LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2315 09.04.2018 Datum des Originals: 09.04.2018/Ausgegeben: 12.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 850 vom 28. Februar 2018 des Abgeordneten Frank Neppe FRAKTIONSLOS Drucksache 17/2123 UNIKE-NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Oktober 2017 führte die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. mit ihrer neuen Spezialeinheit „UNIKE- NRW“ ( Universelle Katastrophenschutz-Einheit 1 ) eine Großübung unter Beteiligung der Bundeswehr durch. Diese Einheit kann ab sofort alarmiert werden, um etwa bei Extremwetterereignissen Menschen im unwegsamen Gelände zu finden, medizinisch zu versorgen und in Krankenhäuser zu transportieren. Die Einheit untersteht jedoch trotz der Beteiligung der Bundeswehr keiner staatlichen Behörde. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 850 mit Schreiben vom 9. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Für wie sinnvoll hält die Landesregierung eine Einheit wie UNIKE? Die Landesregierung hat durch das Innenministerium landesweite Konzepte zur überörtlichen Hilfe entwickelt. Bei der Entwicklung der Konzepte sind organisationsübergreifende und landesweite Aspekte berücksichtigt worden. Ziel dieser Konzepte ist, dass sowohl die Amtshilfe ersuchende Stelle als auch die Amtshilfe leistende Stelle weiß, welche Leistungsfähigkeit definiert durch einen festgeschriebenen Personal- und Materialansatz geplant werden kann. So können weitergehende Aspekte, wie z. B. der Platzbedarf, die Versorgung der Einsatzkräfte, die notwendigen Verbrauchsgüter etc. bereits bei der Anforderung berücksichtigt werden und der Einsatz wird damit für die Einsatzleitung planbarer und sicherer. Dies kommt darüber hinaus auch den zu versorgenden, hilfsbedürftigen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2315 2 Betroffenen zu Gute. Erweiterungen dieser Konzepte müssen vor diesem Hintergrund landesweit einheitlich ermöglicht werden. Die Anforderung singulärer Spezialfähigkeiten - wie UNIKE - kann nur einsatzbezogen von den zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörden beurteilt werden. 2. Ist es richtig, dass durch UNIKE eine Lücke im Katastrophenschutz des Landes geschlossen wurde? 4. Ist das Land nicht in der Lage eine ähnliche Spezialeinheit aus eigener Kraft aufzustellen? Die Fragen 2. und 4. werden zusammengefasst beantwortet. Der Katastrophenschutz des Landes umfasst zum derzeitigen Zeitpunkt die Konzepte zur landesweiten einheitlichen überörtlichen Hilfe im ABC-Schutz, im Sanitäts- und Betreuungsdienst, im Brandschutz und der Hilfeleistung sowie in der Wasserrettung. Hierdurch kann der Katastrophenschutz unter anderem bei ABC-Gefahren die dafür spezielle Gefahrenabwehr gewährleisten, die Dekontamination von Verletzten, Einsatzkräften und Geräten durchführen und Messungen zur Gefahrenabschätzung sicherstellen. Darüber hinaus können unverletzte Personen betreut und verletzte Personen erstversorgt und zielgerichtet in Krankenhäuser transportiert werden. Eine Katastrophe zeichnet sich durch einen erhöhten Koordinationsbedarf unter einer einheitlichen Gesamtleitung aus, bei der zunächst eine strukturierte Gesamterfassung der Lage mit einer notwendigen Priorisierung erforderlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise auch, dass Verletzte vor dem Transport gesichtet und in Abhängigkeit von der Schwere ihrer Verletzungen behandelt und transportiert werden. Für die Erfüllung dieser Aufgaben unterstützt die Landesregierung die unteren Katastrophenschutzbehörden materiell. 3. Welche Kosten fallen durch Einsätze dieser Einheit für den Steuerzahler an? Zu den anfallenden Kosten liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Da es sich hierbei, im Gegensatz zur Anforderung der überörtlichen Hilfe im Katastrophenschutz, nicht um eine Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland handelt, sind die Kosten frei verhandelbar. 5. Wie entkräftet die Landesregierung NRW den Vorwurf, dass UNIKE letztlich ein Outsourcing von hoheitlichen Aufgaben mit Hilfe von Ehrenamtlichen ist? Durch die Aufstellung der Einheiten zur landesweit einheitlichen vorgeplanten überörtlichen Hilfe, die materielle Ausstattung und die finanzielle Unterstützung der Hilfsorganisationen besteht die Möglichkeit der Amtshilfe. Sollte ein Einsatzleiter in einer Einzelfallentscheidung zur Anforderung einer Sonderausrüstung gezwungen sein, so ist dies als allgemeines Verwaltungshandeln zu sehen und entspricht dem alltäglichen Verfahren. Die Vorhaltung von Einsatzkräften und Einsatzmitteln erfolgt in den Gemeinden aufgrund einer Gefahrenbeurteilung. Im Rahmen der Einsatzvorbereitung prüfen die Aufgabenträger ob der Einsatzerfolg durch die Vorhaltung eigener Spezialkräfte und spezielle Einsatzmittel, durch das Hinzuziehen von Privatfirmen oder mit dem Mittel der Amtshilfe sichergestellt werden kann. Hierbei wird zwischen unterschiedlichen Aspekten, unter anderem dem finanziellen Aufwand für die Beschaffung, der Vorhaltung von Personal, der Aus- und Fortbildung des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2315 3 Personals oder der schnellen Verfügbarkeit der Spezialressource abgewogen. In Folge dieser Abwägungen können die unteren Katastrophenschutzbehörden zu unterschiedlichen Einsatzkonzeptionen kommen. Dabei sind ehrenamtliche Einsatzkräfte ein essentieller Bestandteil des Katastrophenschutzes.