LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2249 22.03.2018 Datum des Originals: 22.03.2018/Ausgegeben: 27.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 831 vom 27. Februar 2018 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/2059 Umzug Finanzamt Moers: Hat Minister Lienenkämper etwas zu verbergen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die vorliegenden Auskünfte der Landesregierung zum Umzug des Finanzamtes von Moers nach Kamp-Lintfort sind bislang nicht zufriedenstellend oder werfen neue Fragen auf. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 831 mit Schreiben vom 22. März 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann hat Finanzminister Lienenkämper oder ein anderer Vertreter des Ministeriums das erste Mal mit dem Eigentümer der Immobilie in Kamp-Lintfort (oder einem Vertreter) über die Anmietung des Gebäudes gesprochen? 2. Mit welchen weiteren Immobilienbesitzern und Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Moers wurde über Möglichkeiten der Unterbringung gesprochen? Bitte Datum und Gesprächspartner angeben. Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Im September 2017 wurde eine Marktrecherche im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Moers durchgeführt. Aus dieser Recherche ist als einziges, den Bedürfnissen/Anforderungen des Finanzamts Moers entsprechendes Bestandsgebäude die Immobilie in Kamp-Lintfort hervorgegangen. Im Anschluss wurden erste Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Im Dezember 2017 hatte sich schließlich im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung herausgestellt, dass die Anmietung des Bestandsgebäudes wesentlich wirtschaftlicher als die Sanierung des bestehenden Gebäudes oder als ein Neubau sein würde. Gespräche mit weiteren Immobilienbesitzern und Kommunen haben nicht stattgefunden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2249 2 3. Wann und von wem wurde das Gutachten zur Sanierungsfähigkeit des Finanzamtes in Moers unterschrieben? Das Gutachten der Arcadis Germany GmbH, Johannisstraße 60-64, 50668 Köln, datiert vom 7. August 2017. 4. In dem Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Moers wurde über die Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung gesprochen. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes nicht weiter in dem Gebäude arbeiten können, wieso werden dann andere Behörden in Betracht gezogen? In dem Gespräch mit dem Bürgermeister wurde lediglich über die Möglichkeiten der zukünftigen Nutzung des Grundstücks, nicht des Gebäudes, gesprochen.