LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2253 26.03.2018 Datum des Originals: 22.03.2018/Ausgegeben: 29.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 834 vom 28. Februar 2018 des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD Drucksache 17/2069 Ist es zulässig, dass der Regierungspräsident sich in Haushaltsberatungen des Rates der Stadt Hagen einmischt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Hagen ist eine kreisfreie Stadt und eine politisch selbstverwaltete Kommune. Diesbezüglich beschließt der Hagener Stadtrat derzeit den Haushaltsplan 2018/2019. An dessen Ausgestaltung können sich die Fraktionen des Rates durch Antragsstellungen einbringen. Am 01.02.18 wurden Haushalts-Anträge der SPD-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Bevor die Beratung allerdings stattfand, bat der Stadtkämmerer im Vorfeld den Regierungspräsidenten um eine Stellungnahme. In einem beigelegten Anschreiben beschrieb der Hagener Stadtkämmerer die Hagener Finanzsituation im übertriebenen Maße negativ und beeinflusste damit den Standpunkt des Regierungspräsidenten zum Nachteil der Antragssteller . Die ablehnende Position aus Arnsberg folgte dementsprechend und wurde den Ratsmitgliedern vor der Abstimmung vorgelegt. Daraus folgend wurden die Anträge im Ausschuss abgelehnt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 834 mit Schreiben vom 22. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. Ist es zulässig, dass der Regierungspräsident bereits im Vorfeld politischer Beratungen Stellungnahmen zu Anträgen einer Fraktion veröffentlicht? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgehensweise des Regierungspräsidenten ? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2253 2 Die Stadt Hagen nimmt gemäß § 3 Stärkungspaktgesetz pflichtig am Stärkungspakt teil. Die „Begleitung der Haushaltskonsolidierung von Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation“ wird in § 2 Absatz 7 Stärkungspaktgesetz ausdrücklich als Aufgabe der Bezirksregierungen genannt, für die sie nach dieser Norm auch gesondert Mittel erhalten. § 7 Absatz 1 Satz 1 Stärkungspaktgesetz regelt, dass die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans von den Bezirksregierungen überwacht wird. Die Beratungstätigkeit der Bezirksregierung im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens gehört zu ihrem gesetzlichen Auftrag der Begleitung der Kommune und dient der Sicherstellung der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten. Diese Beratungstätigkeit umfasst, dass sich eine Bezirksregierung im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens kontinuierlich über den Sachstand des Verfahrens sowie maßgebliche Inhalte der Planung informiert. Sie umfasst auch, möglicherweise problematische Haushaltsveranschlagungen mit Blick auf eine etwaige Nichtanerkennung im Genehmigungsverfahren im Vorfeld des Haushaltsbeschlusses zwischen Gemeinde und Aufsichtsbehörde abzustimmen, um so auf den Haushaltssanierungsplan einzuwirken, dass er von der Aufsichtsbehörde mitgetragen werden kann. Die Bezirksregierung Arnsberg hat sich bei der Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgabe an diesen Maßstäben orientiert. Ihr Vorgehen war zulässig und angemessen.