LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2197 16.03.2018 Datum des Originals: 16.03.2018/Ausgegeben: 22.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 809 vom 19. Februar 2018 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/1977 Lehrermangel in NRW: Arbeiten Lehrer über die Pensionierung hinaus oder verunmöglichen oftmals die äußeren Umstände ein Erreichen der Altersgrenze? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer mehr Lehrer sind durch immer neue Aufgaben und Problematiken im Alltag auch in Nordrhein-Westfalen an der Grenze der Belastbarkeit angelangt, denn sie müssen im Alltag an den Schulen des Landes die sozialen und menschlichen Folgen der politischen Entscheidungen abfedern oder ausgleichen. Aufgaben, die sich z.B. durch die stetig steigende Ganztagsbetreuung der Schüler, durch die rot-grüne Brechstangen-Inklusion und auch durch die Beschulung von Flüchtlingskindern im Alltag auftun, erschweren auch an Rhein und Ruhr den Pädagogen ihren Alltag bis teilweise über die Belastungsgrenzen hinaus. An vielen Schulen ist es nur dem unermüdlichen und dem mit viel Idealismus einhergehenden Einsatz der Lehrkräfte zu verdanken, daß pädagogische Ziele überhaupt weiter im Fokus stehen. Das Internetportal der Zeitschrift WELT.de berichtete am 19. Februar 20181, daß Hamburg dem drohenden Lehrermangel unter anderem durch die Erhöhung der Referendariatsstellen entgegentreten möchte. Außerdem plant die Hansestadt, daß Lehrer über die Altersgrenze hinaus arbeiten können. Das Problem zeigt sich jedoch dergestalt, daß schon jetzt nur 32 Prozent der Lehrer überhaupt bis zur Altersgrenze arbeiten und demnach 68 Prozent vorzeitig in den Ruhestand gehen. Die WELT berichtet in dem Artikel weiter, daß im laufenden Schuljahr gerade einmal drei (!) Lehrer einen Antrag gestellt hätten, nachdem sie gerne länger arbeiten möchten. 1 https://www.welt.de/regionales/hamburg/article173715956/Bildung-Nur-jeder-dritte- Lehrer-arbeitet-bis-zur-Pension.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2197 2 Die Rheinische Post berichtete Ende Januar in einem Artikel2 über die Problematik ebenso auch in Nordrhein-Westfalen und auch im NRW-Landtag ist diese Thematik nicht neu. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 809 mit Schreiben vom 16. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie viele Lehrer arbeiten in Nordrhein-Westfalen aktuell bis zu ihrer Altersgrenze und gehen demnach wie geplant in den Ruhestand? Bitte schlüsseln Sie die Angaben nach Regierungsbezirken auf! 2. Analog zu Frage 1 Wie viele Lehrer arbeiten nicht bis zum regulären Eintritt in den Ruhestand und fallen z.B. krankheitsbedingt aus? Bitte schlüsseln Sie die Angaben auf nach Fällen unter 60 Jahren und über 60 Jahren! Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Zahl der Ruhestandeintritte wird nicht nach Regierungsbezirken differenziert erfasst. Gleiches gilt für das Alter, in dem eine eventuelle Dienstunfähigkeit eingetreten ist. Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu den Zugängen der Ruhegehaltsempfänger in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2016, aufgeschlüsselt nach dem Grund des Ausscheidens: Grund des Ausscheidens Landesverwaltung Lehrkräfte Anzahl* Anteil Anzahl* Anteil Regelaltersgrenze 2.280 23,0 % 1.555 23,0 % Antragsaltersgrenze - 60. Lebensjahr - 63. Lebensjahr 1.365 4.280 13,7 % 43,1 % 860 3.710 12,7 % 54,8 % besondere Altersgrenze 895 9,0 % - - Dienstunfähigkeit 1.095 11,0 % 645 9,5 % sonstige Gründe 5 0,1 % - - insgesamt 9.915 100 % 6.775 100 % *Die Geheimhaltung wurde durch 5er-Rundung der Zahlen berücksichtigt, dabei kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summen kommen. Quelle: IT NRW, Informationssystem Finanzstatistik (ISF) 3. Wie viele Lehrer haben in den letzten Jahren auch in NRW einen Antrag zur Verlängerung ihrer regulären Arbeitszeit gestellt? 4. Wie viele Lehrer arbeiten in NRW aktuell über ihren regulären Eintritt in den Ruhestand hinaus aktiv im Schuldienst? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. 2 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/langenfeld/pensionaere-helfen-am-gymnasiumaus -aid-1.7349496 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2197 3 Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag einer Beamtin oder eines Beamten um bis zu drei Jahre, jedoch nicht über das Ende des Monats, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird hinaus, hinausgeschoben werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt (§ 32 Absatz 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz NRW). Daneben kann der Eintritt in den Ruhestand mit Zustimmung des Ministeriums und der Lehrkraft maximal insgesamt um drei Jahre hinausgeschoben werden, wenn dienstliche Gründe das Fortführen der Dienstgeschäfte erfordern (§ 32 Absatz 2 Satz 1 Landesbeamtengesetz NRW). Das Antragsverhalten wird statistisch nicht erfasst. Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu der Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die durch das Hinausschieben ihres Eintritts in den Ruhestand über die reguläre Altersgrenze hinweg seit dem jeweiligen Jahr aktuell (Stand 21.12.2017) noch weiterbeschäftigt sind: Jahr/Schulform Anzahl 2015 2 Hauptschule 2 2016 9 Berufskolleg 2 Förderschule Gesamtschule Grundschule 1 Gymnasium 1 Hauptschule 2 Realschule 2 Weiterbildungskolleg 1 2017 39 Berufskolleg 6 Förderschule 1 Gesamtschule 4 Grundschule 19 Gymnasium 4 Hauptschule 4 Realschule 1 Sekundarschule insgesamt 50 Neben dem Hinausschieben des Ruhestandseintritts besteht die Möglichkeit, nach bereits erfolgter Zurruhesetzung im Tarifbeschäftigungsverhältnis (wieder) eingestellt zu werden. Eine gesonderte Erfassung der ehemals im Beamtenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte erfolgt nicht. Daher kann die Beantwortung in diesem Punkt nur näherungsweise erfolgen. Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu der Anzahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die zum Stichtag 15.10.2016 66 Jahre und älter waren. Damit ist keine Aussage verbunden, ob diese Lehrkräfte zuvor bis zur Pensionierung im Beamtenverhältnis standen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2197 4 Schulform Anzahl Grundschule 69 Hauptschule 18 Realschule 34 Gemeinschaftsschule 1 Gesamtschule 31 Gymnasium 115 Förderschule G/H 10 Förderschule BK 1 Berufskolleg 133 Weiterbildungskolleg 3 insgesamt 415 5. Wenn die Landesregierung das Arbeiten nach Eintritt ins Rentenalter auch in NRW fördern möchte und für einen Lösungsansatz erachtet: Mit welchen Maßnahmen / Anreizen tut sie das? Es bestehen bereits verschiedene gesetzliche Anreize, über das Pensionsalter hinaus weiterzuarbeiten . Nach § 71a des Landesbesoldungsgesetzes wird bei einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschlag in Höhe von 10 v.H. des Grundgehalts gewährt. Ferner wurde das Landesbeamtenversorgungsgesetz insbesondere durch die Regelung des § 66 Absatz 13 ergänzt. Danach ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst für Versorgungsberechtigte ausgesetzt, soweit sie die Regelaltersgrenze oder die für sie geltende besondere Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht haben. Die versorgungsrechtliche Regelung ist bis zum 31.12.2019 befristet.