LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 13.04.2018 Datum des Originals: 12.04.2018/Ausgegeben: 18.04.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 896 vom 21. März 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2233 Wie groß ist der Fachärztemangel im Rhein-Erft-Kreis? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 820 geht hervor, dass im Rhein- Erft-Kreis zurzeit 13,5 Hausarztsitze nicht besetzt sind. In den Medien ist zudem immer wieder zu lesen, dass auch bei den Fachärzten eine Unterversorgung besteht. Hierdurch entstehen für die Patienten lange Wartezeiten, bis sie einen Termin bekommen und am Tag des Termins in der Praxis. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 896 mit Schreiben vom 12. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Es wird unterstellt, dass die Anfrage auf die allgemeine ambulante fachärztliche Versorgung zielt. Dazu gehören folgende Facharztgruppen: Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, HNO- Ärzte, Hautärzte, Nerven-ärzte, Psychotherapeuten, Orthopäden, Urologen sowie Kinderärzte. Für die allgemeine fachärztliche Versorgung gelten – im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (nach SGB V) – Kreise bzw. kreis-freie Städte als räumliche Planungsebene. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf den Planungs-bereich „Rhein-Erft- Kreis“. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kommunen sieht die Bedarfsplanung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 2 1. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der Fachärzte im Rhein-Erft-Kreis? (Bitte auch aufgeschlüsselt nach Kommunen und nach den medizinischen Fachgebieten) 4. Wie viele Facharztsitze werden entsprechend voraus-sichtlich im Rhein-Erft-Kreis unbesetzt bleiben? (Bitte aufge-schlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fach-gebieten) Die Fragen 1 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die entsprechenden Angaben finden sich in der nachfolgenden gemeinsamen Tabelle: Facharztgruppe Altersdurchschnitt (in Jahren) Zahl der Nieder- Lassungsmöglichkeiten bis zur Sperrgrenze (freie Facharztsitze) Augenärzte 49,9 0 Chirurgen 58,0 0 Frauenärzte 54,5 0 HNO-Ärzte 48,6 0 Hautärzte 53,2 0 Nervenärzte 55,2 0 Psychotherapeuten 53,7 0 Orthopäden 53,8 0 Urologen 47,4 0 Kinderärzte 52,2 0 Insgesamt 53,0 0 Zu der Frage, wie viele Facharztsitze voraussichtlich in den kommen-den Jahren im Rhein- Erft-Kreis unbesetzt bleiben werden, kann keine Aussage getroffen werden, da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als Vertragsarzt gibt. Aktuell (Stichtag 1. Januar 2018) gibt es im Rhein-Erft-Kreis keine Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. 2. Wie viele Fachärzte im Rhein-Erft-Kreis werden in den kommenden Jahren voraussichtlich in den Ruhestand gehen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Da es keine Altersgrenze für die Tätigkeit als Vertragsarzt gibt, ist hier nur eine grobe Prognose möglich, wie viele Ärzte in den kommenden Jahren voraussichtlich altersbedingt aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden werden. Zum Stichtag 1. Januar 2018 waren 380 Fachärzte („Köpfe“) im Rhein-Erft-Kreis tätig, wovon 102 mindestens 60 Jahre alt oder älter waren. Von diesen 102 wiederum waren 52 mindestens 65 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund könnten in den kommenden fünf bis zehn Jahren LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2366 3 wahrscheinlich bis zu 102 Fachärzte (altersbedingt) aus der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ausscheiden. 3. Wie viele Fachärzte werden sich voraussichtlich in den kommenden Jahren im Rhein-Erft-Kreis niederlassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kommunen und den medizinischen Fachgebieten) Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. 5. Was unternimmt die Landesregierung speziell im Rhein-Erft-Kreis, um die Facharztversorgung auch in den kommenden Jahren zu gewährleisten? Bundesgesetzlich haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertrags-ärztliche Versorgung gemäß § 75 SGB V inne. Sie haben gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maß-nahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Die allgemeine fachärztliche Versorgung im Rhein-Erft-Kreis ist mit Stand 1. Januar 2018 im Sinne der ambulanten Bedarfsplanung gemäß SGB V nicht nur rechnerisch sichergestellt, sondern sogar flächendeckend von Überversorgung gekennzeichnet. Vor diesem Hintergrund sieht das Land Nordrhein-Westfalen keine Not-wendigkeit, ergänzend zu den KVen einen Sicherstellungsbeitrag, z.B. in Form eines landesweiten Förderprogramms (analog zum NRW-Haus-arztaktionsprogramm), zu leisten.