LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2187 15.03.2018 Datum des Originals: 15.03.2018/Ausgegeben: 20.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 821 vom 21. Februar 2018 des Abgeordneten Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/2020 Werden die Kommunen mit dem Nichtraucherschutz alleine gelassen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In jüngerer Vergangenheit sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen das Nichtrauchschutzgesetz massiv missachtet wurde. Wiederholte Kontrollen auf kommunaler Ebene zeigen, dass insbesondere in sogenannten Shisha-Cafés erhebliche Defizite bei der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes bestehen. Laut Medienberichten wurden im Januar beispielsweise sechs Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz bei der Kontrolle von elf Cafés in Bochum festgestellt, obwohl entsprechende Kontrollen bereits im Vorjahr durchgeführt wurden. Auch in Dortmund wurden im gleichen Monat bei der Kontrolle von elf Cafés ähnlich gravierende Verstöße festgestellt. Zudem wurden Fälle bekannt, bei denen Jugendliche schwere Kohlenmonoxid-Vergiftungen erlitten haben. Laut Ärztekammer Nordrhein wurden allein am Universitätsklinikum Düsseldorf im Jahr 2017 circa 40 Raucher von Wasserpfeifen mit einer Vergiftung behandelt. Die Ärztekammer Nordrhein fordert von der Landesregierung deshalb, Kohlenmonoxid-Melder zur Pflicht in sogenannten Shisha-Cafés zu machen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 821 mit Schreiben vom 15. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2187 2 1. Welche Zahlen sind dem Ministerium bezüglich der Anzahl an Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz aus den letzten Jahren bekannt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Eine Abfrage bei allen Städten und Gemeinden ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Aus der Tatsache, dass die Häufigkeit der schriftlichen und telefonischen Anfragen seitens der Bevölkerung und der Ordnungsämter zu Auswirkungen, Umsetzung oder Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen im Laufe der Zeit, spätestens aber seit dem Inkrafttreten des neuen Nichtraucherschutzgesetzes zum 1. Mai 2013, deutlich abgenommen hat, kann aber geschlossen werden, dass die Umsetzung mittlerweile überwiegend problemlos abläuft. 2. Gibt es diesbezüglich spezifische Zahlen zu den Kontrollen in Shisha-Cafés? Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Nach den Regelungen des nordrheinwestfälischen Nichtraucherschutzgesetzes sind für konkrete Beschwerden und/oder die Beurteilung, ob in Zweifelsfällen gegen geltende Regelungen verstoßen wird, die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Regelmäßige Kontrollen schreibt das Nichtraucherschutzgesetz nicht vor. 3. Sind Maßnahmen (gegebenenfalls konkret bei der Kontrolle von Shisha-Cafés) seitens der Landesregierung geplant, um die Kommunen bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes zu unterstützen? Es sind keine besonderen Maßnahmen zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes geplant. Die örtlichen Ordnungsbehörden werden im Rahmen ihres Ermessens tätig, wenn Beschwerden vorgebracht werden. 4. Wie schätzt die Landesregierung die Forderung der Ärztekammer Nordrhein ein, Kohlenmonoxid-Melder zur Pflicht in Shisha-Cafés zu machen? 5. Wie schätzt die Landesregierung vor dem Hintergrund der zahlreichen Verstöße die Schadstoffbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Shisha- Cafés ein? Die Frage 4 und 5 werden zusammenfassend beantwortet. Die Landesregierung arbeitet in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe an der Erstellung eines Verwaltungsrunderlasses zu Vorgaben für den ordnungsbehördlichen Vollzug in Shisha- Cafes. So soll u.a. die Pflicht zum Einbau von Kohlenmonoxid-Meldern zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gäste geregelt werden.