LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/219 24.07.2017 Datum des Originals: 21.07.2017/Ausgegeben: 27.07.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 58 vom 3. Juli 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/118 „Bewegung wählen“: Was tut die Landesregierung für den zweigleisigen Ausbau der Schienenstrecke Münster Lünen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Landtagswahlkampf warb die CDU u.a. mit dem Slogan „Bewegung wählen“ und versprach damit ein staufreies Nordrhein-Westfalen. Stau gibt es jedoch nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene. So ist die wichtige Nord-Süd-Schienenverbindung von Münster bis ins Ruhrgebiet (ABS Münster-Lünen) immer noch eingleisig und damit ein anachronistischer Engpass im Schienennetz Nordrhein Westfalens und schließlich der Bundesrepublik Deutschland. Ankündigungs-Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) aus dem BMVI hat am 24.06.2017 anlässlich der Bahnhofseröffnung in Münster den zweigleisigen Ausbau der Strecke erneut thematisiert. 1. Was gedenkt die CDU-geführte Landesregierung zu tun, um das Projekt in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ des BVWP 2030 zu bringen und den längst überfälligen Ausbau der ABS Münster-Lünen endlich zu realisieren? Bereits am 6. Juli 2017 fand ein Gespräch zwischen Vertretern des Ministeriums für Verkehr NRW (VM) und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) zur ABS Münster – Lünen statt, um den aktuellen Sachstand der volkswirtschaftlichen Bewertung zu erfragen und erneut auf die Dringlichkeit der Maßnahme aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalens hinzuweisen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/219 2 2. Welcher Ausbaustandard der ABS soll realisiert werden, um zu einer spürbaren Leistungssteigerung des Streckenabschnittes zu kommen? Es handelt sich bei der ABS Münster – Lünen um eine Bedarfsplanmaßnahme des Bundes. Insofern legt das BMVI den Ausbaustandard für die Maßnahme fest. In Abstimmung mit dem zuständigen Aufgabenträger, dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, hat das VM dem BMVI eine vom Kompetenzcenter ITF für den Schienenpersonennahverkehr optimierte Ausbaukonzeption zugeleitet. 3. Soll die ABS aus Münster kommend in Hamm oder in Lünen angebunden werden? Die Strecke zwischen Münster und Lünen soll ausgebaut werden. 4. Wann wird der Ausbau erfolgen? Vor dem Baubeginn muss die Maßnahme zunächst weitergeplant werden. Die Wiederaufnahme der Planungen wird erst erfolgen, nachdem die Maßnahme in den vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes aufgenommen wurde. Die Planungen erfolgen durch den Vorhabenträger Deutsche Bahn. 5. Mit welchen Kosten ist für Bund, Land und angrenzende Kommunen zu rechnen? Die Kosten der Ausbaumaßnahme werden vom BMVI im Rahmen der volkswirtschaftlichen Bewertung ermittelt. Die Schätzung liegt noch nicht vor. Wie oben dargestellt, handelt es sich um eine Bedarfsplanmaßnahme des Bundes. Insofern werden die Kosten des Ausbaus vom Bund zu tragen sein.