LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2292 04.04.2018 Datum des Originals: 04.04.2018/Ausgegeben: 09.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 851 vom 28. Februar 2018 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/2121 Vergewaltigung verheimlicht Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut verschiedener Medienberichte, u.a. auf „Focus Online“ 1 vom 28. Februar 2018, wird einem 30 Jahre alten Verdächtigen vorgeworfen, am 18. Februar auf einem Friedhof in Bochum eine 33-jährige Frau mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Behörden in Bochum sollen die Vergewaltigung unter Verschluss gehalten haben. Laut Bericht ist der Täter Teilnehmer eines sogenannten "Kurs“-Programmes“ (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen) gewesen. Dadurch soll die Allgemeinheit vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern geschützt werden. Nach Schätzungen sollen mehrere Hundert solcher Täter in NRW an einem solchen Programm teilnehmen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 851 mit Schreiben vom 4. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Warum haben die Behörden versucht, den Fall unter Verschluss zu halten? 2. Glauben die Behörden, dass es im Zeitalter von Internet und Fake News zeitgemäß und klug ist, den Versuch zu unternehmen, solche Taten zu verheimlichen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Im Hinblick auf die Pressearbeit im Zusammenhang mit der in Rede stehenden Straftat räumte das Polizeipräsidium Bochum Defizite ein. Dabei sei der Verzicht auf eine Presseerklärung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2292 2 jedoch nicht auf Grund der Tatsache erfolgt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Probanden der Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen (KURS NRW) gehandelt habe. Vielmehr habe diese Verfahrensweise einer bis dahin gültigen Richtlinie des Polizeipräsidiums Bochums zur Pressearbeit entsprochen, durch die auch Aspekte des Opferschutzes berücksichtigt werden sollten. Das Polizeipräsidium Bochum erachtet diese Entscheidung - im Nachhinein betrachtet - als falsch und kommt zu der Bewertung, dass die Veröffentlichung einer kurzen Pressemitteilung, die unter Hinweis auf die noch laufenden Ermittlungen auf Details verzichtet, angezeigt gewesen wäre. Insofern hat das Polizeipräsidium Bochum die Richtlinie zur Pressearbeit zwischenzeitlich angepasst. 3. Kann die Landesregierung genaue Angaben zur Person des Täters machen? Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um eine in Bochum wohnhafte Person, die dem Polizeipräsidium Bochum im Rahmen von KURS NRW zugewiesen war. 4. Wie hoch ist die Rückfallquote von Teilnehmern der “Kurs“-Programme? 3,1 Prozent der KURS-Probanden werden rückfällig. 5. Ist der Fall nicht eindeutig ein Beleg dafür, dass das o. g. Programm seinen Zweck nicht erfüllt? Ziel von KURS NRW ist die Verringerung des Rückfallrisikos von unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftätern durch Standardisierung und verbindliche Ausgestaltung der bereits bestehenden Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen Strafvollzug, Maßregelvollzug, Vollstreckungsbehörde, Bewährungsaufsicht, Führungsaufsicht und Polizei. Rückfalltaten von KURS-Probanden können nie völlig ausgeschlossen werden.