LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2264 27.03.2018 Datum des Originals: 27.03.2018/Ausgegeben: 03.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 839 vom 1. März 2018 der Abgeordneten Andreas Kossiski und Jochen Ott SPD Drucksache 17/2075 Voraussetzungen für die Umsetzung eines Landesaktionsplans „Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTTI“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat das Ziel, einen Landesaktionsplan „Gewalt gegen Jungen, Männer und LSBTTI“ zu entwickeln und erklärt, null Toleranz gegenüber denjenigen zu zeigen, die Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminieren.1 Dieses Ziel lässt sich ohne eine sorgfältige Erfassung von Hasskriminalität und Tatbestände rassistischer Diskriminierung nicht verwirklichen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 839 mit Schreiben vom 27. März 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Engführung von Rassismus auf organisierten Rechtsextremismus aufzugeben und ein realitätsgenaueres polizeiliches Lagebild über die Hasskriminalität und deren Themenfelder zu erhalten? Straftaten gegen die sexuelle Orientierung sind aufgrund geltender Richtlinien im Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) als Taten der Hasskriminalität statistisch beim Polizeilichen Staatsschutz zu erfassen. Dementsprechend werden Straftaten gegen LSBTTI mittels des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet und statistisch erfasst. 1 Koalitionsvertag der NRW-Landesregierung 2017 bis 2022, Seite 103/104. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2264 2 Der sogenannte Themenfeldkatalog zum KPMD-PMK schreibt bei einer derartigen Straftat die Erfassung als „Hasskriminalität“ (Oberbegriff) mit der weiteren Aufschlüsselung (Unterthema) „sexuelle Orientierung“ vor, so dass derartige Delikte bis zu dieser Spezifizierung recherchierbar sind. Zudem werden die Taten den unterschiedlichen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet, so dass eine Reduzierung der Hasskriminalität auf den Rechtsextremismus nicht gegeben ist. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um sicherzustellen, dass Hasskriminalität ausschließlich von "spezialisierten Staatsschutzdienststellen" bearbeitet wird? Liegt eine Straftat gegen die sexuelle Orientierung vor, wird unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Kriminalinspektion Staatsschutz (KI ST) aufgenommen, die dann die weitere Sachbearbeitung übernimmt. Durch eine landesweite Bereitschaftsdienstregelung ist gewährleistet, dass die KI ST auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie am Wochenende und an Feiertagen jederzeit erreichbar sind. 3. Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Landesregierung über die Inhalte der Ausbildung hinaus sicher, dass den Polizeibeamtinnen und -beamten des Wachdienstes und der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung die spezifischen Themenfelder der Hasskriminalität, der Erfassung als Politisch motivierte Kriminalität und deren Bearbeitung durch "spezialisierte Staatsschutzdienststellen" bekannt sind und handlungssicher angewendet werden? (Bitte die konkreten Maßnahmen genau ausführen.) Um zu gewährleisten, dass alle Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen (PVB) handlungssicher sind und bleiben, wird bereits seit dem Jahr 2014 das Themenfeld "Hasskriminalität" in der polizeilichen Fortbildung behandelt. Mit Unterstützung der „Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in Nordrhein- Westfalen" wurde dieser wichtige Aspekt in die Fortbildungsseminare zum Umgang mit häuslicher Gewalt aufgenommen. Auch im Dienstunterricht wird dieses Thema erörtert und auf aktuelle Entwicklungen hingewiesen. Alle PVB in NRW werden zudem fortlaufend auf die besonderen Belange von Opfern sogenannter homophober und transphober Gewalt sensibilisiert. Auch zu diesem Thema referiert die „Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in Nordrhein-Westfalen" im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen zum Opferschutz. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zur Kleinen Anfrage 176 (LT-Drs.: 17/576) vom 08.09.2017.