlicher Ebene sind bereits heute in Umsetzung des SGB VIII zentrale Ansprechstellen im Sinne von Clearingstellen für betroffene Kinder, Jugendliche und deren Familien eingerichtet worden, die als „Lotsen" in geeignete Hilfen vermitteln und für die Kontinuität und Nachhaltigkeit der Hilfemaßnahmen Sorge tragen. Diese Koordinationsstellen sollten flächendeckend eingerichtet werden. ~ Die kommunalen Gesundheitskonferenzen wirken verstärkt auf eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung vo_n vernetzten Versorgungsstrukturen für eine Verbesserung der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen hin. Hierbei sind auch die Ergebnisse der Evaluation des Landesprogramms „Bildung und Gesundheit" zur Verzahnung von Gesundheitswesen und Bildungsbereich zu berücksichtigen und die daraus resultierende_n Empfehlungen konsequent umzusetzen. 5.2 Grad der Umsetzung Im Handlungsfeld „Kooperation und Vernetzung" finden Maßnahmen zu den Themen Veranstaltung/Fachinformation, Projekte/Programme und · Kooperation/Netzwerk/Versorgungsaspekte statt, die nachfolgend beschrieben werden. A) Veranstaltung/Fachinformation: ~ Umsetzung von Informationsreihen, Vorträgen und Schulungen, u. a. in den Bereichen „Förderung der seelischen Gesundheit" und „Frühe Hilfen" in verschiedenen Städten und Kreisen. ~ Veranstaltung eines Fachtags zum Thema „Drogenabhängigkeit und Elternschaft" sowie die Erstellung einer Checkliste „Drogenabhängigkeit und Schwangerschaft" in Dortmund. ~ Ausrichtung des „Forums Kindergesundheit 2011 " im Kreis Siegen-Wittgenstein. ~ Verbreitung von Informationen zur LGK-Entschließung im Rheinischen Ärzteblatt sowie die Durchführung von Veranstaltungen mit dem Themenschwerpunkt „soziogene Entwicklungsstörungen mit dem Ziel der berufsübergreifenden Vernetzung" durch die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf. ~ Erweiterung des Leitfadens „Gewalt gege_n Kinder" um das Modul „Cybermobbing" durch die TK. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 27 Geplante Maßnahmen: Die Analyse der Daten zeigt, dass einige der oben aufgeführten Maßnahmen auch in Zukunft weitergeführt werden sollen. Partiell sind darüber hinaus eine Ausweitung auf andere Reg ionen oder eine Folgeveranstaltung für 2013 vorgesehen. Weiterhin soll eine einrichtungs- und berufsübergreifende PSAG7-Tagung im Herbst 2012 stattfinden. Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": In diesem Themenfeld wurde für eine Maßnahme ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt. B) Projekte/Programme ~ Gründung eines Arbeitskreises der KGK zur Kooperation und Netzwerkentwicklung im Rahmen des Projektes „Kinder psychisch kranker Eltern" in Mülheim an der Ruhr. ~ Organisation diverser Settingprojekte wie u. a. ,,Frühe Hilfen" u. a. in der Städteregion Aachen und „Kinderzukunft" z. B. in Recklinghausen sowie in zahlreichen Städten und Kreisen. ~ Implementierung des Projektes „Netzwerk FREIO" für Kinder psychisch kranker und/oder suchtkranker Eltern sowie die ergänzende Vernetzung in der PSAG im Kreis Euskirchen. ~ Entfristung der als Projekte gestarteten „Clearingstelle" sowie „jusch - jung und schwanger'' in Köln . ~ Durchführung diverser Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Lebenskompetenzen und seelische Gesundheit im Schulalltag fördern" (gefördert über das MGEPA NRW) durch das Kölner Bündnis für gesunde Lebenswelten. ~ Ausrichtung der Veranstaltung zur Zwischenbilanz des Projektes ,, KinderZukunftNRW" am 12.11.2011 durch die Ärztekammer Nordrhein. ~ Durchführung diverser Projekte „Nepomuk", ,, Entwicklungsdiagnostik bei Säuglingen und Kleinkindern aus lnobhutnahme/Bereitschaftspflege" und „Tiergestützte Diagnostikgruppe für Kinder und Jugendliche mit Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS)" durch das Krankenhaus Maria Hilf, Gangelt. ~ Beteiligung an dem Modellprojekt „KipE Rheinland - Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern" sowie Initiierung des Programms „Vernetzung von Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und Jugendhilfe verbessern" in diversen Kliniken des LVR. Geplante Maßnahmen: Die Rückmeldungen über zukünftige Aktivitäten spiegeln ein heterogenes Bild wider. Einige planen keine weiteren Maßnahmen, wohingegen andere das bestehende Angebot weiter fortführen oder ausbauen möchten. Es zeichnen sich differenziertere Zukunftsvorhaben ab wie bspw. der Anstoß von bedarfsgerechten Maßnahmen im Setting Schule sowie ein niedrigschwelliger Ausbau mit Fokus auf vulnerable Zielgruppen (Migrantinnen und Migranten , Allei nerzieheride, etc.). 7 Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 28 Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Laut eigener Angaben würde für drei Maßnahmen ein Antrag auf Aufnahme in die Landesinitiative gestellt, wovon zwei seither in der Landesinitiative vertreten sind. C) Kooperation/NetzwerkNersorgungsaspekte: ~ Förderung der Therapie für von psychischer Erkrankung bedrohter Kinder und Organisation von Sprechstunden in Psychiatrischen Kliniken wie z. B. Familiengespräche in Duisburg. ~ Verabsch iedung von Kooperationsvereinbarungen über die Arbeit mit Kindern psychisch und/oder suchtkranker Eltern wie z. B. in Gütersloh , Rhein-Erft Kreis und Krefeld sowie in diversen Städten und Kreisen. ~ Unterstützung der Online-Befragung bei Psycholog ischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in NRW zum Thema „Kinder psychisch kranker Eltern" der Universität Bochum durch die PTK NRW. ~ Organisation diverser Netwerke und PSAGen u. a. mit den Schwerpunkten „Essstörungen", ,, Hilfen für Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern", ,, Frühe Hilfen" und ,,AD(H)S" in verschiedenen Städten und Kreisen. ~ Einbindung der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie im Psychiatrie-Beirat als ständige Arbeitsgruppe· der kommunalen Gesundheitskonferenz für den Bereich Psychiatrie und Sucht in Solingen. ~ Fokussierung des Bereichs „Psychische Gesundheit von Einschulungskindern" und Kooperationen mit relevanten Akteurinnen und Akteuren (Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern, etc. ) sowie Institutionen (Kinderschutzbund, Suchthilfe, etc.) in Aachen. ~ Durchführung diverser Aktivitäten wie z. B. stadteilorientierte Vernetzung , Mitwirkung im PSAG-Netzwerk, Kooperationsvereinbarungen mit dem KJP8 und einer psychiatrischen Fachklinik durch den Caritasverband Duisburg . ~ Umsetzung verschiedener Maßnahmen, u. a. die Kooperation mit dem Caritasverband und dem Jugendamt, das Treffen von engen Absprachen im gesamten Prozess sowie Aufgabenteilung in Diagnostik und Therapie durch die Kinderschutzambulanz am Evangelischen Krankenhaus in Düsseldorf und partiell in umliegenden Kommunen. ~ Abschluss des Integrierten Versorgungsvertrags „AD(H)S" im Jahr 2012 durch die Barmer GEK in Viersen, Heinsberg und Möncheng ladbach. Geplante Maßnahmen: Die Rückmeldungen zeigen, dass auch in Zukunft diverse Aktivitäten in diesem Themenbereich stattfinden sollen. Unter anderem sind die Fortführung und der Ausbau vieler Maßnahmen geplant und vereinzelt sollen professionenübergreifende Kooperationen stattfinden . Weiterhin wurden spezifische Planungen geäußert, wie die Überarbeitung einer Kooperationsvereinbarung oder die Neuauflage eines Flyers für 2012/2013 aber auch Multiplikatorenveranstaltungen und Schulungen sind geplant. Darüber hinaus sind die Veröffentlichung von Hilfsangeboten einzelner Einrichtungen im Internet sowie die Etablierung niedrigschwelliger Angebote vorgesehen. 8 Kinder- und Jugendpsychiatrie Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 29 Landesinitiative „Gesundes Land Nordrhein-Westfalen": Laut eigener Angaben wurde für eine Maßnahme ein Aufnahmeantrag gestellt, die im Jahr 2011 in die Landesinitiative aufgenommen wurde. 5.3 Genderaspekte, Reichweite, Evaluation, hemmende und förderliche Faktoren Die Frage nach der geschlechtersensiblen Ausrichtung der Maßnahmen im Handlungsfeld „Kooperation und Vernetzung" kann nur bedingt beantwortet werden, weil die Mehrheit hierzu keine Angaben tätigte. Diejenigen, die zu diesem Punkt Stellung nahmen, machten jedoch deutlich, dass ihre Maßnahmen sich an beide Geschlechter richten. Der Anteil derer, die keine geschlechtersensible Ausrichtung vorweisen ist marginal. In wiefern diese Tendenz zur Geschlechtersensibilität ein realistisches Bild liefert, bleibt an dieser Stelle offen. Sofern zurückgemeldet wurde, geben die Daten keinen Aufschluss darüber, ob die Maßnahmen generell für beide Geschlechter zugänglich sind oder ob es sich tatsächlich um Angebote handelt, die geschlechtersensibel konzipiert wurden. Die Datenlage zeigt auf, dass der Erfolg und die Reichweite der eingeleiteten Maßnahmen sehr stark variieren. Durch einzelne Angebote wurden 20 bis 120 Einzelpersonen und 51 bis 5.500 Kinder erreicht. Es fanden Hausbesuche in einem Umfang von 314 bis 341 statt und bis zu 552 Beratungen sind erfolgt. In groß angelegten Maßnahmen wurden 6.000 Personen kontaktiert. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Handlungsfeld auf Netzwerken, weshalb vereinzelt die Anzahl von Netzwerkmitg liedern aufgeführt wurde, die zwischen 15 und 40 variiert. Generell verweisen die Rückmeldungen auf gute Erfolge der Maßnahmen und führten Aspekte wie gute Kooperationen, gefestigte Vernetzungsstrukturen, die Stabilisierung der Familien sowie die Vermeidung von lnobhutnahme auf. In diesem Handlungsfeld wurden und werden überwiegend Dokumentationen durchgeführt. Ein etwas geringer Anteil hat bereits Evaluationen durchgeführt oder plant diese für die Zukunft. Auffällig ist bei dieser Frage, dass häufig (von ca. einem Drittel) keine Angaben gemacht wurden. Im Hinblick auf hemmende und förderliche Faktoren wurden von vielen keine Angaben gemacht und ungefähr die Hälfte enthielt sich bei dieser Frage. Folglich kann hier keine sichere Aussage getroffen werden. Zu erkennen ist jedoch, dass die drei häufigsten hemmenden Faktoren in einem Mangel an personellen sowie finanziellen Ressourcen und in knappen zeitlichen Bedingungen (Laufzeit, Zeitmangel der Beteiligten) gesehen werden. Bei den fördernden Faktoren gelten eine gute Kooperation und Motivation, Vernetzungsstrukturen und - bereitschaft sowie ein interdisziplinärer Ansatz als die drei häufigsten Antworten. Der abschließende Blick auf das Handlungsfeld „Kooperation und Vernetzung" verdeutlicht, dass hier drei zentrale Themenfelder bedient werden und vergleichsweise weniger Maßnahmen als in den übrigen Handlungsfeldern stattfinden. Obwohl diese anteilig weniger sind, haben sie eine zentrale Bedeutung für die Umsetzung der Entschließung der LGK. Einige kommunale Gesundheitskonferenzen haben das Entschließungsthema verstärkt aufgegriffen und Vernetzungsaktivitäten gestartet. Ebenfalls finden die in der Entschließung empfohlenen Clearingstellen ihre Umsetzung, indem z. B. eine projektbezogene Clearingstelle eine Entfristung erfuhr. Die Angaben über zukünftige Aktivitäten zeigen auf, dass in diesem Handlungsfeld breit aufgestellte, niedrigschwellige und interdisziplinäre Maßnahmen zu erwarten sind. Darüber hinaus fällt auf, dass aufgrund fehlender Angaben zu einigen Fragen des Monitorings keine eindeutigen Aussagen getroffen werden konnten (siehe Genderaspekte sowie hemmende und fördernde Faktoren). Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 30 6. Beitrag der Landesinitiative „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern u_nd Jugendlichen in NRW" 6. 1 Auftrag und Schwerpunkte Zur Umsetzung des vorrangigen Handlungsbedarfs zur Vermeidung sowie zum frühzeitigen Erkennen und zur zielgerichteten Intervention von psychischen Fehlentwicklungen und Störungen bei Kindern und Jugendlichen ist eine Landesinitiative (LI) unter dem Dach des .Landespräventionskonzepts NRW eingerichtet worden. In dieser Initiative sind neben den berührten Ressorts der Landesregierung (insbesondere Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und Ministerium für Schule und Weiterbildung) alle in diesem Bereich Verantwortung tragenden Akteure (z. B. Kommunen, Landschaftsverbände, Freie Wohlfahrtspflege , Gesetzliche Krankenversicherung, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Psychotherapeutenkammer NRW, Krankenhausgesellschaft NW, Unfallkasse NRW) vertreten. Zur Vermeidung von Doppelarbeit und Intensivierung der Kooperation sollen auch bereits bestehende Initiativen und Maßnahmen aus den verschiedenen betroffenen Politikfeldern einbezogen werden. Ziel der LI ist die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der in der LGK-Entschließung im Einzelnen aufgeführten Ursachen für die Zunahme behandlungsbedürftiger psychischer Störungsbilder in dieser Altersgruppe. Von den in der Entschließung der LGK genannten drei Handlungsfeldern „Prävention" , „Versorgung" sowie „Kooperation und Vernetzung" wendet sich die LI zunächst vorrangig dem Feld der Prävention von psychischen Erkrankungen bei Jungen und Mädchen bzw. weiblichen und männlichen Jugendlichen zu, ohne den Bereich der Hilfen aus dem Blick zu verlieren. Maßnahmen zur zielgruppenspezifischen Prävention sollen intensiviert, bereits vorhandene Angebote weiterentwickelt und ggf. ausgebaut, der Zugang zu entsprechenden Hilfen erleichtert sowie auf eine noch effektivere hilfesystemübergreifende Vernetzung und Abstimmung der unterschiedl ichen Maßnahmen hingewirkt werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Prävention und Hi lfe ist der barrierefreie und frühzeitige Zugang zu geeigneten Angeboten , die von allen gesellschaftlichen Gruppen in der Bevölkerung - unabhängig von sozialer oder kultureller Herkunft sowie Geschlecht und Alter - gleichermaßen kontinuierlich genutzt werden können. Die Hilfesysteme handeln aber noch zu oft nebeneinander, anstatt sich zu ergänzen und ihre Aktivitäten aufeinander abzustimmen. Unabgestimmte oder lückenhafte Angebote treffen so auf Nutzer, die diese Angebote nicht, zu spät oder nicht umfassend in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund setzt die LI zunächst ihren Schwerpunkt in der nachhaltigen Verbesserung des lneinandergreifens von kommunalen Präventions- und Hilfestrukturen sowohl zu einem bestimmten Bedarfszeitpunkt als auch im Zeitverlauf. Im Hinblick auf das komplexe Interventionsfeld der Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist die LI langfdstig und nachhaltig angelegt. Die LI wi rd Prozesse und Ergebnisse dokumentieren und überprüfen. 6.2 Bisherige Ergebnisse (Stand August 2012) Die LI hat ihre Arbeit unter engagierter Beteiligung der oben genannten Institutionen mit der konstitu ierenden Sitzung am 30.05.2011 aufgenommen. Als Plattform für die gemeinsame Arbeit wurde zunächst ein Eckpunktepapier erarbeitet, das Hand lungsnotwendigkeiten und -schwerpunkte beschreibt, den Auftrag der LI konkretisiert und Verfahrensschritte aufzeigt. Hierin beschrieben sind u. a. die handlungsleitenden Maximen der LI : die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, die Berücksichtigung von geschlechtsspezifi- Ergebnisse des Monitorings zur Entschl ießung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 31 sehen Bedürfnissen sowie des sozioökonomischen Status der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihrer Angehörigen. Der Handlungsschwerpunkt „Bildung von Präventions- und Hilfeketten" soll durch die Unterstützung und Begleitung von kommunalen Modellprojekten gefördert werden. Hierzu hat die Lenkungsgruppe einen Kriterienkatalog erarbeitet, der das Verfahren und die Voraussetzungen für eine Förderung beschreibt. Nach Freigabe der Haushaltsmittel aus dem MGEPA für die Maßnahmenförderung bildet dieser die Grundlage für die Anwerbung von Projekten, deren Prüfung und Bewilligung sowie die Verlaufs- und Erfolgskontrolle. Für das Förderverfahren, aber auch zur Verbreitung der Projektideen und -ergebnisse der LI ist die Projekt-Datenbank zur Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen, die bisher primär die Maßnahmen aus der Landesin itiative „Gesundes Land" dokumentiert und aufbereitet hat, um ein Modul zur Aufnahme und gezielter Zuordnung von Maßnahmen im Kontext des Präventionskonzepts NRW erweitert worden (http://www.praeventionskonzept . nrw. de/datenbank/praeventionskonzept_nrw/index. html). Unabhängig von einer Projektförderung und unabhängig vom Schwerpunktthema „Bildung von Hilfe- und Präventionsund Hilfeketten" können in diese Datenbank auch alle weiteren Maßnahmen aufgenommen werden, die die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben und die den von der LI definierten Qualitätskriterien genügen. Die Datenbank ist som it das Instrument für ein weiteres Ziel der LI , nämlich der Sammlung und Verbreitung bewährter Ansätze unter einem Dach. Die hier aufgenommen Maßnahmen können sich zudem als geprüfte Beiträge zur LI ausweisen. Die LI wird durch eine schrittweise zu entwickelnde Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und begleitet. Erstes Ziel ist es hier, Auftrag und Selbstverständnis der LI und ihrer Lenkungsgruppe sowie Philosophie und Kernbotschaft (standardisierte und insti tutionell verankerte Kooperation und Verfügbarkeit von Angeboten durch Präventions- und Hilfeketten) an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zu transportieren. Außerdem sollen weitere Projekte und Partner für die LI eingeworben werden. Die hierzu konzipierte Öffentlichkeitsstrategie arbeitet mit dem Slogan ,,Starke Seelen - Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erhalten und verbessern " und einer Bildsprache, die die Botschaft entsprechend visualisiert. Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erhalte n und verbessern. Abbildung 6: Plakatentwurf zur Landesinitiative NRW; Quelle: LZG.NRW, 201 2c Die spätere Ansprache von weiteren einzubindenden Gruppen - auch aus der Bevölkerung - wird bereits in der Grundkonzeption durch Verwendung geeigneter Wort- und Bildelemente berücksichtigt. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 32 Der Dialog mit der Fachöffentlichkeit hat u. a. über die Einrichtung einer Unterseite zur LI im Rahmen des Webauftritts des Präventionskonzepts NRW (http://www.praeventionskonzept .nrw.de/psyche/index.html) bereits begonnen. ~ Ein weiterer wichtiger Schritt, um das Thema in die Fachöffentlichkeit zu bringen war die Durchführung der Auftakt- und Impulsveranstaltung am 25.10.2012, die die LI, ihre Mitwirkenden, die Handlungsschwerpunkte „Präventions- und Hilfeketten", ~ Impulse für die Umsetzung auf kommunaler Ebene und Beispiele guter Praxis und die ~ Kriterien der Ausschreibung/Förderung von Projekten/Maßnahmen vorgestellt hat. Die Auftaktveranstaltung war zugleich der Startschuss für die Öffentlichkeitsarbeit zur LI. Zielgruppen waren die Mitgliedsorganisationen der LGK, untere Gesundheitsbehörden , kommunale Gesundheitskonferenzen, Mitglieder der LI „Gesundes Land" , Verantwortungsträger der Kommunen und Verbände, mit der "Psychischen Gesundheit" befasste Einrichtungen und Institutionen. Mit Beginn des Förderverfahrens und der Intensivierung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird die LI „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in NRW" im interaktiven Verbund der beteiligten Akteurinnen und Akteure landesweit und vernetzt präsent sein und dabei insbesondere für die Etablierung von kommunalen Vernetzungsstrukturen sorgen und die Erreichbarkeit von Angeboten für alle Kinder und Jugendlichen und ihre Angehörigen verbessern . 7. Diskussion und Ausblick Am Monitoring haben insgesamt 52 Institutionen und Organisationen, darunter 21 Städte und Kreise teilgenommen. Deren Angaben zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen zah lreiche Aktivitäten zur Umsetzung der LGK-Entschließung durchgeführt werden. Darüber hinaus wird dargestellt, dass in allen der drei fokussierten Handlungsfelder vielfältige Maßnahmen etabliert wurden und/oder bereits bestehende Aktivitäten den Schwerpunkt „psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen" gezielt weiterentwickeln oder verstärkt verfolgen. Die Analyse der Daten verdeutlicht, dass die meisten Maßnahmen im Handlungsfeld „Prävention" stattfinden. Bei Betrachtung der einzelnen Handlungsfelder fällt auf, dass der Schwerpunkt der Aktivitäten stark variiert. Die Auswertungen der Maßnahmenschwerpunkte deuten zudem an, dass die Aktivitäten , die im Kontext der 19. LGK-Entschließung initiiert wurden, nicht auf temporär begrenzte Aktivitäten abzielen. Vielmehr wird deutlich, dass langfristige Programme etabliert sowie dauerhafte Arbeitsgruppen oder Versorgungsstrukturen aufgebaut wurden, die eine langfristige Umsetzung der Entschließung weiter begünstigen werden und in diesem Sinne Nachhaltigkeit vermutet werden kann. Die Angaben zur Geschlechterspezifität zeigen auf, dass in allen Handlungsfeldern mehrheitlich eine geschlechtersensible Ausrichtung praktiziert wird. Zu betonen ist an dieser Stelle, dass überwiegend beide Geschlechter Berücksichtigung finden und in sehr seltenen Fällen spezifische Maßnahmen ausschließlich für Mädchen und Frauen oder für Jungen und Männer stattfinden. Diese Aspekte sollten in Zukunft weiter betrachtet werden, weil es bei ein igen Maßnahmen sinnvoll sein kann, ausschließlich auf ein Geschlecht zu fokussieren. Darüber hinaus sollte verstärkt auf das Thema der Geschlechtersensibilität eingegangen werden und ein eindeutiges Verständnis unter den Akteurinnen und Akteuren in Nordrhein-Westfalen hergestellt werden. Die Analyse der Angaben zu hemmenden und fördernden Faktoren deuten an , dass eine starke Abhängigkeit von finanziellen und personellen Ressourcen besteht. Von ihnen hängt ab, ob Maßnahmen zur Umsetzung der LGK-Entschließung weiter fortgeführt werden oder zukünftig neue Aktivitäten initiiert werden. Darüber hinaus sind Motivation, Kooperations- und Vernetzungsbereitschaft beteiligter Akteurinnen und Akteure wesentliche Faktoren, die eine Umsetzung der Entschließung fördern . Ergebnisse des Monitorings zur Entschl ießung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 33 Die Daten liefern insgesamt betrachtet wenige Erkenntnisse über den Grad an Kultursensibilität innerhalb der Maßnahmen. Vereinzelt wird eine kultursensible Ausrichtung deutlich, indem bspw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher in die jeweilige Maßnahme eingebunden sind oder zukünftige Aktivitäten Migrantinnen und Migranten als Zielgruppe gezielt berücksichtigen werden. Zu vermuten ist ebenfalls, dass bei niedrigschwelligen Angeboten der kulturelle Hintergrund Berücksichtigung findet. Folglich können eindeutige Aussagen zur Ausrichtung auf einen möglichen Migrationshintergrund an dieser Stel le nicht getroffen werden. Partiell könnte dies darin begründet liegen, dass das Erhebungsinstrument nicht explizit nach einer migrationsspezifischen Ausrichtung fragt. Daher kann in Erwägung gezogen werden, diesen Punkt in einem nächsten Monitoring als Befragungsgegenstand aufzunehmen. Einen zentralen Stellenwert nimmt in der 19. LGK-Entschließung die Vereinbarung über die Gründung einer neuen Landesinitiative „Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen" und deren Einbettung in das Präventionskonzept Nordrhein- Westfalen ein. Im Rahmen dieser neuen LI sind bereits verschiedene Aktivitäten gestartet worden. Neben der Erstellung eines Handlungskonzepts wurden diverse Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit ergriffen sowie eine Auftaktveranstaltung am 25.10.12 durchgeführt. Zusammenfassend dargestellt kann die Aussage getroffen werden, dass zahlreiche Empfehlungen der Entschließung der Landesgesundheitskonferenz erfolgreich umgesetzt wurden und weiterhin werden. Viele der angestrebten Ziele werden bearbeitet. Es konnten bspw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten neu zugelassen sowie neue stationäre Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie etabliert werden. Weiterhin wurden diverse Projekte initiiert und niedrigschwellige Beratungsangebote in verschiedenen Institutionen und für verschiedene Zielgruppen geschaffen. Darüber hinaus findet dieses Thema eine verstärkte Bearbeitung in den kommunalen Gesundheitskonferenzen. Darüber hinaus ist auf allen Ebenen eine hohe Vernetzungs- sowie Kooperationsbereitschaft erkennbar. Der aktuelle Stand der Umsetzung zeigt, dass das Land auf einem guten Weg ist, die Ziele der Entsch ließung zu erreichen. Bei der vorliegenden Auswertung handelt es sich lediglich um eine Momentaufnahme, die erste Ergebnisse liefert und Entwicklungstendenzen aufzeigt. Daher erscheint es sinnvoll, die eingeleiteten bzw. die bereits umgesetzten Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen weiter zu beobachten, um eine Aussage über den Erfolg der 19. LGK-Entschließung treffen zu können. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 34 Literatur Barkmann C. & Schulte-Markwort, M. (2012): Prevalence of emotional and behavioral disorders in German children and adolescents: a meta-analysis. Journal of Epidemiol & Community Health, 66, 194-2003. HBSC-Team Deutschland (2012) : Studie Health Behaviour in School-aged Ch ildren - Faktenblatt ,, Subjektive Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Vergleich der Bundesländer Hamburg, Hessen, NRW und Thüringen". Bielefeld: WHO Collaborating Centre for Child and Adolescent Health Promotion. Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG. NRW) (2012a) . Befunde der Schuleingangsuntersuchungen. Eigene Auswertungen. Bochum: LZG.NRW. Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) (2012b). Analyse der Indikatoren zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Eigene Auswertungen. Bochum: LZG.NRW. Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) (2012c). Plakatentwurf zur Landesinitiative „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen". Bochum: LZG.NRW. Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) (2010) . 19. Landesgesundheitskonferenz NRW. ,, Erhalt und Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen". Entschließung vom 09. Dezember 2010. Verfügbar unter: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/ 2010-12-09_LGK_2010.pdf [01 .08.2012] Schlack, H.G., Thyen, U. & Kries, R. (Hrsg.). (2009) . Sozialpädiatrie: Gesundheitswissenschaft und pädiatrischer Alltag. Heidelberg: Springer. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 3 5 Anhang Anhang 1: Auflistung der meldenden Institutionen/Organisationen An diesem Monitoring haben sich zahlreiche Institutionen beteiligt. Nachfolgend sind diese in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet: • AOK NORDWEST • AOK Rheinland/Hamburg • Apothekerkammer Nordrhein • Apothekerkammer Westfalen-Lippe • Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband OWL e.V. • Ärztekammer Nordrhein • Ärztekammer Westfalen-Lippe • BARMER GEK • BKK-Landesverband NORDWEST • Caritasverband Bistum Aachen e.V. • Caritasverband Duisburg e.V. • Caritasverband Bistum Essen e.V. • Caritasverband Diözese Münster e.V. • DAK-Gesundheit • Diözesan-Caritasverband Bistum Köln e.V. • IKK classic • Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Nordrhein-Westfalen • Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein • Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe • Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe • KKH-Allianz • Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. • Kreis Euskirchen • Kreis Gütersloh • Kreis Mettmann • Kreis Minden-Lübbecke • Kreis Paderborn • Kreis Recklinghausen • Kreis Siegen-Wittgenstein • Kreis Warendorf • Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen • Landschaftsverband Rheinland • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen • Paritätischer Landesverband NRW (Rückmeldung durch den Wittener Kreis) • Rheinisch-Bergischer Kreis • Rhein-Erft-Kreis • Sozialpsychiatrisches Zentrum Eitorf/Siebengebirge • Stadt Duisburg • Stadt Dortmund • Stadt Essen • Stadt Gelsenkirchen • Stadt Hagen • Stadt Köln • Stadt Krefeld (Alexianer GmbH Krefeld , Krankenhaus Maria-Hilf) • Stadt Mülheim a. d. Ruhr • Stadt Solingen • Städteregion Aachen Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 36 • Techniker Krankenkasse • Unfallkasse Nordrhein-Westfalen • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. • Zahnärztekammer Nordrhein • Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Diese Institutionen und Organisationen stehen exemplarisch für die Vielzahl an Akteurinnen und Akteure, die sich aktiv für die LGK-Entschließung engagieren. Die angegebenen Maßnahmen wurden in diesem Monitoring aufgeführt. Um das Engagement in seiner Gänze betrachten zu können, können die Darstellungen auf den entsprechenden Internetseiten der Institutionen sowie weiterer Städte und Kreise Nordrhein-Westfalens hinzugezogen werden. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 3 7 Anhang 2: Beschreibung der Kategorien Für mehr Transparenz in der Bildung und Zuordnung von Kategorien werden diese nachfolgend beschrieben und deren Einschlusskriterien exemplarisch erläutert. Es ist zu beachten, dass in einigen Fällen thematische Überschneidungen vorliegen, weshalb im Monitoring einige der unten aufgeführten Kategorien je nach inhaltlichem Schwerpunkt zusammengeführt wurden. Zudem wurden Maßnahmen, die von ihren Inhalten her einer bestimmten Kategorie z. B. Veranstaltung/Fachinformation angehören, jedoch im Rahmen eines Projekts/Programms stattfinden, immer den Projekten/Programmen zugeordnet. · Veranstaltung/Fachinformation: Alle Aktivitäten , die im Rahmen von Fachveranstaltungen/Fachtagungen durchgeführt werden sowie die Erstellung und Weitergabe von Informationen und Materialen in print- sowie elektronischer Form, die sich auf die Handlungsfelder der 19. LGK-Entschließung beziehen. Als Beispiele können u. a. die themenspezifische Aufbereitung im Internet zu „kindlichen Zwangsstörungen" oder die Durchführung der Fachtagung „Psychisch belastete Eltern - Risiken und Hilfen für Kinder" benannt werden. Projekte/Programme: Die Organisation, Durchführung und Unterstützung von Projekten oder spezifischen Maßnahmen, die im Rahmen von Projekten stattfinden. Darüber hinaus werden in dieser Kategorie Maßnahmen aufgeführt, die als Projekt starteten und in kontinuierliche Angebote oder feste Programme übergegangen sind. Beratung/Angebot: Beratungen und Angebotsarten, die häufig niederschwellig ausgerichtet sind und/oder eine Zugeh-Struktur aufweisen. Beispiele hierfür sind: Kindergartensprechstunden, aufsuchende Elternberatung sowie Angebote einer Erziehungsberatung für Kinder und Jugendliche aus psychisch- und/oder suchtbelasteten Familien. Qualifizierung: Diverse Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Trainings für verschiedene Zielgruppen , wie bspw. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Eltern. Beispielhaft können an dieser Stelle Fortbildungen zu den Themen „Kinder alkoholkranker Eltern", ,,Angststörungen im Kindes- und Jugendalter'' sowie „Psychisch kranke Eltern - wer hilft den Kindern" oder die Einrichtung eines Fachsem inars „Aufwachsen mit psychiatrischen Krankheiten" genannt werden. Kooperation/Netzwerk: Maßnahmen, die zur Bildung von Netzwerken, interdisziplinären Kooperationen, der Bi ldung und Durchführung von Arbeitsgruppen und -kreisen rund um das Entschließungsthema führen . Versorgungsaspekte: Alle Maßnahmen, die Versorgungsaspekte beinhalten wie bspw. die Einrichtung von Therapiegruppen, ärztliche Sprechstunden, die Auswertung von Routinedaten der ambulanten Versorgung, Kinderschutzambulanz sowie diverse Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V. Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 3 8 Anhang 3: Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW - Verdacht auf Verhaltensauffälligkeit 1992-2010 S. 4 Abbildung 2: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW - Screeningprävalenz Verhaltensauffälligkeit 1992-2010 S. 4 Abbildung 3: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW - Verdacht auf Verhaltensauffälligkeit 2010 S. 5 Abbildung 4: Schulärztliche Untersuchungen zur Einschulung in NRW - Ve.rdacht auf Verhaltensauffälligkeit 1992-2010 S. 6 Abbi ldung 5: Krankenhausfälle wegen Alkohol (F10) bei unter 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2000 - 2010 S. 10 Abbildung 6: Plakatentwurf zur Landesin itiative NRW S. 32 Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 3 9 Anhang 4: Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Die häufigsten ambulanten Behandlungsdiagnosen der Gruppe „Psychische und Verhaltensstörungen" bei unter 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2010 S. 7 Tabelle 2: Die beiden häufigsten ambulanten Behandlungsdiagnosen der Gruppe „Psychische und Verhaltensstörungen" bei unter 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2010 S. 8 Tabelle 3: Die häufigsten stationären Behandlungsdiagnosen der Gruppe „Psychische und Verhaltensstörungen" bei unter 15-Jährigen in Nordrhein-Westfalen, 2010 S. 9 Ergebnisse des Monitorings zur Entschließung der 19. Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen 40 Leere Seite Leere Seite