LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/221 24.07.2017 Datum des Originals: 20.07.2017/Ausgegeben: 27.07.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 9 vom 21. Juni 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/40 Lässt die Landesregierung die Schulkinder am entstehenden Kreisverkehr an der Pulheimer Straße in Pulheim im Dunkeln radeln? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit den Bauarbeiten zum neuen Kreisverkehr im Zuge der Pulheimer Straße (L 183) in Pulheim wird in den nächsten Wochen begonnen. Dieser Kreisverkehr wird zukünftig von vielen Schülerinnen und Schülern für die Fahrt von und zur Schule genutzt werden. Gerade in der dunklen Jahreszeit sind Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr besonders gefährdet. Der Verkehrssicherungspflicht kommt daher eine große Bedeutung zu. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 9 mit Schreiben vom 20. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Ist es beabsichtigt den Kreisverkehr zur Verbesserung der Sicherheit, insbesondere der Rad- und Fußgänger, zu beleuchten? 2. Falls Nein, sind andere Maßnahmen geplant, die die Sicherheit der Rad- und Fußgänger erhöhen? Die Fragen 1. und 2. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 3837 (Drucksache 16/9841) dargestellt, wurde die Gestaltung des Knotenpunktes im Rahmen der Planfeststellung für den Neubau der L 183 Westumgehung Pulheim-Sinnersdorf mit sorgfältiger Abwägung aller maßgebenden Aspekte festgelegt. Die Belange der Radfahrer und Fußgänger, dabei insbesondere auch die der am Verkehr teilnehmenden Kinder, wurden dabei berücksichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/221 2 Auch die Beleuchtungssituation am Kreisverkehr und darüber hinaus ggfls. weitergehende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (z.B. Markierungen und Beschilderungen zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern) wurden in die Planungen einbezogen. Im Ergebnis wurden aber keine Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer festgestellt, so dass auf diese Maßnahmen verzichtet wurde. Im Übrigen besteht eine rechtliche Verpflichtung für die Beleuchtung der Radwegequerungen am Kreisverkehrsplatz nicht. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die zur Bauausführung kommende Konzeption an die Planvorgaben hält. Weiterführende Maßnahmen auf lokaler Ebene, wie z.B. der morgendliche Einsatz von Schülerlotsen, fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Schulträger. Die Kleine Anfrage 9 habe ich zum Anlass genommen, den Bürgermeister von Pulheim entsprechend zu sensibilisieren.