LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2206 19.03.2018 Datum des Originals: 19.03.2018/Ausgegeben: 22.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 820 vom 22. Februar 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2019 Wie groß ist der Hausärztemangel im Rhein-Erft-Kreis? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jüngst hat das Gesundheitsministeriums NRW zum Hausärztemangel in NRW dargestellt, dass im Herbst 2017 bereits 574 Hausarztsitze in NRW komplett unbesetzt waren. Ursache hierfür sei, dass sich die Zahl der Hausärzte, die aus dem Berufsleben ausscheiden, seit 2006 um fast 80 Prozent auf 457 erhöht habe und die Zahl der neu zugelassenen Hausärzte nicht einmal halb so hoch sei. Je nach Region in NRW falle die Situation unterschiedlich dramatisch aus. In der Ärzteregion Nordrhein sind demnach etwa 40 Prozent der 6261 Hausärzte über 60 und sogar über 12 Prozent über 65 Jahre. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 820 mit Schreiben vom 19. März 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Rhein-Erft-Kreis besteht aus zehn Kommunen: Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling. Im Sinne der hausärztlichen Bedarfsplanung gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (nach SGB V) besteht der Rhein-Erft-Kreis aus neun Planungsbereichen , den sog. Mittelbereichen. Mittelbereiche umfassen mindestens eine Kommune, können aber auch aus mehreren Kommunen bestehen. Die Bedarfsplanung ist ein wichtiges Instrument für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2206 2 Abgesehen vom Mittelbereich Bedburg, der die beiden Kommunen Bedburg und Elsdorf umfasst, sind die Mittelbereiche im Rhein-Erft-Kreis ansonsten identisch mit den jeweiligen Kommunen. 1. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Hausärzte im Rhein-Erft-Kreis? (Bitte auch aufgeschlüsselt nach Kommunen) 4. Wie viele Hausarztsitze werden entsprechend voraus-sichtlich im Rhein-Erft-Kreis unbesetzt bleiben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen) Die Fragen 1 und 4 werden im Sachzusammenhang beantwortet und die entsprechenden Zahlen in einer gemeinsamen Tabelle dargelegt. Der Altersdurchschnitt der Hausärzteschaft im Rhein-Erft-Kreis beträgt insgesamt 53,6 Jahre. Aufgeschlüsselt nach Mittelbereichen bedeutet das: Mittelbereich Altersdurchschnitt (in Jahren) Zahl der Niederlassungsmöglichkeiten bis zur Sperrgrenze (freie Hausarztsitze) Bedburg 54,5 4,5 Bedburg 55,3 Elsdorf 53,8 Bergheim 52,4 0,5 Brühl 54,9 0 Erftstadt 52,9 0 Frechen 55,2 0 Hürth 53,1 1,5 Kerpen 51,8 6 Pulheim 55,5 1 Wesseling 54,0 0 Ein Mittelbereich gilt für weitere Niederlassungen dann als gesperrt, wenn der rechnerische Versorgungsgrad im Sinne der Bedarfsplan-ung mindestens 110 % beträgt. Zu der Frage, wie viele Hausarztsitze voraussichtlich in den kommen-den Jahren im Rhein- Erft-Kreis unbesetzt bleiben werden, kann keine Aussage getroffen werden, da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als niedergelassener Arzt gibt. Aktuell (Stichtag 1. Januar 2018) gibt es im Rhein-Erft-Kreis 13,5 Niederlassungsmöglichkeiten bzw. freie Hausarztsitze. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2206 3 2. Wie viele Hausärzte im Rhein-Erft-Kreis werden in den kommenden Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen) Da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als niedergelassener Arzt gibt, ist hier nur eine grobe Prognose möglich, wie viele Ärzte in den kommenden Jahren voraussichtlich altersbedingt aus der hausärzt-lichen Versorgung ausscheiden werden. Zum Stichtag 1. Januar 2018 waren 308 Hausärzte („Köpfe“) im Rhein-Erft-Kreis tätig, wovon 75 mindestens 60 Jahre alt oder älter waren. Von diesen 75 wiederum waren 37 mindestens 65 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund werden in den kommenden fünf bis zehn Jahren wahrscheinlich bis zu 75 Hausärzte aus der ambulanten Versorgung ausscheiden. 3. Wie viele Hausärzte werden sich voraussichtlich in den kommenden Jahren im Rhein-Erft-Kreis niederlassen? (Bitte auf-geschlüsselt nach Kommunen) Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. 5. Was unternimmt die Landesregierung speziell im Rhein-Erft-Kreis, um die Hausarztversorgung auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten? Grundsätzlich haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung gemäß § 75 SGB V inne. Sie haben gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht gleichwohl eine politische Mitver-antwortung für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und kommt dieser mit dem Hausarztaktionsprogramm (HAP) nach. Das HAP nimmt landesweit die Altersstruktur der Hausärzteschaft in Kommunen mit bis zu 40.000 Einwohnern in den Blick, soll präventiv wirken und ergänzt die Sicherstellungsmaßnahmen der KVen. Mit der Kommune Elsdorf ist derzeit eine Kommune des Rhein-Erft-Kreises im Sinne des HAP förderfähig (Förderkategorie 2: „Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint“). Das HAP bietet finanzielle Anreize, um für Hausärzte die Aufnahme einer Tätigkeit (Schwerpunkte: Niederlassung und Anstellung) in ländlichen Regionen attraktiver zu machen und gewährt ihnen dazu bis zu 50.000 Euro aus Landesmitteln als (nicht rückzahlbaren) Zuschuss.