LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2318 10.04.2018 Datum des Originals: 10.04.2018/Ausgegeben: 13.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 869 vom 14. März 2018 der Abgeordneten Gordan Dudas und Andreas Becker SPD Drucksache 17/2181 Personalentwicklung beim Landesbetrieb Straßen.NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die neuen Ankündigungen Landesregierung bzgl. des Landesbetriebs Straßen.NRW dürften auch Auswirkungen auf die Personalentwicklung bzw. Personalstruktur haben. Daher ist es wichtig, die Personalentwicklung sowohl in den vergangenen Jahren als auch vor dem Hintergrund der anstehenden Veränderungen zu betrachten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 869 mit Schreiben vom 10. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Wie viele außerplanmäßige Eigenkündigungen gab es in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen, Gründen und Jahren)? Jahr Unterhaltungsdienst Technischer Dienst Verwaltungsdienst Gesamtergebnis 2013 10 8 18 2014 2 7 5 14 2015 4 16 6 26 2016 1 18 6 25 2017 6 27 12 45 Ergebnis 13 78 37 128 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2318 2 Welche Gründe im Einzelfall zur Kündigung führten, ist dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen nicht bekannt. 2. Wie viele Verbeamtungen (mit Angabe der Gründe für die Verbeamtung) gab es in den letzten 5 Jahren im Landesbetrieb? In der Zeit von 2013 bis 2017 wurden 33 Verbeamtungen durchgeführt. Die Verbeamtungen erfolgten nach den Grundsätzen von § 3 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz. 3. Plant die Landesregierung die tariflichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Personalgewinnung und Personalhaltung nachhaltig zu verbessern? Die Gestaltung der tariflichen Rahmenbedingungen und deren Anpassung an geänderte Entwicklungen ist Sache der Tarifpartner, die diese Aufgabe im Rahmen ihrer durch das Grundgesetz geschützten Tarifautonomie wahrnehmen. Hinsichtlich der Eingruppierung der Beschäftigten ist eine Überprüfung und ggfs. Änderung bereits in der letzten Tarifrunde (Einigung vom 17.02.2017) vereinbart worden. Das gesamte Eingruppierungsrecht der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - einschließlich der Regelungen für die Beschäftigten im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst - ist dementsprechend schon jetzt Gegenstand laufender Tarifverhandlungen. Vereinbarungsgemäß wird angestrebt, die Verhandlungen in diesem Jahr fachlich abzuschließen, so dass Änderungspakete in die Tarifrunde 2019 eingebracht werden können. 4. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Forderung der Gewerkschaft ver.di, nach der organisatorischen Trennung der Autobahnen und ggf. auch der Bundesstraßen einen Tarifvertrag in NRW zur sozialen Absicherung der beim Landesbetrieb verbleibenden Beschäftigten zu schaffen? Bei den die Überleitung der Beschäftigten in die Infrastrukturgesellschaft flankierenden tarifvertraglichen Regelungen haben der „aufnehmende“ Bund und seine Tarifpartner die Federführung. Erst wenn dort der Rahmen für eine Überleitung der Landesbeschäftigten feststeht, ist abschätzbar, ob bzw. inwieweit ergänzende tarifliche Regelungen auf Länderseite erforderlich sind. Dies wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. Eventuelle Verhandlungen auf Länderseite sind nach einhelliger Meinung der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) von der TdL und nicht von einzelnen Ländern zu führen. Die Interessen des Landes werden durch den Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL NRW) in der TdL vertreten.