LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2138 12.03.2018 Datum des Originals: 09.03.2018/Ausgegeben: 15.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 769 vom 1. Februar 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/1895 Hat die Realisierung der Ortsumgehung B477n in Rommerskirchen keine Priorität für die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Rommerskirchen ist seit vielen Jahren der Bau der Ortsumgehung B477n geplant. Das Projekt wurde im Sommer 2016 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und dort mit „vordringlichem Bedarf“ eingestuft. Die Bundesregierung hatte der Gemeinde Rommerskirchen daraufhin signalisiert, dass das Projekt „zügig umgesetzt“ werde. Seitdem hat es keine weiteren erkennbaren Schritte hin zu einer Realisierung des Projekts gegeben. Auch findet sich die Ortsumgehung B477n Rommerskirchen nicht im Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenplans und dem daraus abgeleiteten Arbeitsprogramm wieder, die Anfang des Jahres 2018 vom NRW-Verkehrsministerium vorgestellt wurden. Vor Ort wird nun eine weitere Verzögerung bei der Realisierung des Projekts befürchtet, auch wenn das NRW-Verkehrsministerium erklärt hat, dass die Planungen „weitergeführt [werden], sobald Planungskapazitäten zur Verfügung stehen“. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 769 mit Schreiben vom 9. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die rot-grüne Vorgängerregierung hat im Jahr 2011 entschieden, die B 477n nicht vorrangig weiter zu planen, obwohl die Maßnahme bereits im damaligen Fernstraßenbedarfsplan vom Bund als Maßnahme im Vordringlichen Bedarf (VB) ausgewiesen war. Die Planungsaktivitäten wurden daher bereits 2012 eingestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2138 2 2015 hat die rot-grüne Vorgängerregierung formal entschieden, die B477n wieder vorrangig zu planen und mit dem 2016 verabschiedeten Fernstraßenbedarfsplan hat der Bund die Einstufung der Maßnahme im Vordringlichen Bedarf noch einmal bestätigt. Dennoch hat die damalige rot-grüne Landesregierung die konkrete Vorentwurfsplanung nicht aufgenommen. Der aktuelle Fernstraßenbedarfsplan umfasst für Nordrhein-Westfalen allein im Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung und im Vordringlichen Bedarf Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 14 Mrd. Euro, die bis 2030 zumindest begonnen werden sollen. Leider hat es die rot-grüne Vorgängerregierung versäumt, in den letzten Jahren ausreichend Planungskapazitäten für die Bearbeitung dieser Maßnahmen zu schaffen. Die Landesregierung reagiert auf dieses Versäumnis mit dem Ausbau der Planungskapazitäten (mit dem Haushalt 2018 wurden beispielsweise 50 neue Stellen für Planer beim Landesbetrieb Straßenbau geschaffen und die Mittel für externe Planungsleistungen deutlich aufgestockt ) sowie mit dem im Dezember 2017 verabschiedeten Masterplan für den Fernstraßenbedarfsplan . Vorrangiger Planungsauftrag des Bundes ist die Beseitigung von Engpässen im Bundesfernstraßennetz. Entsprechend dem Planungsauftrag des Bundes konzentriert die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung ihre Ressourcen mit dem Masterplan daher zunächst überwiegend auf die Projekte im Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E). Abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten nimmt die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung darüber hinaus auch die weiteren Projekte im Vordringlichen Bedarf mit dem Masterplan in den Blick. Eine Konkretisierung der einzelnen Projekte wird abhängig von den zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten in den jeweiligen Regionen über die jährlich aktualisierten Arbeitsprogramme vorgenommen. Ein wichtiges Kriterium für die Einstufung einer Maßnahme im Arbeitsprogramm ist dabei der aktuelle Planungsstand. Projekte, deren Planung bereits weit fortgeschritten ist, haben grundsätzlich Vorrang vor solchen Projekten, die erst am Beginn des Planungsprozesses stehen. 1. Wieso ist die Ortsumgehung B477n Rommerskirchen nicht im Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenplans und dem daraus abgeleiteten Arbeitsprogramm aufgeführt ? Auf Grund der Tatsache, dass die Planung durch Beschluss der rot-grünen Vorgängerregierung seit 2012 ruht, sind vor einer Wiederaufnahme der Planung die umweltfachlichen Erhebungen und Untersuchungen grundlegend zu aktualisieren und gegebenenfalls zu überarbeiten . Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstandes und der vielen anstehenden Vorhaben des VB-E konnte die Ortsumgehung Rommerskirchen daher noch nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden. 2. Wann ist mit einer Realisierung der Ortsumgehung B477n Rommerskirchen zu rechnen ? Hierüber wird abhängig von den freien Planungskapazitäten der Straßenbauverwaltung und der Ingenieurbüros bei der jährlichen Fortschreibung des Arbeitsprogramms zum Masterplan entschieden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2138 3 3. Was unternimmt die Landesregierung, um eine zeitnahe Realisierung der Ortsumgehung B477n Rommerskirchen zu gewährleisten? Die Landesregierung steigert kontinuierlich die Kapazitäten der Straßenbauverwaltung durch Ausweisung neuer Stellen und die Erhöhung der Mittel zur Beauftragung externer Ingenieure (vgl. Vorbemerkung). 4. Nach welchen Kriterien erfolgte die Bedarfseinstufung im Masterplan und dem daraus resultierenden Arbeitsprogramm? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie bewertet die Landesregierung die B477 vor dem Hintergrund, dass sie als zentrale Achse herausragende Bedeutung für die Erschließung des im Strukturwandel befindlichen „Rheinischen Reviers“ hat? Für die weitere strukturelle Entwicklung des Rheinischen Reviers ist eine insgesamt ausreichend leistungsfähige Verkehrserschließung wesentlich. Dazu gehört auch die B 477. Ansonsten siehe Antwort auf Frage 1.