LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2288 04.04.2018 Datum des Originals: 04.04.2018/Ausgegeben: 09.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 860 vom 9. März 2018 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2137 Winterdienst auf dem Radschnellweg RS 1 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einem Artikel in der WAZ vom 19. Dezember 20171 und nach Auskunft von Nutzerinnen und Nutzern des Radschnellwegs RS 1 in den Bereichen Mülheim und Essen gibt es Probleme mit dem Winterdienst. Im Stadtgebiet Mülheim wurde der Radschnellweg auf der neuen Hofpromenade nach Schneefällen im Dezember nicht geräumt, die Verkehrssicherheitspflicht liegt hier bei der Stadt Mülheim. Auf dem längeren überörtlichen Stück Radschnellweg zwischen Essen und Mülheim erfolgte auch kein Winterdienst, da die Zuständigkeiten dafür noch nicht geklärt scheinen. Der RVR sieht sich nicht mehr in der Verantwortung. Straßen.NRW will der Räumungspflicht erst nachkommen, wenn die Strecke offiziell als Radschnellweg gewidmet ist, was wohl aufgrund fehlender Standards noch nicht erfolgt ist. Leidtragenden sind die Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschnellweg auch im Winter täglich als sichere und schnelle Verbindung nutzen wollen, dies aufgrund der Straßenverhältnisse und der fehlenden Schnee- und Eisräumungen aber nicht oder nur eingeschränkt können. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 860 mit Schreiben vom 4. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1 https://www.waz.de/staedte/muelheim/der-winterdienst-auf-dem-radschnellweg-ist-nicht-geklaertid 212891323.html. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2288 2 1. Wie bewertet es die Landesregierung, dass bereits fertiggestellte Abschnitte des Radschnellwegs RS 1 wie oben beschrieben aufgrund fehlendem Winterdienst nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind? Derzeit sind die baulich fertiggestellten Abschnitte des Radschnellwegs Ruhr (RS 1) noch nicht formal als Radschnellverbindung des Landes gewidmet. Auf Mülheimer Stadtgebiet sind zwei Teilstücke des RS 1 zu unterscheiden. Der Bereich zwischen Hauptbahnhof und Ruhr (Hochpromenade) befindet sich in städtischer Baulast und wurde als gemeinsamer Fuß-/Radweg gewidmet. Dieses Teilstück wurde mit Beschluss des Rates vom 22.02.2018 in das Straßenverzeichnis der städtischen Straßenreinigungssatzung aufgenommen. Der Winterdienst ist daher im Rahmen der städtischen Satzung gewährleistet. Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist Eigentümer des getrennten Fuß-/Radwegs „Rheinische Bahn“ zwischen Mülheim Hbf und Essen, welcher auf der Trasse des künftigen RS 1 errichtet wurde und im ausgebauten Zustand in Zukunft dann in die Baulast des Landes übergehen soll. Derzeit handelt es sich bei diesem Streckenabschnitt lediglich um eine private Wegeverbindung, die nicht der Pflicht zur Winterwartung nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW unterliegt. Im Übrigen wird ergänzend auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 2. In welchen weiteren Abschnitten des RS 1 erfolgt auch kein Winterdienst? Es gibt außer den unter Antwort zu Frage 1 genannten Abschnitten noch keine weiteren Abschnitte. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die in Stadtgebieten für die Schneeräumung des RS 1 zuständigen Stadtverwaltungen ihrer Räumpflicht nachkommen? Eine gesetzliche Pflicht der Gemeinden zur Straßenreinigung und Winterwartung besteht gemäß § 1 Absatz 1 und 2 Straßenreinigungsgesetz NRW nur für öffentliche Straßen. Wie unter Frage 1 dargestellt, ist der Winterdienst auf der Hochpromenade durch die Stadt Mülheim gewährleistet. Bei dem anschließenden Abschnitt von Mülheim Hbf bis Essen handelt es sich derzeit rechtlich um eine private Wegeverbindung, für die dem Regionalverband Ruhr als Grundstückseigentümer die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht obliegt. Eine Einwirkungsmöglichkeit der Landesregierung besteht in privatrechtlichen Angelegenheiten nicht. 4. Wie stellt die Landesregierung den Winterdienst auch für die überörtlichen Streckenabschnitte des RS 1 sicher? Außerhalb der Ortsdurchfahrten, also auf Abschnitten einer Radschnellverbindung des Landes, die nicht innerhalb geschlossener Ortslage verlaufen und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt sind, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Winterwartung nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW. Hier soll gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW der Landesbetrieb Straßenbau NRW, wie auch bei anderen Straßen in der Straßenbaulast des Landes, nach besten Kräften bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen. Darin liegt keine Rechtspflicht, sondern nur eine ernste Empfehlung an den Träger der Straßenbaulast. Soweit Verkehrsteilnehmende aber auch unter Beachtung der bei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2288 3 winterlichen Straßenverhältnissen zu fordernden erhöhten Sorgfalt eine gefährliche Stelle nicht rechtzeitig erkennen und sich darauf einstellen können, obliegt dem Träger der Straßenbaulast aber auch eine Räum- und Streupflicht aus der Straßenverkehrssicherungspflicht, die ihm gemäß § 9a Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz als hoheitliche Amtspflicht auferlegt ist. Vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit glatter Fahrbahnen bei der Nutzung durch Fahrradfahrende wird das Verkehrsministerium dafür Sorge tragen, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf Radschnellverbindungen außerhalb der Ortsdurchfahrten der ihm übertragenen Straßenverkehrssicherungspflicht nachkommt. 5. Wann erfolgt die endgültige Fertigstellung des RS 1-Abschnitts zwischen Mülheim und Essen und damit die Widmung als Radschnellweg? Die Planungsvereinbarung zum Ausbau der Streckenabschnitte der Rheinischen Bahn zu einem Radschnellweg wird derzeit zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Regionalverband Ruhr verhandelt. Vorgesehen ist, dass der RVR das sogenannte „Upgrade“ für den Landesbetrieb Straßenbau NRW plant und umsetzt.