LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2238 22.03.2018 Datum des Originals: 21.03.2018/Ausgegeben: 27.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 824 vom 20. Februar 2018 der Abgeordneten Sonja Bongers SPD Drucksache 17/2039 Wie plant die Landesregierung junge arbeitslose Jugendliche in Oberhausen in Zukunft zu unterstützen, wenn die Mittel für das Programm „Jugend in Arbeit plus“ eingestellt werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meinem Wahlkreis Oberhausen arbeiten mehrere freie Träger, wie die Kurbel e.V. und die Starthilfe e.V. seit vielen Jahren erfolgreich an der Integration und Vermittlung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von jungen Menschen, die zahlreiche Vermittlungshemmnisse haben und durch ihren sozialen Hintergrund keine anderweitige Unterstützung erfahren haben. Diese kompetenten Träger sind in Oberhausen gut vernetzt und weisen gute Vermittlungsquoten vor. Bei einem Pressegespräch am 22.Januar 2018 erklärte Herr Minister Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wir können jeden Cent nur einmal ausgeben. Das heißt konkret, dass zugunsten neuer Programme auch alte auslaufen. Die ESF-geförderten Programme Jugend in Arbeit plus, Starthelfende und Ausbildungsbotschafter sollen daher nach Ende des aktuellen Förderzeitraums (31. Dezember 2018) abgeschlossen werden, da die neuen und geänderten Programme und Prioritätensetzungen wesentlich wirksamere Hilfen für Jugendliche sind, die Schwierigkeiten zum Beginn ihrer Berufslaufbahn haben.“1 1 Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Sprechzettel des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2238 2 Dies überrascht u.a. vor dem Hintergrund, dass das Programm „Jugend in Arbeit plus“ in den letzten Jahren von der nordrhein-westfälischen Landesregierung als hervorragendes Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik beurteilt wurde. „Seit Beginn im Jahr 1998 sind bis Ende 2016 rund 90.000 Jugendliche in das Programm eingetreten. Von diesen Teilnehmerinnen und Teilnehmern fanden gut 44.000 den Übergang in eine Erwerbstätigkeit.“2 Eine Eingliederungsquote von etwa 50% Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des ersten Arbeitsmarktes können auch die Oberhausener Träger bestätigen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 824 mit Schreiben vom 21. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie dem Minister des Innern beantwortet. 1. Ist es bereits endgültig entschieden, dass das Programm „Jugend in Arbeit plus“ zum 31. Dezember 2018 auslaufen wird? Die aktuelle Bewilligung zur Förderung der Beratungs- und Kammer-fachkräfte sowie Koordinatoren im Programm „Jugend in Arbeit plus“ endet am 31. Dezember 2018. Zurzeit befindet sich das MAGS mit der Europäischen Kommission in Gesprächen über eine Anpassung des ESF-Programms 2014 - 2020 für Nordrhein-Westfalen. In diesem Rahmen wird beabsichtigt, zu „Jugend in Arbeit plus“ nach 2018 keine weiteren Projekte mehr zu bewilligen. Vielmehr wird angestrebt, den Ansatz „Jugend in Arbeit plus“ in den Regelsystemen fortzusetzen. 2. Wieso hat Herr Minister Laumann aus der Vielfalt der arbeits-marktpolitischen Programme gerade das erfolgreiche Programm „Jugend in Arbeit plus“ ausgesucht, um Mittel für andere Projekte freizusetzen? 3. Für welche Programme bzw. welches Programm sollen die Mittel des Europäischen Sozialfonds, die jetzt in „Jugend in Arbeit plus“ fließen, zukünftig ausgegeben werden? 4. Inwiefern ist das Programm „Jugend in Arbeit plus“ nicht im Einklang mit den arbeitsmarktpolitischen Zielen der Landesregierung? Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung wird sich weiterhin aktiv für die Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit engagieren. Die bei Frage 1 genannte Anpassung des ESF-Programms zielt - auch mit Blick auf den Fachkräftemangel - darauf, junge Menschen stärker als bisher zu beruflichen Abschlüssen zu führen. Dies ist bei „Jugend in Arbeit plus“ ausdrücklich nicht das vorrangige Ziel. anlässlich des Pressegesprächs am 22. Januar 2018 zum Thema „Ausblick 2018: Initiativen und Maßnahmen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/mags_pressegespraech_minister_laumann_2 0180122.pdf.pdf (aufgerufen am 14.02.2018) 2 Siehe: Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. https://www.mags.nrw/japlus-fachtreffen-duesseldorf (aufgerufen am 14.02.2018) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2238 3 Unter Abwägung der Wirkung für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei nur begrenzt verfügbaren finanziellen Mitteln erfolgt die Prioritätensetzung deshalb zugunsten konkreter Aus-bildungsverträge. Die bei „Jugend in Arbeit plus“ frei werdenden Mittel sollen für ein Programm verwendet werden, das zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen bereitstellt und damit den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglicht. 5. Für welche alternativen Förderprogramme können sich die oben genannten freien Träger in Oberhausen aussichtsreich bewerben, um ihre erfolgreiche Arbeit fortzuführen? Den freien Trägern steht es frei, sich gemäß ihren jeweiligen Schwerpunkten und Voraussetzungen an Ausschreibungen und Aufrufen zu beteiligen. Für ESF-geförderte Programme und Projekte der Landesregierung werden die Aufrufe unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.mags.nrw/esf-aufrufe.