LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2345 11.04.2018 Datum des Originals: 10.04.2018/Ausgegeben: 16.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 902 vom 21. März 2018 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2244 Nachfrage: Werden die zulässigen Maximalsenkungen durch das Bergwerk Prosper- Haniel überschritten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meiner Kleinen Anfrage an die Landesregierung (Drs. 17/1471) habe ich mich nach den bisherigen Senkungen im Abbaugebiet des Bergwerks Prosper-Haniel erkundigt. In der Antwort der Landesregierung (Drs. 17/1696) heißt es: „Aus der letzten Beobachtung des Senkungsschwerpunkts (April 2017) ist abzuleiten, dass dort ein Senkungsmaß von 9 m erreicht ist. Somit ist im Baufeld Prosper-Nord des Bergwerks Prosper-Haniel keine Überschreitung des in Frage 2 genannten Senkungsmaximums eingetreten.“ Unklar bleibt, auf welchen genauen Zeitraum sich sowohl das genehmigte Senkungsmaximum bezieht, als auch die Angabe des bisher eingetretenen Senkungsmaßes. Daher ist für mich die Frage, ob eine Überschreitung des genehmigten Senkungsmaximums eingetreten ist, noch nicht abschließend beantwortet. Auch bleibt in diesem Zusammenhang unklar, warum eine Genehmigung zur verstärkten Nutzung anderer Abbaubereiche nicht an eine Anpassung des genehmigten Senkungsmaximums im Bereich Prosper Nord gekoppelt wurde. So wurden im Saldo die genehmigten Senkungen und damit die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner weiter erhöht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2345 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 902 mit Schreiben vom 10. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Auf welchen Zeitraum bezieht sich das per Planfeststellung zugelassene Senkungsmaximum im Senkungsschwerpunkt in Höhe von 11,5 Metern für das Baufeld Prosper Nord? Das mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 12.04.2001 zugelassene Senkungsmaximum im Senkungsschwerpunkt des Baufelds Prosper Nord bezieht sich auf den Zeitraum 1993 bis 2019. 2. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Angabe der Bergbehörde zum erreichten Senkungsmaß von 9 Metern? Das erreichte Senkungsmaß von 9 Metern setzt sich aus der ab 1993 bis zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes im Jahre 2001 durch eine Befliegung ermittelten Senkung von 2,50 Metern und den seit 2001 jährlich durch GPS-Messung ermittelten weiteren Senkungen von 6,46 Metern bis April 2017 zusammen. Das Gesamtsenkungsmaß summiert sich danach auf 8,96 Meter. 3. Wie werden die in ihrem Gutachten aus August 2012 ausgesprochenen Empfehlungen der TU Clausthal umgesetzt, die Senkungsentwicklung jenseits der Nulllinie durch Ausweitung des Untersuchungsraumes und -zeitraumes zu beobachten? Mit einem ergänzten und überarbeiteten markscheiderischen Überwachungskonzept wird seit 2013 ein um 1000 Meter erweiterter Betrachtungsraum jährlich überwacht. In den im Osten liegenden Siedlungsbereichen von Kirchhellen, Grafenwald und Rentfort wird das Messverfahren der radarinterferometrischen Persistent Scatterer Interferometrie (PSI) angewandt. In den übrigen, ländlich geprägten Bereichen werden fünf Messlinien mittels Feinnivellement überwacht. 4. Warum wurde die Genehmigung zur Abbauerweiterung in den Baufeldern Haniel West und Haniel Ost nicht an eine Verpflichtung zur Umsetzung einer Senkungsminderung im Bereich Prosper Nord gekoppelt? Der Abbau im Baufeld Prosper Nord ist rechtskräftig zugelassen. Mit der Genehmigung zur Abbauerweiterung in den Baufeldern Haniel West und Haniel Ost sind keinerlei nachteilige Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse im Baufeld Prosper Nord eingetreten, die Anlass für eine Änderung der bestehenden Zulassung hätten geben können. Die Baufelder Haniel West und Haniel Ost liegen im ländlichen Bereich. Das Baufeld Prosper Nord, in dem mit der Abbauerweiterung in den Baufeldern Haniel West und Haniel Ost weniger abgebaut wurde als ursprünglich geplant und genehmigt, berührt die Ortslagen Kirchhellen und Grafenwald. Vor diesem Hintergrund wurden Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner reduziert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2345 3 5. Welche gesetzliche Grundlage berechtigte die Bergbehörde, im Fall der durch das Gutachten der TU Clausthal nachgewiesenen Überschreitungen des Einwirkungsbereichs auf eine Anordnung zur Modifizierung einzelner Abbaubetriebe bzw. auf eine Abbauuntersagung zu verzichten? Das der Bergbehörde im September 2012 vom Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung (ILS Essen GmbH) vorgelegte Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass umweltrelevante Auswirkungen der festgestellten Senkungen in den Überschreitungen des Einwirkungsbereichs auszuschließen waren. Vor diesem Hintergrund war weder eine Änderung des Rahmenbetriebsplans erforderlich noch bedurfte es hier einer Einschränkung des Betriebs. Den gutachterlichen Erkenntnissen über die Überschreitungen des Einwirkungsbereiches wurde mit nachträglichen Auflagen nach § 56 Abs. 1 Satz 2 Bundesberggesetz hinreichend Rechnung getragen (Bescheid vom 22.11.2012). Die erforderliche Vorsorge für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit, des öffentlichen Verkehrs und der Umwelt wurde mit dem o.g. Bescheid durch die verlangte Erweiterung des Überwachungskonzepts und die Erstreckung des Monitorings auf den erweiterten Betrachtungsraum der Auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens getroffen.