LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2346 11.04.2018 Datum des Originals: 10.04.2018/Ausgegeben: 16.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 861 vom 13. März 2018 des Abgeordneten Andreas Keith AfD Drucksache 17/2168 Wie hoch sind die Kosten für Hochsicherheitsspiele im Fußball? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach dem OVG-Urteil in Bremen stellen sich der Politik neue Fragen in Bezug auf Hochsicherheitsspiele und deren Finanzierung. Dabei stehen die Fußballbundesligisten natürlich im Fokus. Allerdings hat Nordrhein-Westfalen auch Fußball-Drittligisten und die Regionalliga West, in der es auch zu Hochsicherheitsspielen kommt.1 Um mögliche Kosten abschätzen zu können und den Sport gerade in dem Mittelbau der Ligen nicht zu gefährden, ist es unabdingbar zu wissen, in welcher Form und in welchem Ausmaß Sicherheitskräfte benötigt und eingesetzt werden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 861 mit Schreiben vom 10. April 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Wie viele Hochsicherheitsspiele gab es in den Jahren 2013-2017 in NRW (Hier: Gegliedert nach Liga, Verein, pro Jahr)? Der Begriff „Hochsicherheitsspiel“ ist im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen nicht existent. Gemäß den DFB-Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen werden „Spiele mit erhöhtem Risiko“ und „Spiele unter Beobachtung“ unterschieden. „Spiele mit erhöhtem Risiko“ sind Spiele, bei denen aufgrund allgemeiner Erfahrung oder aktueller Erkenntnisse der Vereine, Verbände und Sicherheitsbehörden die hinreichende 1 Vgl. https://www.waz.de/politik/kosten-fuer-hochsicherheitsspiele-die-liga-soll-zahlenid 213511189.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2346 2 Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage durch die jeweiligen Anhängerschaften eintreten wird. Die Einstufung obliegt dem jeweiligen Heimverein nach Anhörung der Sicherheitsbehörden. Sofern dem DFB spieltagsbezogene Erkenntnisse vorliegen, ist auch die DFB- Zentralverwaltung befugt, eine Fußballbegegnung als „Spiel mit erhöhtem Risiko“ einzustufen. Über die Anzahl der durch die Vereine und dem DFB eingestuften Spiele mit erhöhtem Risiko liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 2. Wie hoch waren die Kosten in den Jahren 2013-2017 für Hochsicherheitsspiele in NRW (Hier: Gegliedert nach Liga, Verein, Kosten, pro Jahr)? Durch das Land NRW erfolgt keine Kostenerhebung im Zusammenhang mit Fußballspielen. 3. Geht die Landesregierung davon aus, dass sich Vereine aus dem Mittelbau (4. und 5. Liga) wegen finanziellen Engpässen durch Sicherheitskosten abmelden müssten? Der Begriff „Sicherheitskosten“ ist nicht näher spezifiziert und insofern unklar. In Hinblick auf den Einsatz von Polizeivollzugskräften verweise ich auf die Antwort zur Frage 2. 4. Gibt es in den Ligen 1. bis 5. Sportstätten, bei denen es Sicherheitsbedenken bei Hochsicherheitsspielen gibt (Hier: Aufgliederung der Sportstätten)? Alle Sportstätten der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga erfüllen nach hier vorliegenden Erkenntnissen die baulich-technischen und infrastrukturellen Lizensierungsvoraussetzungen gemäß der DFB-Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen. Bis auf die Sportstätten der Aufsteigervereine SV Westfalia Rhynern und TuS Erndtebrück entsprechen alle Sportstätten der 4. Liga (hier Regionalliga West) den Sicherheitsrichtlinien des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV). Spiele mit erhöhtem Risiko werden in Ausweichstadien mit höherer sicherheitstechnischer Infrastruktur ausgetragen. Bei den Sportstätten der Vereine der 5. Liga (Oberliga Westfalen und Mittelrheinliga) handelt es sich überwiegend um offene Bezirkssportanlagen. Aufgrund der Ligazusammensetzung ergeben sich keine Spiele mit erhöhtem Risiko. 5. Welche Maßnahmen und Kosten müssen aufgewendet werden, um die Fußballveranstaltungen ohne Sicherheitsbedenken durchführen zu können (Hier: Anzahl der Sicherheitskräfte und Infrastrukturelle Kosten)? Maßnahmen zur Herstellung bzw. Erhaltung der baulich-technischen und infrastrukturellen Lizensierungsvoraussetzungen der Sportstätten und der Einsatz von Ordnungs- und Sicherheitskräften bei Fußballveranstaltungen liegen im Verantwortungsbereich der Vereine. Zu den damit einhergehenden Kosten liegen der Landesregierung keine Informationen vor.