LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2245 22.03.2018 Datum des Originals: 22.03.2018/Ausgegeben: 27.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 802 vom 15. Februar 2018 des Abgeordneten Karl Schultheis SPD Drucksache 17/1960 (Neudruck) Breitbandausbau im Kreis Euskirchen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Breitbandausbau läuft landauf, landab auf Hochtouren. Auch im Kreis Euskirchen soll bis Ende 2018 flächendeckend über eine Bandbreite von 50 MBit/s verfügt werden können. Die Ausbauplanungen besagen jedoch, dass lediglich ein Ausbaustand von 94% erreicht wird. Diese Ausbauquote ist nicht zufriedenstellend. Weder für Wirtschaftsunternehmen im Kreis Euskirchen noch für Privathaushalte. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 802 mit Schreiben vom 22. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung unterstützt den Breitbandausbau im Land durch eine Vielzahl von Beratungs- und Fördermaßnahmen, mit dem Ziel bis 2025 in Nordrhein-Westfalen den flächendeckenden, konvergenten Gigabit-Netzausbau voranzubringen. Der Ausbaustand 50 Mbit/s ist für die Landesregierung nur ein Zwischenziel zur Versorgung mit gigabitfähigen Netzen in der Fläche, für den die Landesregierung bedarfsgerecht Mittel für die Kommunen vor Ort zur Verfügung stellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2245 2 1. Gibt es Orte, Ortsteile oder Dörfer (folgend: Ortschaften) im Kreis Euskirchen, die zum 31.12.2018 nach heutigem Stand über eine geringere Bandbreite als 50 MBit/s verfügen werden (bitte möglichst genau bezeichnen und bitte auch die zum heutigen Stand bekannten angeben, sofern noch kein flächendeckend - abschließender Kenntnisstand vorliegt)? 2. Sollte es Ortschaften geben, die nach heutigem Stand bis Ende 2018 über weniger als 50 MBit/s Bandbreite verfügen werden, aus welchen Gründen werden 50 MBit/s nicht erreicht (bitte ortsbezogen möglichst konkret angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Sowohl die beim Kreis Euskirchen im Rahmen der Markterkundungsverfahren gemeldeten Anschlüsse im Eigenausbau der Telekommunikationsunternehmen, als auch die noch unterversorgten Anschlüsse im Kreisförderprojekt verteilen sich gleichmäßig über das gesamte Kreisgebiet. Innerhalb nahezu aller Orte und Ortsteile gibt es sowohl Anschlüsse im Eigenausbau eines Telekommunikationsunternehmens, als auch unterversorgte Anschlüsse, die im Rahmen des Kreisförderprojektes ausgebaut werden. Die Datenbasis des Verfahrens im Kreis Euskirchen ist insofern nicht orts- oder ortsteilbezogen, sondern enthält Einzeladressen bzw. Einzelanschlüsse. Eine zusammenfassende Betrachtung (Ausgangslage Förderantrag, Ergebnisse Markterkundungsverfahren, verbleibende Anschlüsse im Förderprojekt) ist erst nach Abschluss des noch laufenden Auswahlverfahrens durch den Kreis Euskirchen möglich. 3. Was unternimmt die Landesregierung um in diesen Ortschaften Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s zu gewährleisten (bitte jeweils pro Ortschaft aufführen)? Wo kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, liegt die Verantwortung für die Erschließung von unterversorgten Gebieten vorrangig bei den jeweiligen Gebietskörperschaften. Das Wissen um die regionalen Besonderheiten hinsichtlich der Bedarfe, der Strukturen und der topografischen Gegebenheiten macht die Kommunen und Kreise zu den wichtigsten Akteuren beim Netzausbau und dessen Planung. Die Landesregierung hat ein breites Angebot mit Maßnahmen zur Beratung und Förderung zum nachhaltigen Breitbandausbau entwickelt. Dazu gehören: Die Kofinanzierung des Bundesförderprogramms mit zusätzlichen Mitteln aus dem Landeshaushalt. Die Förderung des Ausbaus von Next Generation Access-Netzen (NGA-Netzen) im ländlichen Raum im Rahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020 “(beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz). Die geplante Förderung des Breitbandanschlusses von Schulen. Die Unterstützung des Breitbandausbaus in den Kommunen und Erstellung eines kreisweiten Ausbaukonzeptes durch die Förderung der Breitbandkoordinatorin des Kreises Euskirchen und die Beratungsleistungen von Breitband.NRW. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2245 3 4. Bis wann werden diese Ortschaften über Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s verfügen (bitte jeweils pro Ortschaft aufführen)? Eine Aussage zur Verfügbarkeit von Bandbreiten mit mindestens 50Mbit/s ist erst nach Abschluss und Auswertung des noch laufenden Auswahlverfahrens durch den Kreis Euskirchen und anschließender Durchführung der Ausbaumaßnahmen möglich. 5. Was unternimmt die Landesregierung um in welchen Zeiträumen Glasfaserinfrastruktur im Kreis Euskirchen zu gewährleisten (bitte einzeln je Gemeinde und Ortsteil mit jeweiligen Zeitraum und Fördervolumen aufführen)? Bei allen Fördermaßnahmen - so auch im Kreis Euskirchen - wird die Landesregierung den Ansatz „Glasfaser first“ berücksichtigen. So beabsichtigt die Landesregierung den Kreis auch künftig bei seinen kreisweiten Ausbauplanungen zu unterstützen.