LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2214 20.03.2018 Datum des Originals: 20.03.2018/Ausgegeben: 23.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 812 vom 20. Februar 2018 der Abgeordneten Sarah Philipp und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/1999 Versprochen oder gebrochen: Wann kommt das Azubi-Ticket? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 03. Juli 2017 wurde die Landesregierung nach der konkreten Umsetzung ihres im Koalitionsvertrag 2012-2017 formulierten Ziels eines flächendeckenden Azubi-Tickets für Nordrhein Westfalen gefragt (Drs. 17/117). Im Koalitionsvertrag heißt es: „In Abstimmung mit den Nahverkehrsverbünden und Arbeitgebern wollen wir den Rechtsrahmen zur freiwilligen Einführung eines ‚Azubi-Tickets‘ schaffen.“ Die Antwort des Verkehrsministers vom 07. August 2017 (Drs. 17/319) blieb insbesondere hinsichtlich des begünstigten Personenkreises, des Finanzbedarfs des Landes sowie des Zeithorizontes bezüglich der Einführung nichtssagend. Nachdem von der Landesregierung nunmehr auch in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 31. Januar 2018, also fünf Monate später, keine Operationalisierung ihres Regierungshandelns vorgelegt werden konnte, stellt sich erneut die Frage nach der Umsetzung dieses politischen Ziels. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 812 mit Schreiben vom 20. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Ist es der Landesregierung in der Zeit vom 03. Juli 2017 bis zum 31. Januar 2018 immer noch nicht gelungen, ein Konzept für die Einführung eines Azubi-Tickets zu erarbeiten? 2. Falls doch, wie sieht dieses konkret aus? Die Fragen 1 und 2 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2214 2 Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen einer Enquete-Kommission seit 2014 über die Schaffung eines Rechtsrahmens für ein Azubi-Ticket diskutiert. Die Forderung nach einer Einführung eines solchen Rechtsrahmens wurde einstimmig, also mit den Stimmen aller fünf seinerzeit im Landtag vertretenen Fraktionen, beschlossen. Der Beschluss wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung weder umgesetzt noch wurden Vorarbeiten für eine Umsetzung aufgenommen. Seit dem Regierungswechsel steht das zuständige Verkehrsministerium mit den Verkehrsverbünden und der Wirtschaft im Austausch, um die notwendige Datenbasis für die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Einführung eines landesweiten, freiwilligen Azubi-Ticket zu erarbeiten. 3. Falls nein, welcher Sachstand besteht bezüglich der Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschafen und Arbeitgebern im Land? Derzeit tagen Arbeitsgruppen mit Vertretern von Verkehrsverbünden, Wirtschaft und Verkehrsministerium. 4. Mit welchen Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschaften und Arbeitgebern wurde bereits konkret gesprochen und welche stehen noch aus? An der Diskussion zur Einführung eines Azubi-Tickets sind der Aachener Verkehrsverbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nordrhein-Westfalen, die Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen, die Interessenvertretung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen (unternehmer.nrw), der Landkreistag Nordrhein- Westfalen, der Städtetag Nordrhein-Westfalen, der Städte- und Gemeindebund Nordrhein- Westfalen, der Verband deutscher Verkehrsunternehmen Landesgruppe Nordrhein- Westfalen, der Verband freier Berufe, der Verband nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, der Verkehrsverbund Rhein- Sieg, der Westdeutsche Handwerkskammertag, die Westfalentarif GmbH, der Zweckverband Nahverkehr Rheinland und der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe beteiligt. 5. Wann ist mit einem belastbaren Endergebnis der Gespräche und einem detaillierten Umsetzungskonzept für ein Azubi-Ticket in NRW zu rechnen? Die Zeitpunkte der Umsetzung von Azubitickets hängen von den Ergebnissen der Verhandlungen und der Bereitschaft der Verkehrsunternehmen zur Umsetzung ab. Die Landesregierung ist zwar daran interessiert, bis zum Ende dieses Jahres zu belastbaren Ergebnissen zu gelangen, kann jedoch die Umsetzung rechtlich nicht erzwingen.