LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2260 26.03.2018 Datum des Originals: 26.03.2018/Ausgegeben: 29.03.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 833 vom 28. Februar 2018 der Abgeordneten Michael Hübner, André Stinka, Frank Sundermann und Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2068 Wieso nutzt die Landesregierung nicht alle verfügbaren Instrumente der Europäischen Union zur Unterstützung und Gestaltung des Strukturwandels in den Kohleregionen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Veranstaltung "Vom Strukturwandel zur Transformation – Vorbild NRW für den internationalen Klimaschutz?" des KlimaDiskurs.NRW e.V. am 26. Februar 2018 wurde in der dortigen Diskussionsrunde deutliche Kritik an der Landesregierung geübt. Demnach gebe es aus Nordrhein-Westfalen kaum Nachfrage nach EU-Mitteln für den Strukturwandel in den Kohleregionen. Auch im Rahmen der „Working Group Meetings“ der „Coal Regions in Transition Platform“ der Europäischen Kommission am 26. und 27. Februar 2018 wurde deutlich, dass die Interessenlagen Nordrhein-Westfalens deutlicher kommuniziert werden könnten. Gerade im Zuge des „High-Level Dialogue on Financing and Investments“ mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament wurde deutlich, dass neben den bestehenden Instrumenten der EU-Regional-, Forschungs-, und Strukturförderung die Bedarfslage der Kohlereviere mit Blick auf den entstehenden neuen Finanzrahmen deutlich kommuniziert werden sollte, da nach Einlassungen von Vertretern der Kommission und des Parlaments eine Reduktion der Komplexität und eine Flexibilität der Förderinstrumente vor dem Hintergrund der neuen Bedarfslage der von Strukturwandel betroffenen Kohlereviere erfolgen müssten. Im Gesamtbild scheint die Landesregierung europäischen Instrumenten zur Gestaltung des Strukturwandels nur sehr wenig Bedeutung beizumessen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 833 mit Schreiben vom 26. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2260 2 1. Wieso misst die Landesregierung europäischen Instrumenten zur Gestaltung des Strukturwandels so wenig Bedeutung bei? Die Landesregierung misst europäischen Instrumenten zur Gestaltung des Strukturwandels eine hohe Bedeutung bei. 2. Plant die Landesregierung die Instrumente der Kohäsionspolitik (z.B. Strukturfonds) künftig stärker einzusetzen/nachzufragen? Die Landesregierung nutzt die Instrumente der Kohäsionspolitik sehr intensiv und setzt sich dementsprechend auch im Hinblick auf die zukünftige Förderperiode ab 2021 für eine finanziell angemessene Ausstattung der Kohäsionspolitik in allen Regionen ein 3. Gibt es Projekte, die dem Strukturwandel in den Braunkohleregionen helfen sollten, die aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht realisiert wurden? Der Landesregierung sind keine solchen Projekte bekannt. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Förderinstrumente der EU für den Strukturwandel in Kohlerevieren hinsichtlich des tatsächlichen Förderbedarfs in NRW mit Blick auf die bereitgestellten Finanzmittel und die Erfahrungen beim Mittelabruf? Die Mittel sind grundsätzlich geeignet, um die erforderlichen Maßnahmen zu finanzieren. 5. Welche konkreten neuen Projekte wird die Landesregierung mit Blick auf den Wandel in Kohlerevieren in NRW für europäische Förderungen begleiten? Die Landesregierung unterstützt das Rheinische Revier dabei, die Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR GmbH) neu aufzustellen. Es ist Angelegenheit der Region und ihrer Akteure, ein strategisches Konzept zur Regionalentwicklung aufzustellen. Die Landesregierung wird die Region bei der Umsetzung geeigneter und förderfähiger Projekte unterstützen, soweit dies im Rahmen der Haushaltsansätze möglich ist.