LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/227 24.07.2017 Datum des Originals: 24.07.2017/Ausgegeben: 28.07.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 14 vom 26. Juni 2017 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt SPD Drucksache 17/45 Reaktivierung Ratinger Weststrecke Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf der Trasse der heutigen Güterstrecke zwischen Duisburg und Düsseldorf über Ratingen verlief bis zum Jahre 1983 parallel zum Güterverkehr eine Personennahverkehrsstrecke, die sogenannte Weststrecke oder Westbahn. Im vergangenen Jahr haben die Städte Duisburg, Ratingen und Düsseldorf zusammen mit Krefeld, Meerbusch und dem Kreis Mettmann die Wedauer Erklärung unterzeichnet und sich am Landeswettbewerbes Stadt.Land.NRW erfolgreich beteiligt. Das RegioNetzWerk hat bereits die zweite Phase des Wettbewerbs um Landesfördermittel erreicht. Ziel ist u.a. die Reaktivierung der Weststrecke. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 14 mit Schreiben vom 24. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In der Vorbemerkung und der Frage 1 der Kleinen Anfrage ist die Rede von einem „Landeswettbewerb Stadt.Land.NRW“. Gemeint ist offensichtlich der Aufruf „StadtUmland.NRW“. Der Antwort wird dieses Verständnis zugrunde gelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/227 2 1. Beabsichtigt die Landesregierung den von der Vorgängerregierung ins Leben gerufenen Landeswettbewerb Stadt.Land.NRW fortzusetzen? Im Rahmen des Aufrufs StadtUmland.NRW haben mehrere interkommunale Verbünde aus Nordrhein-Westfalen gemeinsame Zukunftskonzepte zur Lösung der städtebaulichen und verkehrspolitischen Herausforderungen in den Ballungsräumen erarbeitet. Die Ergebnisse sind veröffentlicht unter www.stadtumland-nrw.de. Über die Fortsetzung des Aufrufs ist derzeit noch keine Entscheidung getroffen. Die Landesregierung will die interkommunale Kooperation zwischen Großstädten und umliegenden Kommunen jedoch fördern und ausbauen. 2. Wird die Landesregierung die Reaktivierung von Strecken des schienengebundenen Personennahverkehrs mit Landesmitteln unterstützen? Seit der Novellierung zum 1. Januar 2017 beinhaltet das ÖPNVG in § 13 Abs. 1 Nr. 4 einen neuen Fördertatbestand für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse . Hiernach gewährt das Land Zuwendungen u.a. für Investitionsmaßnahmen zur Reaktivierung von Schienenstrecken. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, ist die Reaktivierung von Schienenstrecken grundsätzlich förderfähig. Insbesondere bedarf eine Reaktivierung mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 5 Mio. Euro der Aufnahme in den ÖPNV- Bedarfsplan. 3. Hat die Landesregierung bezüglich der Weststrecke Kontakt zur Deutschen Bahn und den regionalen Verkehrsverbünden aufgenommen? Ja. 4. Welche städtebaulichen Vorgaben will die Landesregierung zur Entlastung des Individualverkehrs machen? Städtebauliche Entwicklungen basieren auf dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung und Planungshoheit. Soweit durch städtebauliche Förderinstrumente oder gesetzgeberische Rahmenbedingungen beeinflussbar, unterstützt die Landesregierung verkehrsvermeidende bzw. –entlastende Strategien.