LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2298 05.04.2018 Datum des Originals: 05.04.2018/Ausgegeben: 10.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 855 vom 28. Februar 2018 der Abgeordneten Ina Spanier-Oppermann und Josef Neumann SPD Drucksache 17/2131 Zukunft der Berufseinstiegsbegleitung in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Informationen aus dem Bundesarbeitsministerium soll die Ko-Finanzierung des Bundes für die Berufseinstiegsbegleitung eingestellt werden. Durch den Einsatz von Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds wurden bis zum Schuljahr bis 2018/2019 insgesamt rund eine Milliarde Euro für die Berufseinstiegsbegleitung zur Verfügung gestellt. Eine Einstellung der Ko-Finanzierung würde bedeuten, dass die letzte Phase der Berufsbegleitung in NRW im September 2018 starten und dann nach 2 ½ Jahren ausläuft. Ziel der Berufsbegleitung ist es, Maßnahmen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter, um die Eingliederung der jungen Menschen in eine Berufsausbildung zu erreichen (Berufseinstiegsbegleitung). Unterstützt werden sollen insbesondere das Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden Schule, die Berufsorientierung und -wahl, die Suche nach einer Ausbildungsstelle und die Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Hierzu sollen die Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter insbesondere mit Verantwortlichen in der allgemeinbildende Schule, mit Dritten, die junge Menschen in der Region mit ähnlichen Inhalten unterstützen, und mit den Arbeitgebern in der Region eng zusammenarbeiten. In der Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesagentur für Arbeit und dem Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016 wurde festgehalten, dass NRW – einen erfolgreichen Verlauf vorausgesetzt – gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungskonsenses NRW vor dem Hintergrund des gesamten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2298 2 Übergangssystems und seiner Maßnahmen bedarfsbezogen prüfen wird, inwieweit eine Fortführung der mit Bundesmitteln aufgebauten oder unterstützten Maßnahmen, insbesondere die Potenzialanalysen und BerEb (Berufseinstiegsbegleitung) an Schulen, nach Auslaufen der Bundesförderung im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ möglich ist. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 855 mit Schreiben vom 5. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Welche Bedeutung bemisst die Landesregierung der Berufseinstiegs-begleitung? Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein wichtiges ergänzendes Element im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). In der Gesamtkonzeption „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW - Zusammenstellung der Instrumente und Angebote“ (Stand Februar 2018; https://www.mags.nrw/broschuerenservice) wird dazu in Punkt „7.2.1 Übergangsbegleitung (S. 60) Folgendes ausgeführt: „Bei der systematischen Gestaltung des Übergangs benötigen einzelne Schülerinnen und Schüler eine individuelle Unterstützung durch eine Begleitung des Berufseinstiegs. Die Schülerinnen und Schüler können mithilfe der individuellen Begleitung ihre Chancen auf einen erfolgreichen Übergang in eine duale Ausbildung deutlich verbessern. (…) Die Übergangsbegleitung wird seitens der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe oder von anderen qualifizierten Fachkräften in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und Ausbildungsbetrieben durchgeführt. Die Einbindung der Berufseinstiegsbegleitung in die vorhandenen schulischen Beratungsstrukturen von Jugendlichen mit individuellem Unterstützungsbedarf ist für den Erfolg der Maßnahme entscheidend.“ 2. Sieht die Landesregierung die Berufseinstiegsbegleitung als erfolgreich an? Aus Sicht der Landesregierung besitzt die Berufseinstiegsbegleitung ein bedeutsames Alleinstellungsmerkmal für den erfolgreichen Übergang auch leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler in den Ausbildungsmarkt. Als einziges Angebot im Regelsystem stellt sie eine personelle Kontinuität in der Begleitung sicher, indem sie bereits während des Schulbesuchs beginnt und bis zur erfolgreichen Einmündung in ein Ausbildungsverhältnis andauert. Auch aus diesem Grund findet das Angebot landesweit eine hohe Akzeptanz. Nach den aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit liegt die Eingliederungsquote ein Jahr nach Abschluss der Berufseinstiegsbegleitung bei aktuell 31,8 % und weist gegenüber dem Vorjahr (23,7 %) eine deutlich positive Steigerung von 8,1 %-Punkten auf (Datenstand: Februar 2018). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2298 3 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung zu sichern? Im Rahmen des Bund-Länder-Gesprächs zur Zukunft der Berufseinstiegsbegleitung vom 13. Juli 2017 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt, dass die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung durch den Bund nach der Kohorte, die im Schuljahr 2018/2019 startet, endet. Seitens der Länder wurde die Prüfung einer künftigen Kofinanzierung durch die Länder durchweg mit dem Wunsch verknüpft, angesichts eines hälftigen Kofinanzierungsanteils mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten eingeräumt zu bekommen. Gewünscht wurde ein Verhandlungsverfahren, an dessen Ende ein bilateraler Vertragsschluss des einzelnen Landes mit der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen soll. Inhaltlich wurde mehr Flexibilität erbeten, um eine länderspezifische Ausgestaltung zur besseren Einpassung in die jeweiligen Strukturen zu eröffnen. Im bisherigen Sondierungsprozess wurde noch nicht erkennbar, dass der notwendige Gestaltungsspielraum für eine sinnvolle Integration in das Übergangssystem Schule - Beruf des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben ist. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt daher, weitere Gespräche mit dem Bund bzw. der Bundesagentur für Arbeit zu führen, um die Fortführung der Berufseinstiegsbegleitung zu sichern, und vertritt dabei folgende Auffassung: Bei Beibehaltung von engen, bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben muss der Bund die weitere Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung sicherstellen oder alternativ muss der Bund in Abstimmung zwischen BMAS und BA dafür Sorge tragen, dass der Gestaltungsspielraum für eine Einpassung in die Länderstrukturen deutlich erweitert wird. 4. Wird die Landesregierung die Ko-Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung übernehmen, um den Fortbestand der Berufseinstiegsbegleitung zu garantieren? Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Frage noch nicht beantwortet werden. Die Entscheidung der Landesregierung hängt vom Fortgang der laufenden Gespräche mit dem Bund bzw. der BA ab.