LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2198 19.03.2018 Datum des Originals: 16.03.2018/Ausgegeben: 22.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 818 vom 20. Februar 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2015 Reaktivierung der WLE-Strecke Münster-Sendenhorst Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 23. Januar 2018 wurde im Sendenhorster Rathaus über den Sachstand der geplanten Reaktivierung für den Personenverkehr der Bahnstrecke zwischen Münster und Sendenhorst berichtet. Die beteiligten Städte Münster und Sendenhorst, der Kreis Warendorf, der Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM), der Regionalverkehr Münsterland (RVM) und die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) möchten, dass im Jahr 2023 die ersten Züge rollen. Die Strecke gehört der WLE, sie ist auch die Antragstellerin für die Reaktivierung. Das erforderliche Gutachten für die standardisierte Bewertung wurde in 2017 erstellt und die Planungen dem Land übergeben. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 818 mit Schreiben vom 16. März 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die geplante Reaktivierung? Die Maßnahme ergänzt die sternförmige Erschließung des Oberzentrums Münster in südöstliche Richtung. Wegen der starken Pendlerbeziehungen aus den Umlandgemeinden in Richtung Münster scheint eine SPNV-Erschließung Richtung Sendenhorst grundsätzlich geeignet, die Anbindung zu verbessern. 2. Ist der Zeitplan, der von einem Start 2023 ausgeht, aus Sicht der Landesregierung realistisch? Grundsätzlich können zu Fertigstellungszeitpunkten keine belastbaren Aussagen gemacht werden. Wann eine Maßnahme letztlich realisiert ist, ist von zahlreichen Faktoren abhängig (Dauer des Planfeststellungsverfahrens, mögliche Klagen, Verlauf der Baumaßnahmen etc.). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2198 2 3. Welche Schritte sind erforderlich, um die Planungen zügig in die Tat umzusetzen? Die Maßnahme Reaktivierung der WLE-Strecke Münster – Sendenhorst für den SPNV ist derzeit nicht im ÖPNV-Bedarfsplan enthalten. Der für die Aufnahme erforderliche Nachweis der Wirtschaftlichkeit steht noch aus. Die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan ist Voraussetzung für mögliche Förderungen nach §12 oder §13 ÖPNVG NRW. Für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist eine mit den Zuwendungsgebern abzustimmende Standardisierte Bewertung notwendig. Nach Auskunft des Nahverkehr Westfalen-Lippe laufen derzeit die Vorarbeiten für die Vergabe des Auftrags. 4. Welche Infrastrukturmaßnahmen und baulichen Anpassungen sind aus Sicht der Landesregierung zur Reaktivierung erforderlich? Die Ermittlung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und baulichen Anpassungen sind Gegenstand der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, deren Ergebnisse ggf. durch das Planfeststellungsverfahren modifiziert werden. Zuständig für die Planung ist der Vorhabenträger. 5. Welche Zuschüsse werden vom Land dafür bereitgestellt? Nach Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan und den - Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes ist die Maßnahme grundsätzlich nach §13 ÖPNVG NRW förderfähig. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei nach den zuwendungsfähigen Kosten, welche exakt erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens festgestellt sind.