LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2313 09.04.2018 Datum des Originals: 09.04.2018/Ausgegeben: 12.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 841 vom 1. März 2018 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/2092 Gefährdet die Landesregierung die Binnenschifffahrt auf dem Rhein durch Vernachlässigung der Anlegestellen entlang der Strecke Düsseldorf, Köln und Bonn? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit dem 06. Februar hat die Hafen und Güterverkehr Köln AG (HGK) aus Sicherheitsgründen ein Liegeverbot an der alten Kaimauer zwischen Olympiamuseum und Südbrücke verhängt. Besonders bei Hochwasser sind die Halteringe an der Kaimauer aus 1892 für moderne Schiffe überlastet. Laut Koalitionsvertrag der Mitte-Rechts-Regierung sollen die Potentiale der nordrheinwestfälische Wasserstraßen besser genutzt sowie der energieeffiziente Verkehrsträger Binnenschiff gestärkt werden. Durch die nun fehlenden Anlege- und Landgangmöglichkeiten können auch arbeitsschutzrechtliche Vorgaben wie Ruhezeiten für Binnenschiffer nicht mehr ohne Weiteres gewährleistet werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 841 mit Schreiben vom 9. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung hinsichtlich der gewollten Entlastung der Straßen durch die Binnenschifffahrt und vor dem Aspekt der Städte zwischen Düsseldorf rheinaufwärts bis Köln / Bonn als Industriestandort entlang des Rheins die aktuelle Lage? Der Rückbau der für die Binnenschifffahrt notwendigen Infrastruktur steht im Widerspruch zu den Zielen des Wasserstraßen-, Hafen- und Logistikkonzepts des Landes. Die Bedeutung der hier betroffenen Liegestelle „Rheinauhafen Außenseite“ in Köln geht weit über die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2313 2 Landesgrenzen hinaus. Die Liegestelle hat insbesondere hohe Relevanz für den weiteren Verlauf bis Basel sowie die Schifffahrt auf dem Main. Der Wegfall wird daher mit Sorge betrachtet. Bei der Ausarbeitung einer einvernehmlichen, tragbaren Lösung wird die Landesregierung aufgrund der bestehenden Bundesbaulast nur vermittelnd tätig werden können. 2. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten kurzfristig Halteringe an der alten Kaimauer, die auch für moderne Schiffstypen geeignet sind, in Zusammenarbeit mit der HGK anzubringen, ohne das Parkhaus des Rheinauhafens damit zu gefährden? Die Ertüchtigung der Kaimauer ist nach Auskunft der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (GDWS) nicht möglich. Um der Zugkraft moderner Schiffe standzuhalten, müssten die Festmacher tief in das hinter der Mauer liegende Erdreich verankert werden. Aufgrund der dort befindlichen Tiefgarage, ließe sich eine solche Maßnahme jedoch nicht umsetzen. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung bis zu einer endgültigen Lösung den Binnenschiffern ein Anlegen mit der Möglichkeit zum Landgang in Köln oder der näheren Umgebung zu gewährleisten? Die Errichtung von Liegestellen liegt nicht in der Zuständigkeit des Landes. Handelnde Akteure sind die GDWS als Eigentümerin der Wasserfläche und die HGK als Eigentümerin der Kaimauer. Bis die Landgangmöglichkeit am Rheinauhafen wiederhergestellt ist, müssen die Binnenschiffer auf die verbleibenden Liegestellen ausweichen. 4. Können die arbeitsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der gebotenen Lenk- und Ruhezeiten für Binnenschiffer ohne ausreichend vorhandene Liegeplätze entlang der Rheinmetropolen überhaupt eingehalten werden? Die arbeitsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der gebotenen Lenk- und Ruhezeiten für Binnenschiffer können mit den vorhandenen Liegeplätzen für die Schifffahrt entlang der Rheinmetropolen eingehalten werden. Die Lenk- und Ruhezeiten für das in der Binnenschifffahrt beschäftigte Fahrpersonal sind nicht zwingend an das Vorhandensein von Liegeplätzen gebunden. Gemäß Rahmentarifvertrag für die deutsche Binnenschifffahrt ist die Arbeitszeit der einzelnen Besatzungsmitglieder nicht an die Einsatzzeit des Fahrzeugs gebunden. 5. Inwiefern kann die Landesregierung Pläne des Wasser-und Schifffahrtsamt Köln unterstützen, eine Dalbenlösung (ähnlich Mülheimer Hafen) flussaufwärts zwischen Südbrücke und der Rodenkirchener Autobahnbrücke oder in Höhe der Deutzer Werft zeitnah zu realisieren? Das Ministerium für Verkehr ist in dieser Angelegenheit vermittelnd tätig. Zurzeit herrscht noch Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, insbesondere in Bezug auf die Stege zum Landgang. Auch der Bau der Dalben ist noch nicht geklärt. Die Baumaßnahme könnte entweder durch die HGK als Hafenbetreiberin oder durch die GDWS als Eigentümerin der Fläche durchgeführt werden. Beides ist rechtlich möglich. In einem moderierten Gespräch soll daher für den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2313 3 Rheinauhafen eine einvernehmliche, für alle Seiten tragbare Lösung erarbeitet werden. Neben der Landgangmöglichkeit soll dabei auch die Nutzung der Stromtankstellen wieder ermöglicht werden. Ein Tätigwerden im Bereich des Deutzer Hafens ist nicht geplant. Die ablehnende Haltung der Stadt Köln ist bekannt. Das Interesse der Binnenschiffer an der Wiederherstellung der Liegestelle am Rheinauhafen ist hier aufgrund der Attraktivität der Lage hoch zu bewerten.