LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2142 12.03.2018 Datum des Originals: 09.03.2018/Ausgegeben: 15.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 780 vom 6. Februar 2018 der Abgeordneten Norwich Rüße und Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1907 Was unternimmt die Landesregierung gegen gefährliche resistente Keime in unseren Gewässern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Frankfurt a. M. ist Ende März letzten Jahres ein Mann in einen Bach gefallen und beinahe ertrunken. Kurze Zeit später verstarb der Mann im Krankenhaus und Mikrobiologen fanden in der Lunge des Mannes Erreger, die gegen alle vorhandenen Antibiotika und das Reservemittel resistent waren. Diese multiresistenten und potenziell lebensbedrohlichen Keime übertrugen sich schließlich im Krankenhaus auf vier weitere Patienten, zeitweise mussten Teile der Intensivstation des Universitätsklinikums gesperrt werden. Der Mann sowie zwei weitere der infizierten Patienten versterben kurze Zeit später. Anschließend untersuchte das zuständige Gesundheitsamt das Bachwasser und entdeckt tatsächlich gefährliche, resistente Keime. Daraufhin haben NDR-Journalisten in Niedersachsen überprüft, ob multiresistente Keime auch in anderen Bächen, Flüssen und Badeseen zu finden sind. Wissenschaftler der Technischen Universität Dresden haben alle zwölf Proben auf multiresistente Erreger untersucht und sind in jeder Probe fündig geworden. Es wurden Erreger festgestellt, die bei bestimmten Patienten schwerwiegende Infektionen verursachen können und als sehr gefährlich beschrieben werden. Das Bundesumweltamt fordert nun die technische Nachrüstung von Klärwerken und das Bundesumweltministerium regt an, Gewässer künftig auf multiresistente Erreger hin zu untersuchen. Dies allerdings ist Aufgabe der Bundesländer. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 780 mit Schreiben vom 9. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2142 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Thematik Antibiotika-Resistenzen inklusive der Auswirkungen von Antibiotika auf die Umwelt hat für die Landesregierung eine hohe Priorität. Sie ist in dem Sachstandsbericht „Reserve -Antibiotika, Antibiotika-Verbrauch, Antibiotika-Reserve“ von 2016 des Landeszentrums Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen und des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen dargestellt (https://www.lzg.nrw.de/service/download /pub_lzg-nrw/index.html). Des Weiteren wurde aktuell die Landtags-Vorlage 17/581 „Belastung der nordrhein-westfälischen Gewässer mit resistenten Bakterien“ den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz übermittelt, die auch Antworten zu Fragen dieser Kleinen Anfrage enthält. Ziel der Landesregierung ist es, die Entstehung und Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien an der Quelle zu bekämpfen. Dies muss in erster Linie durch den sachgerechten therapeutischen Einsatz von Antibiotika bei Mensch und Tier und damit einhergehend einer generellen Reduzierung des Eintrages von Antibiotika und antibiotikaresistenten Bakterien in die Umwelt gelingen. 1. Welche Gewässerbelastung bezüglich multiresistenter Keime ist der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bekannt? In Nordrhein-Westfalen liegen derzeit keine systematischen Gewässeruntersuchungen auf multiresistente Bakterien vor (siehe auch Landtags-Vorlage 17/581 „Belastung der nordrheinwestfälischen Gewässer mit resistenten Bakterien“, Punkt „Situation der NRW-Gewässer hinsichtlich resistenter Bakterien“). 2. Findet bei der Überprüfung nordrhein-westfälischer Badeseen oder anderen Gewässern eine Untersuchung hinsichtlich antibiotika-resistenter Keime statt? Von Mitte Mai bis Mitte September werden die Badegewässer monatlich, im Bedarfsfall häufiger , von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kreise und kreisfreien Städte u.a. auf mikrobiologische Kenngrößen untersucht. Die Wasserproben werden analysiert und die Untersuchungsergebnisse anschließend ins Internet eingestellt (http://www.xn--badegewsserr 8a.nrw.de/bg1.htm). Geprüft wird unter anderem das Auftreten der Darmbakterien "Intestinale Enterokokken" und "Escherichia coli", die - als natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier - durch Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen und bei erhöhten Konzentrationen zu Krankheiten wie Übelkeit oder Durchfall führen können. Wenn eine erhöhte Konzentration dieser Keime vorliegt , wird zum Schutz der Badegäste ein zeitweiliges Badeverbot erlassen. Kommt es im Rahmen der Überwachung zu Überschreitungen von Grenzwerten, werden die Badegewässer häufiger untersucht. Ein Badeverbot wird von der zuständigen Überwachungsbehörde ausgesprochen, wenn die Kontrolluntersuchung eine zuvor festgestellte Grenzwertüberschreitung bestätigt oder die Gesundheit durch andere Gründe gefährdet ist. Bisher werden Badeseen oder andere Gewässer nicht auf das Vorhandensein von Antibiotikaresistenten Keimen untersucht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2142 3 3. Beabsichtigt die Landesregierung die Überprüfung auf resistente Keime in die Regeluntersuchungen der Gewässer mit einzubeziehen? Auf Basis der Ergebnisse des Forschungsverbundes „HyReKA“ (http://hyreka.net/) zu den identifizierten Risikobereichen plant das MULNV in 2019 eine Sonderuntersuchung von Gewässern (inkl. Badegewässer) auf multiresistente Bakterien (siehe auch Landtags-Vorlage 17/581 „Belastung der nordrhein-westfälischen Gewässer mit resistenten Bakterien“). Das Projekt „HyReKA“ liefert die notwendigen Grundlagen hierfür. 4. Antibiotika-resistente Keime werden vorrangig durch Tiermastanlagen, Krankenhäuser und Kläranlagen in Flüsse, Seen, Bäche und ins Grundwasser eingeleitet. Was unternimmt die Landesregierung um die Einleitungen in den genannten Problembereichen zu überwachen und zu reduzieren? 5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung des Umweltbundesamtes, dass eine technische Nachrüstung von Kläranlagen zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist? Die Fragen 4 und 5 sind in der Landtags-Vorlage 17/581 „Belastung der nordrhein-westfälischen Gewässer mit resistenten Bakterien“ unter dem Punkt „Maßnahmen“ beantwortet.