LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2259 26.03.2018 Datum des Originals: 26.03.2018/Ausgegeben: 29.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 823 vom 22. Februar 2018 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2022 Photovoltaik auf landeseigenen Liegenschaften: Warum hält die Landesregierung die Potenzialstudie unter Verschluss? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN hatten im September 2016 die Landesregierung aufgefordert, die Nutzung der Potenziale zur Solarenergienutzung auf landeseigenen Liegenschaften zu prüfen und wo möglich zeitnah zu nutzen (Drucksache 16/12856). Minister Prof. Dr. Pinkwart hat in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 24.01.2018 in seinem Bericht zum Thema „Klimaneutrale Landesverwaltung – Stand der Planungen und Umsetzung“ verkündet, dass eine schriftliche Potenzialstudie zur Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften im Besitz des Bauund Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB) dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt (Vorlage 17/511). Demnach sei der überwiegende Teil der BLB-Liegenschaften für die Photovoltaiknutzung geeignet und auf allen diesen Flächen wirtschaftliche Photovoltaikanlagen umsetzbar. Offen bleiben hingegen die detaillierten Ergebnisse der Potenzialstudie, welche konkreten Planungen existieren und ob bereits Projekte umgesetzt wurden. Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 823 mit Schreiben vom 26. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung sieht große Möglichkeiten in Nordrhein-Westfalen für urbane Lösungen zur Energieversorgung und Nutzung. Die intelligente, durch smartgrids und leistungsfähige Verteilnetzbetreiber getragene Kombination von Photovoltaik, Blockheizkraftwerken, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2259 2 Fernwärmestrukturen, Batteriespeichern und letztlich Mobilitätskonzepten auf Basis von Elektromobilität bieten vielversprechende Aussichten. Es ist das Ziel der Landesregierung, die Potenziale der Photovoltaik stärker als in der Vergangenheit zu erschließen, damit auch in Nordrhein-Westfalen die Photovoltaik eine tragende Rolle bei der Energiewende übernehmen kann. 1. Wann wird die Potenzialstudie dem Landtag zur Verfügung gestellt? 2. Was sind die detaillierten Ergebnisse der Potenzialstudie zur Photovoltaiknutzung auf Gebäuden des BLB NRW? 3. Welche Potenziale ergeben sich auf den landeseigenen Gebäuden? (Bitte Gesamtpotenzial angeben sowie das Potenzial auf Ministerien und Hochschulen separat angeben) 5. Wie ist der weitere Ablauf der Installation geplant, der sicherstellt, dass wie im oben genannten Antrag (Drucksache 16/12856) gefordert, alle wirtschaftlichen Potenziale, inklusive der zusätzlichen 10 Pilotprojekte bei Hochschulgebäuden, bis spätestens Ende 2020 umgesetzt werden? Die Fragen 1, 2, 3 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Studie weist die Potenziale zur Nutzung von Photovoltaikanlagen für knapp 600 Wirtschaftseinheiten des Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW aus. Neben der Ausweisung der Photovoltaik-Potenziale enthält die Studie Darstellungen und Bewertungen verschiedener Betreibermodelle, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, Handlungsempfehlungen sowie Werkzeuge zur Umsetzung. Die Landesregierung hat die Auswertung der Potenzialstudie noch nicht beendet. Um die Ergebnisse der Potenzialstudie in konkrete Projekte zu überführen, müssen in Betracht kommende Objekte tiefergehend untersucht werden. Erst nach Vorliegen der konkreten Datengrundlagen können Projekte definiert und umgesetzt werden. Die Studie wird dem Landtag nach Abschluss der Auswertung zugeleitet. 4. Wie werden welche möglichen Hinderungsgründe für die Installation von Solarstromanlagen zeitnah behoben? Auf mögliche Hinderungsgründe geht die Studie im Detail nicht ein.