LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2355 12.04.2018 Datum des Originals: 12.04.2018/Ausgegeben: 17.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 867 vom 13. März 2018 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/2179 Ausstellungspraxis von Passersatzpapieren durch die Maghreb-Staaten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen aus den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien) scheiterte in der Vergangenheit oftmals am Fehlen der dafür notwendigen Passersatzpapiere. Anfang des Jahres 2017 gab es Bemühungen seitens der Bundesregierung, die Verfahren zur Passersatzbeschaffung zu beschleunigen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 867 mit Schreiben vom 12. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie lange benötigten die Anträge auf Ausstellung von Passersatzpapieren seit Januar 2017, welche vom Land Nordrhein-Westfalen für Personen aus den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko und Tunesien) gestellt worden sind? Sowohl die Ausstellung eines Passersatzpapiers (PEP) als auch die Abschiebung sind bei den drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien in eindeutigen Fällen grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten möglich. Voraussetzung für eine Zusage in diesem Zeitraum ist die positive Identitätsklärung. In schwierigen Einzelfällen ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2355 2 2. Für wie viele vollziehbar ausreisepflichtige in Abschiebungshaft befindliche Personen aus den Maghreb-Staaten, wurde ein Antrag auf Ausstellung von Passersatzpapieren gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Antrag vor oder nach Inhaftnahme). Hierzu liegen keine statistischen Erfassungen vor. Eine Abfrage bei den zuständigen Ausländerbehörden war innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Unabhängig von einer Abschiebungshaft ergibt sich auf der Grundlage der von der zuständigen Zentralen Ausländerbehörde Köln bearbeiteten Passersatzpapiervorgänge im Zeitraum 01.01.2017 bis 21.03.2018 folgendes Bild für die entsprechenden Herkunftsländer: Algerien: 1135 Vorgänge mit 475 Zusagen Marokko: 1669 Vorgänge mit 1065 Zusagen Tunesien: 207 Vorgänge mit 59 Zusagen In den Fällen, in denen keine Zusage erfolgt ist, wurde die Identität der Person aus Sicht des angefragten Staates nicht zweifelsfrei geklärt und die Ausstellung eines PEP abgelehnt oder der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Erforderlichenfalls sind auch die zuständigen Stellen des Bundes und das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) eingeschaltet worden. 3. Hat sich die Bereitschaft der Maghreb-Staaten vollziehbar ausreisepflichtigen Staatsangehörigen in Deutschland Passersatzpapiere auszustellen seit Januar 2017 nachhaltig verändert? Nordrhein-Westfalen engagiert sich gezielt für eine Verbesserung der Rückkehrbedingungen in bestimmte Herkunftsländer mit hoher Relevanz für das Land. So konnten beispielweise im Zuge einer gemeinsamen Bund-NRW-Task Force Marokko bereits erhebliche Optimierungen im Bereich der Identifizierungs- und Passersatzpapierverfahren erreicht werden. Mit Blick auf das zurückliegende Jahr hat sich die Kooperationsbereitschaft der hier in Rede stehenden Staaten insgesamt verbessert. Dies belegen die Abschiebungszahlen aus NRW im Jahresvergleich (Quelle: Bundespolizei): 2016 2017 Marokko 59 315 Algerien 64 163 Tunesien 5 35 Problematisch bleibt weiterhin die Ablehnung von Charterflugabschiebungen durch bestimmte Staaten, z. B. auch Marokko und Algerien. Für gebündelte und effektive Rückführungen, gerade auch für Störer und gewaltbereite Personen, muss die geltende Beschränkung auf Linienflugabschiebungen entfallen. Um Herkunftsländer dazu zu bringen, ihre Staatsbürger ohne praktische Hürden zurückzunehmen, muss die Bundesregierung alle Möglichkeiten nutzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2355 3 4. Mussten vollziehbar ausreisepflichtige Staatsangehörige aus den Maghreb- Staaten seit Januar 2017 wieder aus der Abschiebehaft entlassen werden, weil eine Ausstellung der notwendigen Passersatzpapiere nicht erfolgte? Hierzu liegen keine statistischen Erfassungen vor. Eine Abfrage bei den zuständigen Ausländerbehörden war innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wurden Staatsangehörige aus den Maghreb-Staaten seit Januar 2017 nicht in Abschiebehaft genommen, weil eine Ausstellung der notwendigen Passersatzpapiere in der erforderlichen Frist nicht zu erwarten war? Hierzu liegen keine statistischen Erfassungen vor. Da sich das Antwort-Zeit-Verhalten aller Maghreb-Staaten verbessert hat, wird in den Hafthinweisen der Zentralen Ausländerbehörde Köln für die Ausländerbehörden unter Berücksichtigung der Anforderungen der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass eine Passersatzpapierbeschaffung innerhalb des für Abschiebungshaft zulässigen Zeitraums nach § 62 Aufenthaltsgesetz möglich und eine Abschiebung deshalb durchführbar ist.