LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2290 04.04.2018 Datum des Originals: 04.04.2018/Ausgegeben: 09.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 848 vom 6. März 2018 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache 17/2107 Was plant die Landesregierung im Hinblick auf die die Einrichtung einer Interessenvertretung für Pflegeberufe in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage -CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Nordrhein-Westfalen wird eine Interessenvertretung der Pflegenden errichten, wenn die Pflegenden dies wollen. Deshalb werden wir eine repräsentative Befragung bei den professionell Pflegenden durchführen. Diese Befragung der Pflegekräfte zur beruflichen Interessenvertretung soll über die Frage einer Landespflegekammer sowie der Alternative des Bayerischen Modells erfolgen.“ Ausweislich der Arbeitsplanung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das Jahr 2018 (Vorlage 17/503) beabsichtigt die Landesregierung in diesem Jahr die Befragung unter den Pflegekräften durchzuführen, um Erkenntnisse darüber zu erhalten, welche Form der Interessensvertretung errichtet werden soll. Weiter heißt es in dem der Arbeitsplanung beigefügten Pressesprechzettel: „Um belastbare Ergebnisse zu erhalten, führen wir die Befragung über einen unabhängigen Anbieter durch und begleiten diese mit einer Informationskampagne.“ Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 848 mit Schreiben vom 4. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Aufgaben soll die Interessenvertretung für Pflegeberufe übernehmen und welches Modell einer Interessenvertretung für Pflegeberufe (Pflegekammer / „bayrisches Modell“) favorisiert die Landesregierung unabhängig von den noch ausstehenden Ergebnissen einer Befragung unter den Beschäftigten? Die regierungstragenden Parteien haben in ihrem Koalitions-vertrag keine Aussage darüber getroffen, welches Modell einer Interessensvertretung zu favorisieren ist. Die Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2290 2 wird die professionell Pflegenden ergebnisoffen über die Form und die wahrzunehmenden Aufgaben einer Interessensvertretung informieren und befragen. Eine Pflegekammer sollte aber vergleichbar zu bestehenden Berufskammern auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. 2. Wann wird die angekündigte Befragung konkret beginnen und wie lange wird sie andauern? 3. Welches Institut („unabhängiger Anbieter“) wird mit der Befragung beauftragt und nach welchen Kriterien wird sichergestellt, dass die Befragung tatsächlich repräsentative Ergebnisse liefert? 4. Wie hoch werden die Kosten für die Befragung und die angekündigte Informationskampagne sein? Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Durchführung der Befragung und der Informationskampagne sind für die zweite Jahreshälfte 2018 geplant. Da beide von unab-hängigen Anbietern und nicht vom Ministerium selbst durchge--führt werden, wird dazu derzeit eine Ausschreibung vorbereitet. Eine Aussage, welches Institut die Befragung durchführen wird, wann genau sie beginnen und wie lange sie andauern soll, kann erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgen. Dazu besteht keine Vorfestlegung. Ebenso werden die Kosten der Befragung und der Informationskampagne erst dann zu beziffern sein. 5. Wie soll die angekündigte Informationskampagne in der Praxis umgesetzt werden und welche Ziele werden damit verfolgt? Im Rahmen der Informationskampagne wird das Ziel verfolgt, alle professionell Pflegenden über die Pflegekammer, deren mögliche Aufgaben und den „Pflegering“ (das bayrische Modell) zu informieren, um damit eine solide Grundlage für die Entscheidung zu schaffen. Deshalb sollen zum Befragungszeitraum auch die Eckpunkte eines möglichen Kammergesetzes transparent und Teil der Information sein. Die Ausschreibung für die Befragung und die Kampagne ist derzeit in Vorbereitung. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung soll für die Bieter im Rahmen der Ausschreibung die Möglichkeit bestehen, verschiedene Wege aufzuzeigen, um die Zielgruppe zu erreichen.