LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/228 25.07.2017 Datum des Originals: 25.07.2017/Ausgegeben: 28.07.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 18 vom 26. Juni 2017 der Abgeordneten Regina Kopp-Herr SPD Drucksache 17/49 Das dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung bleibt beitragsfrei? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis dato regelt das Gesetz zu frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) die Beitragsfreiheit dahingehend, dass die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei ist. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und FDP nun - dem KiBiZ widersprechend - festgelegt, dass das dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei bleibe. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 18 mit Schreiben vom 25. Juli 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie interpretiert die Landesregierung die Aussage, dass dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung bleibe beitragsfrei? Die Beitragsfreiheit bezieht sich auch künftig auf die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung (§ 23 Absatz 3 Kinderbildungsgesetz – KiBiz). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/228 2 2. Plant die Landesregierung von der derzeitigen Regelung des KiBiz abzuweichen und nicht mehr das letzte, sondern das dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung von Beiträgen zu befreien? Nein (siehe Antwort zu Frage 1). 3. Geht die Landesregierung zukünftig davon aus, dass Kinder im Regelfall nur drei Jahre die KiTa besuchen oder welchen besonderen Stellenwert misst die Landesregierung dem dritten KiTa-Jahr zukünftig bei? Die Landesregierung geht nicht davon aus, dass Kinder regelmäßig (nur) drei Jahre eine Kindertageseinrichtung und / oder Kindertagespflege besuchen, sondern ggfs. auch vier oder fünf Jahre. 4. Welche politischen Initiativen plant die Landesregierung, um die angestrebte allgemeine Beitragsfreiheit für alle KiTa-Jahre in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen? Die Landesregierung strebt langfristig eine allgemeine Beitragsfreiheit für alle Kindergartenjahre in Nordrhein-Westfalen an. Eine Umsetzung zu einem früheren Zeitpunkt würde ausdrücklich begrüßt, sie ist aber abhängig von der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel durch den Bund. 5. Welche sozial- und bildungspolitischen Vorteile sieht die Landesregierung in der allgemeinen Beitragsfreiheit für alle KiTa-Jahre in Nordrhein-Westfalen? Die Landesregierung möchte daraufhin wirken, dass junge Familien mit kleinen Kindern entlastet werden. Deshalb ist langfristig eine allgemeine Beitragsfreiheit für alle Kindergartenjahre in Nordrhein-Westfalen anzustreben. Eine Umsetzung zu einem früheren Zeitpunkt setzt finanzielle Mittel des Bundes voraus.