LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2262 27.03.2018 Datum des Originals: 26.03.2018/Ausgegeben: 03.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 856 vom 7. März 2018 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/2132 Elternbriefe Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Elternbriefe des ANE erfreuen sich großer Beliebtheit bei vielen Eltern und werden durch die Kommunen (meist) kostenlos zur Verfügung gestellt. In den vergangenen Jahren hat es gelegentlich Unklarheit über die weitere Finanzierung gegeben. Bislang habe ich in meiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter aber immer die Rückmeldung erhalten, dass die Finanzierung der Elternbriefe vor Ort gesichert war. Natürlich liegt es im Interesse aller Beteiligten, so weit wie möglich Klarheit auch für die Zukunft zu haben. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 856 mit Schreiben vom 26. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 1977 die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. (ANE). Die Mittel werden vom ANE beantragt, um Kommunen in Nordrhein- Westfalen, die Elternbriefe bestellen, beliefern zu können. Neben Nordrhein-Westfalen werden sie von Brandenburg, Berlin und Hamburg bezogen. Daneben gibt es regionale Abnehmer sowie private Bestellungen. 2017 bezogen 169 Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa 2,2 Mio. Elternbriefe. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2262 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Elternbriefe des ANE? Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, ist ein wichtiges Anliegen. Die 46 Elternbriefe informieren Eltern in Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung des Kindes vom 1. bis zum 8. Lebensjahr und geben altersgerecht praktische Erziehungstipps. 2. Auf welchem Weg erfolgt die Finanzierung der Elternbriefe? Die Mittel werden vom ANE über das Landesjugendamt Rheinland beantragt, um Kommunen, die Elternbriefe bestellen, beliefern zu können. 3. In welcher Höhe werden Mittel für die Finanzierung der Elternbriefe bereitgestellt? Mit rund 170.000 Euro jährlich fördert das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Elternbriefe. Neben den im Haushaltsansatz vorgesehenen Mitteln wurden in den letzten 10 Jahren regelmäßig weitere Mittel zur Verfügung gestellt. 4. Für welchen Zeitraum ist die Finanzierung der Elternbriefe nach Einschätzung der Landesregierung gesichert? 5. Hält die Landesregierung eine Fortsetzung der Finanzierung der Elternbriefe für sinnvoll? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Es ist nicht beabsichtigt, die Förderung einzustellen.