LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2140 12.03.2018 Datum des Originals: 09.03.2018/Ausgegeben: 15.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 773 vom 30. Januar 2018 des Abgeordneten Helmut Seifen AfD Drucksache 17/1899 Besetzung der Schulleiterstellen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Viele Schulen in NRW müssen aktuell ohne Schulleiter auskommen. Die Schulleiterstellen an öffentlichen Schulen werden von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) ausgeschrieben. Die Ausschreibung bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 773 mit Schreiben vom 9. März 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 499) wurde das Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern neu gestaltet (§ 61 Schulgesetz ). Durch die Neuregelung wurde insbesondere die Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Auswahlentscheidung klarer gefasst. Von bislang (Stand 31.12.2017) 513 nach neuem Recht durchgeführten Besetzungsverfahren wurden 500 (= ca. 97,5 %) unstreitig in Übereinstimmung mit den Wünschen der Schulkonferenz und Schulträger besetzt. Das neue Verfahren ist eindeutig weniger streitanfällig und trägt damit zu einer rechtssicheren Nachbesetzung der Schulleitungsstellen bei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2140 2 1. An welchen Schulen werden im Regierungsbezirk Düsseldorf 2018 Schulleiterstellen besetzt? Die Schulen, an denen die Leitungsstelle derzeit (Stand 19.02.2018) nicht besetzt ist, ergeben sich aus der Anlage 1. Nicht in allen Fällen erfolgt auch eine Nachbesetzung (z.B. wegen bevorstehender Schließung). Die Schulen, an denen die Leitungsstelle darüber hinaus im weiteren Verlauf des Jahres frei wird, konnten in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 2. In welcher Weise überwacht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) in NRW die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Auswahlverfahren und stellt die Bestenauslese nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gemäß Grundgesetz sicher? Zuständig für die Durchführung der Stellenbesetzungsverfahren sind die Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörden. Die Bezirksregierungen treffen ihre Auswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese (Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, § 9 Beamtenstatusgesetz) und würdigen dabei die Stellungnahmen von Schulkonferenz und Schulträger (§ 61 Absatz 3 Schulgesetz). Das Ministerium nimmt als oberste Schulaufsichtsbehörde die Schulaufsicht über das gesamte Schulwesen wahr (§ 88 Absatz 1 Schulgesetz). 3. Gibt es Beschwerden, dass im Stellenbesetzungsverfahren von Schulleiterstellen von vornherein Hausbewerber bevorzugt werden? 4. Gibt es Beschwerden, dass die Bestenauslese im Stellenbesetzungsverfahren für Schulleiterstellen unterlaufen wird? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Beschwerden über Stellenbesetzungsverfahren für Schulleitungsstellen beschränken sich auf wenige Einzelfälle. Die Neugestaltung des Besetzungsverfahrens ermöglicht in den meisten Fällen eine rechtssichere und konfliktfreie Stellenbesetzung. Das gesamte Auswahl- und Besetzungsverfahren folgt uneingeschränkt dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Prinzip der Bestenauslese. In Einzelfällen können sich hierdurch vom Vorschlag der Schulkonferenz oder des Schulträgers abweichende Auswahlentscheidungen ergeben. 5. Gibt es Beschwerden, dass Ausschreibungsvorschläge für Schulleiterstellen durch Herbeiführung eines Eilbeschlusses der Schulkonferenz genehmigt werden sollen? Ein Fall dieser Art ist bekannt geworden. Der Beschwerde wurde durch die zuständige Bezirksregierung unverzüglich abgeholfen. Anlage Stand: 19.02.2018 i 1 l 1 1 1 1 1 1 1 1 I l l l l l l l l l l l l » Schulform Stadt/Kreis i8chule ' ' Anmerkung ' Förderschule Duisburg 'Christian-Zeller Kleve Ästrid-Lindgren-Förderschulle Mönföengladbach Mönchengladbach-Ejüd Viersen Förder':Öffitrum Ost ' Duisburg W@IdscFiijle -' Düsseldorf Elsa-Brandström-Sct'iule DorrnagÖn Regenbogen Duisburg Am Borgschenhof Duisburg Am Park . Duisburg Barbarasföi.i!e ' Duisburg Beeckerweffhi - Duisburg Donkschule Duisburg Hufülefövasser ' Duisburg Klosterstraße Duisburg Rrefelder Strar!'e ' Düsseldorf Am Köhnen Düsseldof t-le3nrich-Heine Düsseldorf Sfj'dallee " Goch Niers-Kföfü.l Haan Unteföaan' '- Hilden Wiihelm-Hüls ' Issum BrÜffer-Grimm '--- Korschenbroich Liedberg - Kranenburg Christophorus- Krefeld An Haus Rath Mettmann ' -' Otfried-PreuQ!ö'r:Schule Mülheim a.d.R. Brüder-Grimm Mülheim a.d.F. TroÖsijsjraße ' Neu.;s , - Allert'iei!igen " Neu+s - !qj§'. Peter " 9berhausen . An'der Oranienstraße Oberhausen -' BuschhaÜsfö -' Ratingen Christian-Morgenstem-Schule Ratingen Wilhelm-Busch-Sch41e Remscheid D4niel-Schürmann ' Remscheid Hasföberg ' Rem-scheid Walter-HartffiföJri " Rommerskirchen Kastanien " - " Solingen Stübchen Tönisvorst . Voofü'-'- Velbert - Al'fürtLächweitzgr-Sch'uie' Wuppertal - Am Buttendick - " Wuppertal - Am'0.u-adenweg i 'J.-.'.'.. Wuppertal Eberschule Wuppertal - Germane'fü€raQe ' Wu-ppertal Lohberg ' -" Wuppertal Meerbeck Wuppertal Rudolfstraße / Europaschule Anrath Goföried-Knicker Bedburg Hau - St. Antoriifü -..I ' Duisburg Don-Bosoo:äföule ' Düsseldorf 'Kartause-Hain " [üsseldo4 . St. BI:!!:!0 Düsseldorf St. p§§-jus ' Essen Am-KraÜ-sen Eäumchen Essen Josef/Horst - " Kalkar Heinrich-Eger'-- ' Kevelaqrlp SjJ..'.7Janziskus '- Kranenburg- St-. ÖÖorg " -' Krefeld Edith-Stein Mönchengladbach Giesenkrichen Remscheid Menninghausen Uedem - Geschwister-Devries Velbert - Sonnens:,huiq Viersen Remigius: -'- I l l l I l Willich t'(olping ' Wuppertal Corneliusschule Wupperta! 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Dieckerhpffstrafü Sföliefüing zum 31 .07.2018 Wuppertal - '- Oberfüföien Schließung zum 31 .07.2018 Gesamtschule Duisburg Theodoi:R'einig " Gymnasium Düsseldorf Görres Essen Prinzföstraße Krefeld , , , Maria-Sibylla-Merian .Oberhausen Heinrich-Heine Oberhausen Sophie':Scholl ' ' Remscheid Emst-Moritz-Amdt Realschule- Dormagen . . iiiiii Am Sportpprk auslaufend Duisburg ' ' Hamborn !!' -' auslaufend Emmerich Hanse -- '- auslaufend Erkrath Hochdahl Essen Mi41heimer Straße ' Goch Le'ni-Valk " Haan Emil-Barth-Schule auslaufend Hamminkeln Heinrich-Meyers ' . auslaurend " " ' Kaarst Elisabeth-Selbert auslaufend Kevelaer Jahnstraße auslaufend Krefeld Edmund-ter-Meer-Schule ' 'ÖfüTiufend Langenfeld. . 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